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#Waffenrecht: Änderungen umstritten – Anhörung in Berlin


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Änderungen im Waffenrecht umstritten

Inneres/Anhörung – Berlin: (hib/STO)

Ein Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Waffenrechts (18/9674) ist unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer Anhörung des Innenausschusses zu zwei Anträgen der Grünen-Fraktion deutlich. Während die eine Vorlage (18/7654) auf eine Beschränkung der Abgabe von „anschlagfähigen Ausgangsstoffen“ abzielt, wird in dem zweiten Antrag (18/9674) die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen.

Er soll nach dem Willen der Fraktion „regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung“ vorsehen und die Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigen, „die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert“.

Auch soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge unter anderem spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsehen und „die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen“ verbieten. Ferner soll sich die Bundesregierung laut Vorlage im EU-Ministerrat unter anderem dafür einzusetzen, dass Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind.

Professor Thomas Feltes von der Ruhr-Universität Bochum machte deutlich, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen eine Tatausübung begünstige. Eine Reduktion der Verfügbarkeit bestimmter Waffen könnte nach seinen Worten auch zu einer Reduktion entsprechender Taten führen.

Der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, Roman Grafe, kritisierte den „Irrsinn tödlicher Sportwaffen“. Er verwies zugleich darauf, dass im Zeitraum vom 1990 bis 2016 mindestens 237 Menschen mit Schusswaffen von Sportschützen getötet worden seien.

Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Rainer Hofius sagte, die große Masse der legalen Waffenbesitzer sei unproblematisch. Zwar gebe es tragische Einzelfälle, doch sei zu fragen, ob dies Gesetzesänderungen rechtfertige, argumentierte Hofius, der zugleich auf das Problem des großen Marktes illegaler Waffen verwies.

Der Präsident des „Forum Waffenrecht“, Hans-Herbert Keusgen, äußerte sich überzeugt, dass von den von ihm vertretenen rund 2,5 Millionen Sportschützen, Jägern und Sammlern grundsätzlich keine Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Einzel- und insbesondere Beziehungstaten könnten auch mit einem noch so strengen Waffenrecht nicht verhindert werden.

Hans-Jürgen Marker von der Gewerkschaft der Polizei formulierte den Grundsatz, jede Schusswaffe, die es nicht gebe, sei eine „gute Waffe“. Er respektiere die Belange der Sportschützen und Jäger, die sich aber in einem strengen Rahmen bewegen müssten, und plädiere für ein restriktives Waffenrecht, bei dem jedoch nicht „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ werden solle.

Deutscher Bundestag Parlamentsnachrichten: https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxNjExLy0vNDgyNTc0&mod=mod454590

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