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Sammler-WBK: Streichung auf der Frontseite


Jägermeister

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Eine Sammler-WBK sieht ja so aus (exakt gleiches Dokument für Erlaubnisse nach §17 und §18 WaffG):

wbk.gif

Bildquelle: http://www.waffensammelpass.de/

Hier ist der Zusatz "und Waffensachverständige" gestrichen. Ist das überhaupt rechtens? Meiner Ansicht nach nicht, da 

  1. der Gesetzgeber ausdrücklich nur ein Dokument für beide Dinge erschaffen hat
  2. der Gesetzgeber ausdrücklich ein "und" und kein "oder" auf das Dokument hat drucken lassen.

Weiß jemand Genaueres?

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Insofern wäre die Streichung von "und Waffensachverständige" in meinen Augen eine unzulässige Einschränkung der WBK bzw. EWB. Denn der Sammler ist auf dem ihm ausgewiesenen Gebiet (Darlegung des besonderen Interesses, Wissens und der kulturhistorischen Bedeutsamkeit) eben auch ausgewiesener Experte bzw. Sachverständiger auf seinem Gebiet.

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vor 1 Minute, Jägermeister sagte:

Auch das wäre falsch, da der Sachverständige berechtigt ist, u.a. eine Referenzsammlung aufzubauen.

Also, rein pragmatisch, ich kenne niemanden, wo nicht das eine oder das andere gestrichen wäre.

Es gibt aber Kombinationen. Ich kenne jemanden, der drei "Rote" hat: Zwei Sammler~ mit untersch. Themen und dazu noch eine Sachverständigen~.

 

Grüße

Iggy

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vor 32 Minuten, Jägermeister sagte:

Nein, das ist kein geschützter Begriff, siehe Roman Grafe...

Geschützt ist nur "öbuv" in Verbindung mit Sachverständiger.

Und wer erkennt das an? Was fordert die Behörde zur Anerkennung des Sachverständigenstatus? Also platt gesagt: Ich kann doch nicht einfach hingehen und behaupten ich kenn mich voll gut aus mit xy und bin jetzt Sachverständiger. Die wollen doch irgendwas sehen. Büma-Zeugnis, Eintrag in Handwerkskammer, Maschinenbaustudium mit Schwerpunkt XY oder, oder, oder.

Und was Deine WBK angeht ist es eigentlich noch kurioser. Dein Argument Sammler = Sachverständiger auf seinem Gebiet ist natürlich richtig. Allerdings wird er ja erst durch das Sammeln zum Sachverständigen und kann das Sammeln aber erst anfangen, wenn er die WBK hat. Zum Zeitpunkt der Ausstellung der WBK ist er aber noch kein Sammler also kann er auch kein Sachverständiger sein.

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vor 19 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Und wer erkennt das an? Was fordert die Behörde zur Anerkennung des Sachverständigenstatus? ...

I.d.R. wird dazu das zuständige LKA zur Stellungnahme / Prüfung beigezogen.

Bei uns in der Gegend, zumindest. Ob das für ganz Bayern gilt, weiß ich nicht. Ob für ganz D, erst recht nicht.

Es gibt aber auch Ausnahmen ...

 

Grüße

Iggy

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vor 4 Minuten, Jägermeister sagte:

Du musst wie bei allen anderen Erwerbserlaubnissen Dein Bedürfnis geltend machen können. Bei einer (reinen) Waffensachverständigen-WBK nach §18 WaffG, in der Regel für "Waffen aller Art" ausgestellt, ist das natürlich etwas komplexer als für eine Gelbe. 

Exakt.

Bei 'nem Freund wurde es vom LKA Bayern abgelehnt. (Telefonisch vom Stiefel.)

Der Witz ist: Mal abgesehen von dem, wozu Obengenannter beruflich Zugang hat und damit in diesem Bereiche einen gewissen Informationsvorsprung, schätze ich schwer, daß der Abgelehnte mit hoher Wahrscheinlichkeit generell sachverständiger war/ist, als der Ablehner. :wallb:

 

Grüße

Iggy

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  • 2 months later...
Am 12.12.2016 at 16:20 , Hausmeister sagte:

Also, Du jetzt Äxberte & Sachverständiger!

Dazu habe ich nun gerade über den VdW Infos eingeholt:

Vor 2003 ausgestellte Rote WBKs sind in der Regel ohne Streichungen ausgestellt worden. In 2003 wurde ja das WaffG wegen dem Erfurt-Arschloch geändert. Seit dem sollen eigentlich neue Rote WBKs von der Bundesdruckerei erstellt und verwendet werden. Diese sind entweder für Sachverständige oder für Sammler beziffert.

Insofern hauen die Behörden jetzt nur noch alte Dokumente raus, bis diese aufgebraucht sind. Eine rechtliche Einschränkung ergibt sich aus der Streichung nicht.

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  • 1 month later...

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