Jägermeister Posted December 12, 2016 at 07:02 AM Share Posted December 12, 2016 at 07:02 AM Eine Sammler-WBK sieht ja so aus (exakt gleiches Dokument für Erlaubnisse nach §17 und §18 WaffG): Bildquelle: http://www.waffensammelpass.de/ Hier ist der Zusatz "und Waffensachverständige" gestrichen. Ist das überhaupt rechtens? Meiner Ansicht nach nicht, da der Gesetzgeber ausdrücklich nur ein Dokument für beide Dinge erschaffen hat der Gesetzgeber ausdrücklich ein "und" und kein "oder" auf das Dokument hat drucken lassen. Weiß jemand Genaueres? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 12, 2016 at 07:03 AM Author Share Posted December 12, 2016 at 07:03 AM Nachtrag: Die inhaltliche Einschränkung der Erwerbserlaubnis ergibt sich durch den Text im Freifeld nach: "ist berechtigt, folgende Waffenarten" Freitext "zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben." Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 12, 2016 at 07:05 AM Author Share Posted December 12, 2016 at 07:05 AM Insofern wäre die Streichung von "und Waffensachverständige" in meinen Augen eine unzulässige Einschränkung der WBK bzw. EWB. Denn der Sammler ist auf dem ihm ausgewiesenen Gebiet (Darlegung des besonderen Interesses, Wissens und der kulturhistorischen Bedeutsamkeit) eben auch ausgewiesener Experte bzw. Sachverständiger auf seinem Gebiet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted December 12, 2016 at 07:36 AM Share Posted December 12, 2016 at 07:36 AM Gibt es keine Regelung, was ein "Sachverständiger" genau ist? In Schland kann ich mir das ohne Nachweise, also Papiere, nicht vorstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted December 12, 2016 at 07:41 AM Share Posted December 12, 2016 at 07:41 AM Fragt mal AdventureQ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted December 12, 2016 at 07:57 AM Share Posted December 12, 2016 at 07:57 AM Bei mir hat der böse Sachbearbeiter "Waffensammler und" gestrichen. Grüße Iggy 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 12, 2016 at 08:10 AM Author Share Posted December 12, 2016 at 08:10 AM vor 11 Minuten, Iggy sagte: Bei mir hat der böse Sachbearbeiter "Waffensammler und" gestrichen. Auch das wäre falsch, da der Sachverständige berechtigt ist, u.a. eine Referenzsammlung aufzubauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 12, 2016 at 08:11 AM Author Share Posted December 12, 2016 at 08:11 AM vor 35 Minuten, Zylinderbohrung sagte: Gibt es keine Regelung, was ein "Sachverständiger" genau ist? Nein, das ist kein geschützter Begriff, siehe Roman Grafe... Geschützt ist nur "öbuv" in Verbindung mit Sachverständiger. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted December 12, 2016 at 08:14 AM Share Posted December 12, 2016 at 08:14 AM vor 1 Minute, Jägermeister sagte: Auch das wäre falsch, da der Sachverständige berechtigt ist, u.a. eine Referenzsammlung aufzubauen. Also, rein pragmatisch, ich kenne niemanden, wo nicht das eine oder das andere gestrichen wäre. Es gibt aber Kombinationen. Ich kenne jemanden, der drei "Rote" hat: Zwei Sammler~ mit untersch. Themen und dazu noch eine Sachverständigen~. Grüße Iggy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 12, 2016 at 08:18 AM Author Share Posted December 12, 2016 at 08:18 AM Meine ist ohne Streichung ausgestellt worden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted December 12, 2016 at 08:47 AM Share Posted December 12, 2016 at 08:47 AM vor 32 Minuten, Jägermeister sagte: Nein, das ist kein geschützter Begriff, siehe Roman Grafe... Geschützt ist nur "öbuv" in Verbindung mit Sachverständiger. Und wer erkennt das an? Was fordert die Behörde zur Anerkennung des Sachverständigenstatus? Also platt gesagt: Ich kann doch nicht einfach hingehen und behaupten ich kenn mich voll gut aus mit xy und bin jetzt Sachverständiger. Die wollen doch irgendwas sehen. Büma-Zeugnis, Eintrag in Handwerkskammer, Maschinenbaustudium mit Schwerpunkt XY oder, oder, oder. Und was Deine WBK angeht ist es eigentlich noch kurioser. Dein Argument Sammler = Sachverständiger auf seinem Gebiet ist natürlich richtig. Allerdings wird er ja erst durch das Sammeln zum Sachverständigen und kann das Sammeln aber erst anfangen, wenn er die WBK hat. Zum Zeitpunkt der Ausstellung der WBK ist er aber noch kein Sammler also kann er auch kein Sachverständiger sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted December 12, 2016 at 09:09 AM Share Posted December 12, 2016 at 09:09 AM vor 19 Minuten, Zylinderbohrung sagte: Und wer erkennt das an? Was fordert die Behörde zur Anerkennung des Sachverständigenstatus? ... I.d.R. wird dazu das zuständige LKA zur Stellungnahme / Prüfung beigezogen. Bei uns in der Gegend, zumindest. Ob das für ganz Bayern gilt, weiß ich nicht. Ob für ganz D, erst recht nicht. Es gibt aber auch Ausnahmen ... Grüße Iggy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 12, 2016 at 09:13 AM Share Posted December 12, 2016 at 09:13 AM vor 55 Minuten, Jägermeister sagte: Meine ist ohne Streichung ausgestellt worden. Ich hab auch keine Streichung drin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted December 12, 2016 at 09:25 AM Share Posted December 12, 2016 at 09:25 AM vor einer Stunde, Iggy sagte: I.d.R. wird dazu das zuständige LKA zur Stellungnahme / Prüfung beigezogen. Aber was prüfen die? Oder wie prüfen die? Holen die sich ihren eigenen Experten und der interviewed Dich dann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 12, 2016 at 10:33 AM Author Share Posted December 12, 2016 at 10:33 AM Du musst wie bei allen anderen Erwerbserlaubnissen Dein Bedürfnis geltend machen können. Bei einer (reinen) Waffensachverständigen-WBK nach §18 WaffG, in der Regel für "Waffen aller Art" ausgestellt, ist das natürlich etwas komplexer als für eine Gelbe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Iggy Posted December 12, 2016 at 11:14 AM Share Posted December 12, 2016 at 11:14 AM vor 4 Minuten, Jägermeister sagte: Du musst wie bei allen anderen Erwerbserlaubnissen Dein Bedürfnis geltend machen können. Bei einer (reinen) Waffensachverständigen-WBK nach §18 WaffG, in der Regel für "Waffen aller Art" ausgestellt, ist das natürlich etwas komplexer als für eine Gelbe. Exakt. Bei 'nem Freund wurde es vom LKA Bayern abgelehnt. (Telefonisch vom Stiefel.) Der Witz ist: Mal abgesehen von dem, wozu Obengenannter beruflich Zugang hat und damit in diesem Bereiche einen gewissen Informationsvorsprung, schätze ich schwer, daß der Abgelehnte mit hoher Wahrscheinlichkeit generell sachverständiger war/ist, als der Ablehner. Grüße Iggy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hausmeister Posted December 12, 2016 at 03:20 PM Share Posted December 12, 2016 at 03:20 PM vor 7 Stunden, Jägermeister sagte: Meine ist ohne Streichung ausgestellt worden. Also, Du jetzt Äxberte & Sachverständiger! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted December 12, 2016 at 08:41 PM Share Posted December 12, 2016 at 08:41 PM vor 12 Stunden, Iggy sagte: Also, rein pragmatisch, ich kenne niemanden, wo nicht das eine oder das andere gestrichen wäre. Bei meinen ist nichts gestrichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 8, 2017 at 12:44 PM Author Share Posted March 8, 2017 at 12:44 PM Am 12.12.2016 at 16:20 , Hausmeister sagte: Also, Du jetzt Äxberte & Sachverständiger! Dazu habe ich nun gerade über den VdW Infos eingeholt: Vor 2003 ausgestellte Rote WBKs sind in der Regel ohne Streichungen ausgestellt worden. In 2003 wurde ja das WaffG wegen dem Erfurt-Arschloch geändert. Seit dem sollen eigentlich neue Rote WBKs von der Bundesdruckerei erstellt und verwendet werden. Diese sind entweder für Sachverständige oder für Sammler beziffert. Insofern hauen die Behörden jetzt nur noch alte Dokumente raus, bis diese aufgebraucht sind. Eine rechtliche Einschränkung ergibt sich aus der Streichung nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 30, 2017 at 02:26 PM Author Share Posted April 30, 2017 at 02:26 PM Hier im Übrigen das neue Formular, in dem die Sache klar wird: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-KM5-20120530-SF-A003.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
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