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Erbwaffenblockierungsmöglichkeiten


Immerbadisch

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A....matix Vertreter unterstützen?

Neenee, das muss wirklich nicht sein.

Dann wohl lieber hier anfragen, wobei die Version, nach der ich schaue, nicht im Programm von helmut hofmann ist.

Aber beziehen kann man die bestimmt auch über den Direktimporteur  hh--> 

http://www.helmuthofmann.de/pdf/sonderangebote/Windham EK_web.pdf

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Ne, ging nicht. Vor 3,5 Jahren noch gehabt. Erb WBK und Schrank war einfach, aber für die Puste, wo es das Arschix Teil für gab hätte ich es reinbauen müssen, habe ich dann beim befreundeten Jäger "zwischengelagert", 7 Monate noch :D

Für die 2 Puste wo es das Arschix Teil nicht für gibt, musste ich nix machen, steht so im Schrank. Unter der Auflage, sollte es eines Tages verfpgbar sein, muss ich das nachrüsten oder die Puste abgegeben.

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vor 14 Minuten, Cobr4 sagte:

Ne, ging nicht.

Oha, wohin die Reise geht, ist damit wohl klar...ein weiterer Sargnagel für manchen Legalwaffenbesitzererben, welcher zwar gerne ALLES vom Vater/Mutter oder Grossvater übernehmen würde, aber gerade klamm bei Kasse ist, denn die Laufdildo`s sind ja offensichtlich  sauteuer und bringen eh keinen Zugewinn an "Sicherheit".

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vor 7 Minuten, Immerbadisch sagte:

Oha, wohin die Reise geht, ist damit wohl klar...

Das ist der Sinn, hat der Sachbearter am Telefon auch durch die Blume so durchklingen lassen. "Geben Sie die doch besser ab, das lohnt ja nicht".

Bei einem Händer mit dem Arschix Teil, wo ich für Spass mal angefragt hatte das gleiche: "Lohnt nicht dafür, das müssen SIe zu mir schicken, ich baue den Dildo rein und behalte den Schlüssel, dann muss ich die Waffen Ihnen zurück schicken"

Lohnt also nur für wirklich hochwertiges.

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Zitat

Es ist und bleibt eine besonders perfide Form der Enteignung.

Enteignung setzt erst Eigentum vorraus.  -  Das gibts aber gar nicht bei Registerwaffen, das ist illegal faktisch Post-Ex alles gestrichen worden,  und deswegen heißt es Waffenbesitzkarte, nicht Eigentumskarte. :P

Wenn der Staat kommen kann und die registrierten Sachen die Herausgabe fordern kann, und du das musst dann ist er der Eigentümer, denn er hat offensichtlich das Herschafftsrecht darüber, du nicht. Nur ne "erlaubnis". :P

Der Erbe auch nicht, der darf hier bestenfalls das "Besitzrecht" erben.  Unter Auflage des Laufdildo, wäre "das Eigentum" wäre das nämlich eine verbotene Schikane bzw. eine unzulässige Rechtsausübung denn das Recht wird nur dadurch ausgeübt dem Waffenbesitzer Schaden zuzuführen, erstens finanziell und zweitens in seinem Recht auf einen in Zweck und Funktion nicht unbrauchbar gemachten Gegenstand.

Zitat

welcher zwar gerne ALLES vom Vater/Mutter oder Grossvater übernehmen würde

Bei geerbtem Eigentum und Vermögen gibts auch allerhand Sargnägel und finstere Sachen. Wenn du Sachen deinen Kindern übergeben willst dann tust du das besser zu Lebzeiten oder achte drauf das es auch wirklich deine Sachen sind.

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Grundsätzlich gibt es einige Möglichkeiten. Man muss aber eben sehen, das nicht alle bereit sind, andere Möglichkeiten zu gehen.

Allerdings wird eben manchmal eine Blockierung gewünscht.....und dann?

Dann kann man schauen was es gibt, anbieten und der Kunde entscheidet.

Und wenn er sich für eine Armatix entscheidet bzw. eben nur die angeboten wird?

Viele kapieren garnicht warum Händler, ja, WIR auch, in der Liste stehen.

Ich hab nach ettlichen Jahren kein Boch jedem Hinz und Kunz das lange zu erklären...........

Aber, wer lieber zum Büchser geht der den Erben die Waffen billig abschwatzt anstatt ihnen ALLE Möglichkeiten zu bieten, der soll dahin gehen......

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vor 6 Stunden, HornerArms sagte:

Grundsätzlich gibt es einige Möglichkeiten. Man muss aber eben sehen, das nicht alle bereit sind, andere Möglichkeiten zu gehen.

Jeder Versuch der staatlichen Institutionen, den Legalwaffenbesitz zu erschweren und zwar durch VERTEUERUNG  mittels Zugriffssperren, ist doch das Ziel!

Heute die A....x sperre, morgen der Widerstandsgrad NULL für Zivilwaffentresore.

Jetzt aktuell Verschiebung der B7-HA`s in A-Kategorie...benötige ich dann zukünftig für meine Kat-A-Waffen einen Waffenbunker???

Was kommt als Nächstes?

Natürlich kann man einem Geschäftsmann seine Idee einer (angeblich )zugriffssicheren Waffensicherung nicht verwehren, aber es muss einem doch als Waffenhändler einleuchten, dass man damit selbst nur Mittel zum Zweck ist...nämlich dem staatlichen Unmöglichmachen für ordnungsgemässsse Aufbewahrung von Zivilwaffen, sorry, das muss man mir als ebenfalls BETROFFENEM schon mehrmals erklären....

Anmerkung: Am Ende des Verbotswahns gibt es keinen Büchser mehr, welcher einem Erben die Waffen billig abschwatzt...er ist dann nämlich erstmal ARBEITSLOS  und kann  schauen, wo er bleibt.

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vor 9 Stunden, HornerArms sagte:

Ihr kapiert es nicht.

ich kapiere es jetzt wohl nicht.ich schrieb hier, dass wir Waffenschränke mit Widerstandsgrad 0 in Zukunft benötigen für Neuanschaffungen, falls unsere alten Waffenschränke voll sind und ich die REIHENFOLGE beschrieben habe, mit welcher hier doch seitens der staatlichen Institutionen vorgegangen wird.

Ob EU-Schei...oder Innenministeriumschei...e...das  ist da doch gleich anzusehen. und der Erbe wird dann seine mit A...x versehenen Waffen des Grossvaters in den Schrank mit Widerstandsgrad 0 reinstellen müssen oder kann er die mit A...x versehenen Waffe in seinen Wohnungsflur stellen? Ich glaube wohl kaum, dass eine Ordnungsbehörde so etwas dulden würde.Bitte um Aufklärung,Danke!

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