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WBK - Rückseite, Amtliche Eintragungen


WAPI

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Ihr schmeißt da zwei Sachen zusammen. Die eingetragene Person  ist wie eine Art Geschäftsführer. Eigentümer der Waffe ist der Verein. Nur der Verein kann beschließen was gekauft oder verkauft wird. Ist das explizit so geregelt, dass die eingetragene Person das selbständig entscheiden darf, dann kann sie kaufen und verkaufen wie sie will. Auf Kosten des Vereins natürlich. Ansonsten kann sie nur auf Weisung des Vereins tätig werden.

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Wir haben im Verein eine WBK, ausgestellt auf den Verein, in der sind nur Waffen zum Silhouettenschießen eingetragen.

Als Berechtigte sind eingetragen meine Wenigkeit und einer der Kameraden, mit denen ich zusammen trainiere. Unter anderem ist dort eine Blaser R93 in .308 eingetragen, mit der auch Silhouette geschossen wurde. Dafür gibt es aber in Deutschland und auch Frankreich - wo wir immer trainieren - keine Trainingsmöglichkeit mehr.

In den letzten Jahren habe ich die R93 zur Jagd und zum Präzisionsschießen genutzt. Nun werden aber unsere Schußweiten immer größer und ich muss Laborierungen machen, von denen ich nicht weiß, ob die R93 diese verkraftet.

Wir haben im Vorstand bereits zweimal beschlossen, die R93 zu verkaufen. Unser Sportleiter - der mit uns Silhouetten-/Präzischützen nichts zu tun hat - meint aber, dass ging nur mit seinem Einverständnis.

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vor 2 Minuten, WAPI sagte:

Wir haben im Vorstand bereits zweimal beschlossen, die R93 zu verkaufen. Unser Sportleiter - der mit uns Silhouetten-/Präzischützen nichts zu tun hat - meint aber, dass ging nur mit seinem Einverständnis.

Wenn der Vorstand das einstimmig beschlossen hat und der Sportleiter (nicht im Vorstand) NICHT auf der WBK steht, hat er überhaupt nichts zu melden. In dem Fall sind die eingetragenen und deshalb beauftragten Personen berechtigt, die Waffe zu verkaufen.

Grüße

Gunfire

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Wieso meint er das? Steht das so in der Satzung? Wenn nicht hat er den Vorstandsbeschluß umzusetzen. Setzt ihm eine Frist und einen Mindestpreis, danach Abmahnung.

Zitat

Wenn der Vorstand das einstimmig beschlossen hat und der Sportleiter (nicht im Vorstand) NICHT auf der WBK steht, hat er überhaupt nichts zu melden.

Wieso einstimmig? Steht das so in seiner Satzung?

Warum speilt es eine Rolle ob der Sportleiter im Vorstand ist oder nicht?

Es spielt auch keine Rolle (für die Beschlußfassung) ob er auf der WBK steht oder nicht.

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vor 6 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Wieso einstimmig? Steht das so in seiner Satzung?

Einstimmig ist falsch. Mit Mehrheit. Wenn ein Beschluss des Vorstands keine Gültigkeit hat, weil ein Nichtvorstandsmitglied sein Veto einlegt, wozu braucht man dann einen Vorstand. Dann müsste in einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden, mit dem selben Ergebnis, dass der Querkopf immer noch nicht zustimmt. Was machste dann?

Ansonsten hat Erik schon alles rechtliche geschrieben.

Grüße

Gunfire

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vor 7 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Ihr schmeißt da zwei Sachen zusammen. Die eingetragene Person  ist wie eine Art Geschäftsführer. Eigentümer der Waffe ist der Verein. 

Öhm nö, die Personen die eingetragen sind können in den Laden marschieren und kaufen was sie wollen. Bezahlen müssen sie natürlich auch. Ende der Geschichte. Die Waffen gehören dann dem Verein.

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Unser Sportleiter ist natürlich auch im Vorstand und der Beschluss wurde immer ohne ihn gefasst, weil er eh mit unserer Gruppe nicht wirklich was zu tun hat. Zumindest BDS-mäßig. Es sind zwar Vereinswaffen um die es geht, aber eben nicht für den allgemeinen Gebrauch. Für einige Waffen bzw. Kaliber gibt es im RSB ohnehin keine Disziplin.

Es ist ihm schon ein Dorn im Auge, dass er unsere Silh.-WBK nicht selbst in Verwahrung hat.

Ich habe ja auch schon einen Käufer und werde ihm heute abend im Verein sagen, dass der Zug abgefahren ist.

Danke für eure Beteiligung

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Zitat

Öhm nö, die Personen die eingetragen sind können in den Laden marschieren und kaufen was sie wollen. Bezahlen müssen sie natürlich auch. Ende der Geschichte. Die Waffen gehören dann dem Verein.

Woher leitest Du die geschäftsführende Tätigkeit ab? Bsp. Ein Hersteller hat einen Büchsenmacher angestellt. Über diesen läuft die ´Herstellungslizenz. Das heißt aber nicht, dass er einkaufen und verkaufen kann was er will.

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Die eingetragenen Personen bekommen vom Verein Handlungsfähigkeit durch die Eintragung in die WBK. Wenn der gesamt Vorstand beschließt dass eine Waffe gekauft oder verkauft werden soll, aber von denen steht keiner in der WBK, dann können sie lange beschließen. Wenn einer der Eingetragenen alles auf der Pappe vertickt, dann ist es rechtskonform veräußert und der Verein seine Waffen los.

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vor 22 Minuten, Medizinmann sagte:

Wenn einer der Eingetragenen alles auf der Pappe vertickt, dann ist es rechtskonform veräußert und der Verein seine Waffen los.

§ 246 StGB
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Der Eintrag auf der WBK hat nur gegenüber der Waffenbehörde Gültigkeit, es drückt keinerlei Eigentumsverhältnis aus.

Wer auf der Vereins-WBK eintragen ist darf Erwerben, Besitzen, Überlassen nach Waffenrecht und dies der Behörde entsprechend mitteilen.

Eigentümer der Waffen ist nur der Verein, nur er darf Rechtsgeschäfte nach BGB mit diesen Waffen durchführen.

Im Zweifel kann der Verein jederzeit gegenüber der Behörde andere Personen benennen oder streichen lassen und diese Personen für vom Verein ungenehmigte  Handlung im Innenverhältnis in Regress nehmen. 

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Wenn der Vorstand mehrheitlich den Verkauf beschließt und dem auf der WBK eingetragenen Berechtigten den Auftrag erteilt, kann Freund Sportleiter wie Nachbars Hund die Wurst im 4. Stock anhimmeln, hat aber nichts mehr zu melden. Dazu hat man einen Vorstand, und dessen mehrheitliche Entscheidungen müssen von allen Mitgliedern respektiert werden, auch wenn sie persönlich anderer Meinung sind.

Grüße

Gunfire

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Das Thema ist heute abend im Verein abschließend behandelt worden. Die R93 wird verkauft und wohl auch einRevolver .454 Casull, weil damit auch niemand mehr schießt. Das Geld bleibt für Neuanschaffungen in unserer Gruppe.

Ich kann eine TRG 21 oder 22 bekommen, im Neuzustand. Die dann auf meine eigene WBK, dann gibts auch keine Fragen mehr.

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