Jump to content

Rentner aus Stemwede: »Ich bin kein Reichsbürger«


Jägermeister

Recommended Posts

Zitat

Karl D. (67) kämpft vor Gericht um seine 30 Waffen

Stemwede (WB). Darf Rentner Karl D. (67) aus Stemwede weiter 30 Pistolen und Gewehre besitzen? Das will das Verwaltungsgericht Minden am Dienstag entscheiden.

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Minden-Luebbecke/Stemwede/2616525-Rentner-aus-Stemwede-Ich-bin-kein-Reichsbuerger-Karl-D.-67-kaempft-vor-Gericht-um-seine-30-Waffen

Link to comment
Share on other sites

Hmmmhhhh......ein 30 Jahre alter Jagdschein als "aktuellen" Bedürfnisnachweis..............das sieht düster aus.......................

Meine Fresse..............wie schlicht kann man denn sein?!?  :rolleyes:

Entweder man löst jährlich den Jagdschein oder man ist Mitglied in einem Schützenverein.

Idealerweise beides!

 

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Wenn er einen abgelaufenen Jagdschein hat, ist ihm ja mal (1975-1996) einer erteilt worden.

Wenn die Behörde schon selbst sagt die Unterlagen vernichtet zu haben, sollte der abgelaufene Jagdschein Beweis genug sein, das er mal eine Prüfung abgelegt hat.

Immerhin bezieht er sich mit seinen Aussagen zum alliierten Kontrollrat auf die Nachkriegszeit und nicht auf das deutsche Reich. Ist also kein Reichsbürger per se. Er erkennt nur den 2+4 Vertrag von 1990 nicht an wie es scheint.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Haben DIE  nichts WICHTIGERES zu tun in Minden? Wie wäre es mal mit echter TERRORISMUSBEKÄMPFUNG? Stattdessen zerrt man einen rechtschaffenen Rentner welcher vermutlich sein Arbeitsleben lang STEUERN bezahlt hatte und wohl nicht auffällig war, vor Gericht und will Ihm seinen Besitzstand wegnehmen?

Wenn er ´` nu den 2+4 Vertrag nicht "anerkennt"... ist das denn "kriegsentscheidend", dass er nun ernsthaft als "Reichsbürger" bezeichnet wird?

Mich machen solche "Aktionen" skeptisch, ob man hier nicht lediglich versucht, etwas zu "konstruieren", um dann zu entwaffnen.

Kommt mir irgendwie bekannt vor, es gibt da eine EU-Feuerwaffenkommission...

 

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

Inhalte des 2+4 Vertrages, Quelle "Wikipedia":

"

Eine zusätzliche Note schrieb deutscherseits die Bodenreform in der DDR für alle Zeiten fest."

Gegen welche Punkte hat er mit seinen "Ansichtsweisen" verstossen? Die Punkte müssen ja letztendlich auf den Tisch und die Gretchenfrage lautet doch:

Hat er NUR eine "Meinungsäusserung" getätigt oder hat er den deutschen Staat und seine Rechtsordnung in Frage gestellt?

Der Fall gehört beobachtet und ich bin auf die Begründung der Richter/innen am Verwaltungsgericht gespannt.

 

Link to comment
Share on other sites

Durch die 2+4 Verträge wurde die Tätigkeit des Allierten Kontrollrates endgültig beendet.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alliierter_Kontrollrat

Zitat

Der Alliierte Kontrollrat an sich wurde formal erst im Rahmen der Vereinigung der beiden deutschen Staaten aufgelöst, als 1990 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag die vollständige Souveränität Deutschlands hergestellt wurde

Eventuell hat er ja tatsächlich mal gelernt das Organe der Rechtspflege durch den Rat ernannt werden müssen und nur die Änderungen nicht mitbekommen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz_Nr._4

 

kurioser Weise beruft er sich damit auf eine Entnazifizierungsmassnahme.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 15 Minuten, Immerbadisch sagte:

Hier ein "Free Movie" von einem sogenannten "Reichsbürger in den USA"...

http://fmovies.to/film/rambo-first-blood-1.7q8/yvwryz

Webseite gesperrt!

G DATA INTERNET SECURITY hat den Zugriff auf diese Webseite verweigert.
Es handelt sich hierbei um eine bekannte Phishing-Seite.

Grüße

Gunfire

Link to comment
Share on other sites

"Bester" Satz daraus

Zitat

Die Versagung des Bedürfnisses stelle auch keine Enteignung dar, da dem Kläger nur der Besitz, nicht jedoch das Eigentum an den Waffen entzogen werde.

Und natürlich ist ihm das alles nur passiert weil er vormals freie Waffen nach Gesetzesänderung registrieren lassen wollte......

Edited by Zylinderbohrung
Link to comment
Share on other sites

vor 52 Minuten, Jägermeister sagte:

Bestandsschutz im Waffenrecht? https://openjur.de/u/282777.html

Hier geht es nicht um LEP, wenn ich richtig gelesen habe

Karl D. steht im Keller seines Hauses. Hinter dieser Stahltür bewahrt er nach eigenen Angaben etwa 30 Pistolen und Gewehre auf, die in seinen Waffenbesitzkarten eingetragen sind. Ob er sie behalten darf, soll am Dienstag entschieden werden.

Link to comment
Share on other sites

vor 4 Stunden, Immerbadisch sagte:

Hat er NUR eine "Meinungsäusserung" getätigt oder hat er den deutschen Staat und seine Rechtsordnung in Frage gestellt?

So, wie ich das lese, sind das zwei verschiedene Paar Schuhe:

Erstes Paar: Der Rentner hat Waffen auf seiner WBK, für die seine Waffenrechtsbehörde bei ihm kein Bedürfnis mehr sieht. Er kann also seine Waffen behalten, wenn er nachweist, daß ein entsprechendes Bedürfnis besteht. Er scheint aber nichts dergleichen getan zu haben, um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten.

Anmerkung: Ich bezahle auch jedes Jahr eine Stange Geld an Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Aufwendungen, um das Bedürfnis der von mir besessenen Waffen stets aufrecht zu erhalten. Das ist einfach so und laut WaffG notwendig.

Zweites Paar Schuhe: Um den Entzug seiner WBKs und der dort aufgelisteten Waffen zu vermeiden, baut er eine querulantenhafte "Verteidigungslinie" auf, die dem Gericht die Legitimation nehmen soll. Entweder ist er komplett bekloppt oder sein Anwalt oder beide. Mit "Reichsbürger" hat das soviel zu tun, wie daß Hund und Katze beides pelzige Raubtiere sind. Inwiefern solch eine Beklopptheit die Eignung verneinen läßt, entzieht sich meiner Fachkompetenz. Die Zuverlässigkeit dürfte es eigentlich nicht kosten.

Aber wir sind ja gerade bei: "Deutsche wehrt Euch! - Kauft nicht beim Reichsbürger!"

Link to comment
Share on other sites

vor 3 Stunden, erik_fridjoffson sagte:

Mit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung von 2003 wurde aufgehoben, das der Besitz der Waffen nach Wegfall des Bedürfnisses erhalten bleibt. Für WBKs vor 2003 galt das nicht, wenn ein Schütze nicht mehr aktiv schoss, durfte er seine Waffen behalten.

Das bedeutet das ein Schütze nach 2003 seine Waffen eigentlich nur zeitlich befristet besitzt, was für mich wieder mal eine riesen Sauerei unserer Politiker ist.

Der Rentner hat bestimmt einige Legalwaffen aus der Zeit von vor 2003 in seinem Besitz, deswegen irritiert  mich das behördliche Vorgehen auch entsprechend.

Der betroffene Rentner könnte vielleicht  "begründen", dass zumindest diese  Legalwaffen  unter den   Bestandsschutz vor 2003 fallen.

Ich sehe das Problem eher darin, dass den betroffenen Rentner  vermutlich schon eine einzige "unbedachte Äusserung" als Begründung für  den Einzug aller seiner Waffen "belastet"  und ihn dann schlussendlich seine Zuverlässigkeit kostet.

Wie heisst das nochmal osä.?: "Es gibt Gründe, welche die Annahme rechtfertigen, dass man nicht mehr für  den Legalwaffenbesitz als geeignet angesehen wird...

Das ist eine Öffnungsklausel vom "Feinsten" und juristisch gesehen eigentlich völlig abwegig, denn es gilt  doch immer noch:

Im Zweifel für den "Angeklagten", zumindest im Strafrecht.

  • Like 2
Link to comment
Share on other sites

vor 14 Stunden, erik_fridjoffson sagte:

Mit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung von 2003 wurde aufgehoben, das der Besitz der Waffen nach Wegfall des Bedürfnisses erhalten bleibt.

Kannst Du aber heute vergessen, auch für WBK vor 2003. Keine Vereinsmitgliedschaft/ einen länger nicht gelösten Jahresjagdschein/ fehlende Zukäufe auf der Roten = Verlust des Bedürfnisses.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)