Jägermeister Posted November 30, 2016 at 05:15 PM Share Posted November 30, 2016 at 05:15 PM Zitat Karl D. (67) kämpft vor Gericht um seine 30 Waffen Stemwede (WB). Darf Rentner Karl D. (67) aus Stemwede weiter 30 Pistolen und Gewehre besitzen? Das will das Verwaltungsgericht Minden am Dienstag entscheiden. http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Minden-Luebbecke/Stemwede/2616525-Rentner-aus-Stemwede-Ich-bin-kein-Reichsbuerger-Karl-D.-67-kaempft-vor-Gericht-um-seine-30-Waffen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 30, 2016 at 05:22 PM Share Posted November 30, 2016 at 05:22 PM Hmmmhhhh......ein 30 Jahre alter Jagdschein als "aktuellen" Bedürfnisnachweis..............das sieht düster aus....................... Meine Fresse..............wie schlicht kann man denn sein?!? Entweder man löst jährlich den Jagdschein oder man ist Mitglied in einem Schützenverein. Idealerweise beides! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 30, 2016 at 05:22 PM Share Posted November 30, 2016 at 05:22 PM Aha, soso, Reichsbürger. Es geht los mit diesen Beschuldigungen, wie ich schon einmal angekündigt habe. Wenn man nicht brav Ja und Amen sagt, muss man wohl Reichsbürger sein. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 30, 2016 at 05:23 PM Author Share Posted November 30, 2016 at 05:23 PM Ich löse meinen nicht jährlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 30, 2016 at 05:24 PM Share Posted November 30, 2016 at 05:24 PM Just now, Jägermeister sagte: Ich löse meinen nicht jährlich. Aber reglmäßig, bevor er abläuft. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted November 30, 2016 at 05:30 PM Share Posted November 30, 2016 at 05:30 PM vor 6 Minuten, Jägermeister sagte: Ich löse meinen nicht jährlich. Dann halt dreijährlich.................. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 30, 2016 at 05:31 PM Author Share Posted November 30, 2016 at 05:31 PM Meistens. Jedenfalls in nur dreijährigen Abständen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 30, 2016 at 06:31 PM Share Posted November 30, 2016 at 06:31 PM Wenn er einen abgelaufenen Jagdschein hat, ist ihm ja mal (1975-1996) einer erteilt worden. Wenn die Behörde schon selbst sagt die Unterlagen vernichtet zu haben, sollte der abgelaufene Jagdschein Beweis genug sein, das er mal eine Prüfung abgelegt hat. Immerhin bezieht er sich mit seinen Aussagen zum alliierten Kontrollrat auf die Nachkriegszeit und nicht auf das deutsche Reich. Ist also kein Reichsbürger per se. Er erkennt nur den 2+4 Vertrag von 1990 nicht an wie es scheint. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted November 30, 2016 at 07:05 PM Share Posted November 30, 2016 at 07:05 PM Haben DIE nichts WICHTIGERES zu tun in Minden? Wie wäre es mal mit echter TERRORISMUSBEKÄMPFUNG? Stattdessen zerrt man einen rechtschaffenen Rentner welcher vermutlich sein Arbeitsleben lang STEUERN bezahlt hatte und wohl nicht auffällig war, vor Gericht und will Ihm seinen Besitzstand wegnehmen? Wenn er ´` nu den 2+4 Vertrag nicht "anerkennt"... ist das denn "kriegsentscheidend", dass er nun ernsthaft als "Reichsbürger" bezeichnet wird? Mich machen solche "Aktionen" skeptisch, ob man hier nicht lediglich versucht, etwas zu "konstruieren", um dann zu entwaffnen. Kommt mir irgendwie bekannt vor, es gibt da eine EU-Feuerwaffenkommission... 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted November 30, 2016 at 07:28 PM Share Posted November 30, 2016 at 07:28 PM Inhalte des 2+4 Vertrages, Quelle "Wikipedia": " Das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Die bestehenden Grenzen sind endgültig. Das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine Gebietsansprüche zu erheben, beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg de facto, jedoch damals nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie. Die DDR hatte sie bereits 1950 im Görlitzer Abkommen als „Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen“ anerkannt und als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet.[30] Die Bundesrepublik anerkannte sie in den Ostverträgen 1970 (Warschauer und Moskauer Vertrag), ohne allerdings die Möglichkeit einer einvernehmlichen Neuregelung in einem späteren Friedensvertrag auszuschließen. Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, biologische und chemische Waffen. Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschränkt. Die sowjetische Westgruppe der Truppen wird vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994 abgezogen. Kernwaffen und ausländische Truppen dürfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine atomwaffenfreie Zone. Die Viermächte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet. Der Vertrag stellt die volle innere und äußere Souveränität des vereinigten Deutschland her. „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“ (Art. 1 Absatz 4) „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.“ (Art. 2 Satz 3) Eine zusätzliche Note schrieb deutscherseits die Bodenreform in der DDR für alle Zeiten fest." Gegen welche Punkte hat er mit seinen "Ansichtsweisen" verstossen? Die Punkte müssen ja letztendlich auf den Tisch und die Gretchenfrage lautet doch: Hat er NUR eine "Meinungsäusserung" getätigt oder hat er den deutschen Staat und seine Rechtsordnung in Frage gestellt? Der Fall gehört beobachtet und ich bin auf die Begründung der Richter/innen am Verwaltungsgericht gespannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted November 30, 2016 at 07:39 PM Share Posted November 30, 2016 at 07:39 PM Durch die 2+4 Verträge wurde die Tätigkeit des Allierten Kontrollrates endgültig beendet. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Alliierter_Kontrollrat Zitat Der Alliierte Kontrollrat an sich wurde formal erst im Rahmen der Vereinigung der beiden deutschen Staaten aufgelöst, als 1990 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag die vollständige Souveränität Deutschlands hergestellt wurde Eventuell hat er ja tatsächlich mal gelernt das Organe der Rechtspflege durch den Rat ernannt werden müssen und nur die Änderungen nicht mitbekommen. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz_Nr._4 kurioser Weise beruft er sich damit auf eine Entnazifizierungsmassnahme. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted November 30, 2016 at 07:55 PM Share Posted November 30, 2016 at 07:55 PM Hier ein "Free Movie" von einem sogenannten "Reichsbürger in den USA"... http://fmovies.to/film/rambo-first-blood-1.7q8/yvwryz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 30, 2016 at 08:11 PM Share Posted November 30, 2016 at 08:11 PM vor 15 Minuten, Immerbadisch sagte: Hier ein "Free Movie" von einem sogenannten "Reichsbürger in den USA"... http://fmovies.to/film/rambo-first-blood-1.7q8/yvwryz Webseite gesperrt! G DATA INTERNET SECURITY hat den Zugriff auf diese Webseite verweigert. Es handelt sich hierbei um eine bekannte Phishing-Seite. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 30, 2016 at 08:56 PM Share Posted November 30, 2016 at 08:56 PM Bei Erteilung einer WBK vor 2003 sollte Altbestandsschutz gelten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 30, 2016 at 09:07 PM Author Share Posted November 30, 2016 at 09:07 PM vor 11 Minuten, erik_fridjoffson sagte: Bei Erteilung einer WBK vor 2003 sollte Altbestandsschutz gelten Bestandsschutz im Waffenrecht? https://openjur.de/u/282777.html 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted November 30, 2016 at 09:28 PM Share Posted November 30, 2016 at 09:28 PM (edited) "Bester" Satz daraus Zitat Die Versagung des Bedürfnisses stelle auch keine Enteignung dar, da dem Kläger nur der Besitz, nicht jedoch das Eigentum an den Waffen entzogen werde. Und natürlich ist ihm das alles nur passiert weil er vormals freie Waffen nach Gesetzesänderung registrieren lassen wollte...... Edited November 30, 2016 at 09:29 PM by Zylinderbohrung Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 30, 2016 at 10:05 PM Share Posted November 30, 2016 at 10:05 PM vor 52 Minuten, Jägermeister sagte: Bestandsschutz im Waffenrecht? https://openjur.de/u/282777.html Hier geht es nicht um LEP, wenn ich richtig gelesen habe Karl D. steht im Keller seines Hauses. Hinter dieser Stahltür bewahrt er nach eigenen Angaben etwa 30 Pistolen und Gewehre auf, die in seinen Waffenbesitzkarten eingetragen sind. Ob er sie behalten darf, soll am Dienstag entschieden werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 30, 2016 at 10:10 PM Share Posted November 30, 2016 at 10:10 PM vor 21 Stunden, erik_fridjoffson sagte: Hier geht es nicht um LEP, wenn ich richtig gelesen habe Ich hab das jetzt mehrfach gelesen. LEP habe ich nicht gesehen, dafür das, was Erik zitiert hat. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 30, 2016 at 11:52 PM Share Posted November 30, 2016 at 11:52 PM vor 4 Stunden, Immerbadisch sagte: Hat er NUR eine "Meinungsäusserung" getätigt oder hat er den deutschen Staat und seine Rechtsordnung in Frage gestellt? So, wie ich das lese, sind das zwei verschiedene Paar Schuhe: Erstes Paar: Der Rentner hat Waffen auf seiner WBK, für die seine Waffenrechtsbehörde bei ihm kein Bedürfnis mehr sieht. Er kann also seine Waffen behalten, wenn er nachweist, daß ein entsprechendes Bedürfnis besteht. Er scheint aber nichts dergleichen getan zu haben, um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten. Anmerkung: Ich bezahle auch jedes Jahr eine Stange Geld an Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Aufwendungen, um das Bedürfnis der von mir besessenen Waffen stets aufrecht zu erhalten. Das ist einfach so und laut WaffG notwendig. Zweites Paar Schuhe: Um den Entzug seiner WBKs und der dort aufgelisteten Waffen zu vermeiden, baut er eine querulantenhafte "Verteidigungslinie" auf, die dem Gericht die Legitimation nehmen soll. Entweder ist er komplett bekloppt oder sein Anwalt oder beide. Mit "Reichsbürger" hat das soviel zu tun, wie daß Hund und Katze beides pelzige Raubtiere sind. Inwiefern solch eine Beklopptheit die Eignung verneinen läßt, entzieht sich meiner Fachkompetenz. Die Zuverlässigkeit dürfte es eigentlich nicht kosten. Aber wir sind ja gerade bei: "Deutsche wehrt Euch! - Kauft nicht beim Reichsbürger!" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post erik_fridjoffson Posted December 1, 2016 at 05:29 AM Popular Post Share Posted December 1, 2016 at 05:29 AM Mit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung von 2003 wurde aufgehoben, das der Besitz der Waffen nach Wegfall des Bedürfnisses erhalten bleibt. Für WBKs vor 2003 galt das nicht, wenn ein Schütze nicht mehr aktiv schoss, durfte er seine Waffen behalten. Das bedeutet das ein Schütze nach 2003 seine Waffen eigentlich nur zeitlich befristet besitzt, was für mich wieder mal eine riesen Sauerei unserer Politiker ist. 6 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted December 1, 2016 at 08:25 AM Share Posted December 1, 2016 at 08:25 AM vor 23 Stunden, Gunfire sagte: Webseite gesperrt! Schade, bei mir gehtse..ohne Fishing. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted December 1, 2016 at 08:38 AM Share Posted December 1, 2016 at 08:38 AM vor 3 Stunden, erik_fridjoffson sagte: Mit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung von 2003 wurde aufgehoben, das der Besitz der Waffen nach Wegfall des Bedürfnisses erhalten bleibt. Für WBKs vor 2003 galt das nicht, wenn ein Schütze nicht mehr aktiv schoss, durfte er seine Waffen behalten. Das bedeutet das ein Schütze nach 2003 seine Waffen eigentlich nur zeitlich befristet besitzt, was für mich wieder mal eine riesen Sauerei unserer Politiker ist. Der Rentner hat bestimmt einige Legalwaffen aus der Zeit von vor 2003 in seinem Besitz, deswegen irritiert mich das behördliche Vorgehen auch entsprechend. Der betroffene Rentner könnte vielleicht "begründen", dass zumindest diese Legalwaffen unter den Bestandsschutz vor 2003 fallen. Ich sehe das Problem eher darin, dass den betroffenen Rentner vermutlich schon eine einzige "unbedachte Äusserung" als Begründung für den Einzug aller seiner Waffen "belastet" und ihn dann schlussendlich seine Zuverlässigkeit kostet. Wie heisst das nochmal osä.?: "Es gibt Gründe, welche die Annahme rechtfertigen, dass man nicht mehr für den Legalwaffenbesitz als geeignet angesehen wird... Das ist eine Öffnungsklausel vom "Feinsten" und juristisch gesehen eigentlich völlig abwegig, denn es gilt doch immer noch: Im Zweifel für den "Angeklagten", zumindest im Strafrecht. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 1, 2016 at 08:07 PM Author Share Posted December 1, 2016 at 08:07 PM vor 11 Stunden, Immerbadisch sagte: Schade, bei mir gehtse..ohne Fishing. Das ist das Gunfire-Problem, nicht weiter beachten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 1, 2016 at 08:09 PM Author Share Posted December 1, 2016 at 08:09 PM vor 14 Stunden, erik_fridjoffson sagte: Mit Inkrafttreten der Waffengesetzänderung von 2003 wurde aufgehoben, das der Besitz der Waffen nach Wegfall des Bedürfnisses erhalten bleibt. Kannst Du aber heute vergessen, auch für WBK vor 2003. Keine Vereinsmitgliedschaft/ einen länger nicht gelösten Jahresjagdschein/ fehlende Zukäufe auf der Roten = Verlust des Bedürfnisses. Link to comment Share on other sites More sharing options...
quaXX Posted December 1, 2016 at 08:30 PM Share Posted December 1, 2016 at 08:30 PM Er wollte das Beduerfnis durch Loesen eines Jagdscheins wiederaufleben lassen. Das wurde ihm verweigert, weil die Behoerde die Unterlagen verkrost hat. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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