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Bei Waffenantrag unterschiedliche Handhabung bei Behörden


Bleifinger

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Hallo Forum,

folgendes wäre interessant zu wissen:

Ein Sportschütze möchte seine Sportpistole Kal. 9mm Luger verkaufen in der Absicht eine neue Pistole gleichen

Kalibers wieder zu erwerben. Einige Waffenbehörden fordern keinen Neuantrag über Verein u. Verband. Andere Behörden

machen dieses aber zur Voraussetzung für einen erneuten Erwerb. Handelt es sich bei den Ämtern um Willkür und / oder

Großzügigkeit? Was sagt die VerwVorschrift  zum  WaffG zu dieser Diskrepanz? Gem. der Föderalismusreform sollten hier doch 

alle einheitlich verfahren.

Beste Grüße

Bleifinger

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