Bleifinger Posted December 2, 2016 at 04:11 PM Share Posted December 2, 2016 at 04:11 PM Hallo Forum, folgendes wäre interessant zu wissen: Ein Sportschütze möchte seine Sportpistole Kal. 9mm Luger verkaufen in der Absicht eine neue Pistole gleichen Kalibers wieder zu erwerben. Einige Waffenbehörden fordern keinen Neuantrag über Verein u. Verband. Andere Behörden machen dieses aber zur Voraussetzung für einen erneuten Erwerb. Handelt es sich bei den Ämtern um Willkür und / oder Großzügigkeit? Was sagt die VerwVorschrift zum WaffG zu dieser Diskrepanz? Gem. der Föderalismusreform sollten hier doch alle einheitlich verfahren. Beste Grüße Bleifinger Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted December 2, 2016 at 04:17 PM Share Posted December 2, 2016 at 04:17 PM Der Gesetzgeber kennt keinen Austausch einer Waffe. Für ihn ist es eine Austragung und eine Neueintragung. Mit all ihren Voraussetzungen und Kosten. Manchen Behördenmitarbeiter sehen das etwas praxisnäher. 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
edegrei Posted December 2, 2016 at 06:34 PM Share Posted December 2, 2016 at 06:34 PM War bei mir so. Mein Schießstand liegt im Nachbarkreis. Dort ist es kein Problem z.B. eine Waffe zu verkaufen und eine Ersatzwaffe zu kaufen. In meinem Kreis mußte ich dazu komplett neu beantragen!!! Was 10km Luftlinie doch ausmachen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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