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Ein CH Waffengegner macht sein Comming-out


joker_ch

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Gerade in der Parlamentssiztung gehöhrt.

Zum Verständniss Boris Banga ist ein engagierter Waffegener der jedesmal zur Verschärfung des Waffg bläst.

Nun aus dem Protocol: http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4714/229381/d_n_4714_229381_229405.htm

Banga Boris (S, SO): Herr Kollege Schlüer, ich danke Ihnen, dass Sie mich als anständigen Menschen bezeichnen. Ich bin stolzer Besitzer eines LMG 25; das ist eine verbotene Waffe. Wenn ich jetzt ein luftgekühltes Maschinengewehr - auch eine verbotene Waffe - kaufen und sammeln will, muss ich dann keine Bewilligung haben? Bin ich dann in Ihrem Sinn ein anerkannter Waffensammler?

Da stimmt was nicht, oder meint der Herr, das nur so privilegierte Menschen wie er das Recht haben sollten einen Serienfeuerwaffe zu haben :evil:

Noch eine Sache: Im Hebdo eine Welche Wochenzeitung wird anti-waffen bashing betrieben diese Woche. Aber es wird der Neuenburger Chef-Polizist gefragt (Yves Perrin) der meinte: Ich bin stolzer Besitzer einer PPsh14 und frage mich wirklich ob ich die anmelden werde bei einer Registrierung. Steht schwarz auf weiss. :shock::D :mrgreen: :!:

Für die Deutschen: Lest die Argumentationen von unserem Justiz-Minister (Herr Blocher) , so sollten alle Politiker denken. :!:

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Mal wieder mit einem blauen Auge davon gekommen. Die Pump-gun nicht als verbotene Waffe zu klassifizieren ist mit mal gerade 3 Stimmen verworfen worden.

Die Zusammenfassung aus der NZZ:

Betonung der Eigenverantwortung

Nationalrat will Waffengesetz nicht verschärfen

Der Nationalrat hat am Mittwoch mit der Beratung des Waffengesetzes begonnen. Er lehnte Anträge der Linken zur Verschärfung ab. Noch nicht behandelt wurde die Frage, ob Soldaten ihre Dienstwaffe weiterhin nach Hause nehmen sollen.

(sda/ap) Der Nationalrat will beim Erwerb und Gebrauch von Waffen auch künftig auf die Eigenverantwortung setzen. Er ist am Mittwoch auf die Revision des Waffengesetzes eingetreten und dabei vorerst auf dem liberalen Kurs des Ständerats geblieben. Ein Antrag der Grünen, sogenannte «Pump-Actions» oder Repetier-Schrotflinten zu verbieten, wurde mit 86 gegen 83 Stimmen abgelehnt. Diese Waffen seien aus kurzer Distanz gefährlicher als etwa ein Sturmgewehr, hatte Josef Lang (gp., Zug) vergeblich argumentiert.

Erinnerung an Attentat von Zug

Lang erinnerte an das Attentat im Zuger Kantonsparlament, bei dem vor genau fünf Jahren 14 Personen umgebracht worden waren. Der Attentäter habe vier Waffen besessen, sagte Lang. Eine davon, eine «Pump-Action», habe er nur neun Tage vor der Bluttat erworben - also mit der eindeutigen Absicht zu töten.

Recht auf Waffenerwerb gesetzlich besiegelt

Auch bei anderen Anträgen obsiegten die Bürgerlichen mit ihrer Absicht, auf die Selbstverantwortung zu setzen. So wird das Recht auf Waffenerwerb, -besitz und -tragen im Gesetz festgeschrieben. Und zum Waffenerwerb muss kein konkretes Bedürfnis glaubhaft gemacht werden.

Forderungen der SP, für den Kauf einer Waffe einen Bedürfnisnachweis zu verlangen und die Altersgrenze für den Erwerb eines Waffenscheins von 18 auf 21 Jahre hinaufzusetzen, wurden auf Antrag von Justizminister Christoph Blocher ebenfalls klar verworfen.

Frage der Armeewaffe zu Hause noch offen

Noch nicht behandelt wurden am Mittwoch die strittigsten Punkte des Gesetzes: Dabei geht es zum einen um die Einführung eines zentralen Waffenregisters. Zum andern will die Linke, dass Armeeangehörige ihre Dienstwaffe und Munition nicht mehr nach Hause nehmen.

Der Ständerat hatte sich in der letzten Sommersession oppositionslos für das revidierte Waffengesetz ausgesprochen. Er beschloss unter anderem, Soft-Air-Guns, Baseballschläger und Veloketten neu als Waffen zu definieren und den anonymen Waffenkauf - etwa via Internet - zu verbieten. Ein nationales Waffenregister hat er nicht vorgesehen.

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Hier noch ein paar Sätze von Blocher:

Nun, das Gesetz geht von einer bestimmten Auffassung von Staat und Bürgern aus, nämlich davon, dass der schweizerische Staatsbürger eine Verantwortung hat, ein verantwortungsvoller Mensch ist, und dass er auch eine Waffe zu Hause haben kann und soll, wenn er das für richtig hält

Wie kann denn einer Notwehr begehen, wenn Sie ihm nicht erlauben, eine Waffe zu haben? Das ist unmöglich. Sie sehen, hier ist immer die Schnittstelle: die Verantwortung des einzelnen Bürgers, grundsätzlich eine Waffe zu haben, ausser es lägen Hinderungsgründe vor, weshalb man sie ihm verbieten muss, weshalb er keine haben kann und eine Kontrolle notwendig ist usw. Das ist der Geist des Gesetzes.

Es ist auch kein Zufall, dass diese Denkweise - wenn keine Waffe vorhanden ist, gibt es weniger oder keine Verbrechen - mit der Haltung betreffend die Sicherheit des Landes übereinstimmt: Keine Armee gibt keine Kriege. Das sind Kurzschlusshandlungen, die nicht richtig sind; diesen folgt das Gesetz ausdrücklich nicht.

Es gibt derzeit keine Hinweise, dass diese Waffen in der Realität besonders häufig oder mehr als andere Waffen für kriminelle Zwecke missbraucht würden. Entsprechende Darstellungen - darum sind sie auch so plastisch ausgeführt worden - kennt man vor allem aus Film und Fernsehen, weil sich damit besonders gut Gangster-Filme herstellen lassen. Denn bei Repetierschrotflinten müssen Sie nicht von Hand nachladen, das ist der grosse Unterschied.

gleichgültig, aus welchen Gründen -, kann es natürlich interessanter sein, wenn Sie nicht nachladen müssen. Denken Sie an den Fall der Notwehr. Wenn Sie beim ersten Schuss nicht treffen und nachladen müssen, kann es sein, dass Sie die entsprechende Zeit verlieren

Und zuletzt von Freisinger:

Freysinger Oskar (V, VS): Herr Lang, Sie verknüpfen die Waffe mit Ehre, Sie verknüpfen die Waffe mit Gefahr. Was denken Sie über meine Verknüpfung mit Sicherheit? Seit dem Brandanschlag auf mein Haus habe ich ein Gewehr unter dem Bett. Das beruhigt meine Frau und meine Kinder, die nicht mehr ruhig schlafen konnten seit diesem Brandanschlag. Das ist auch eine Verwendung der Waffe und eine Verknüpfung. Was denken Sie darüber?

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Nun, das Gesetz geht von einer bestimmten Auffassung von Staat und Bürgern aus, nämlich davon, dass der schweizerische Staatsbürger eine Verantwortung hat, ein verantwortungsvoller Mensch ist, und dass er auch eine Waffe zu Hause haben kann und soll, wenn er das für richtig hält

Wow, das muss man allen deutschen Politikern ausdrucken und auf den Schreibtisch nageln.

Leider sehen deutsche Politiker in den Staatsbürgern gemeingefährliche Irre, besonders, wenn diese Waffen besitzen.

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Danke joker_ch für das up to date halten. :!: Da hat also der Grenchner (Grenchen Stadt im Kanton Solothurn) Boris Banga ein LMG 25 Zuhause! Von ihm hätte ich das zuletzt erwartet, wenn man ihn ein wneig kennt, was seine Einstellung zur CH-Armee und Waffen betrifft grr. :x

Heiliger bimbam das mit den Pump-Actions wollte man den Oesterreichern nacheifern oder was? :x War ja wirklich haarscharf oh man oh man.

Uebrigens Freysinger ist ausgebildeter Lehrer von Beruf. Wenn ich mich nicht täusche ist er sogar Gymnasiallehrer.

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na ja, alles in allem ja noch mal Schweinchen gehabt.

ABER..

Baseballschläger und Fahrradketten als Waffen einstufen?

Gibt es dann Baseballs und Fahrradkettendöl nur gegen kantonale Bewilligung?

Wahrscheinlich.

Sehr wahrscheinlich. :roll:

Und jeder Radfahrer und Motorradfahrer (uuuuuh ja noch schlimmer!!) braucht eine Trag-Lizenz, da er pöhse Waffen mit sich führt.

Weit haben wir es gebraucht.

:x

Möglicherweise gibts an der Tour-de-Doping-France jetzt Razzien wegen illegalen Waffenbesitzes am Fahrrad! :wallb:

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Nur eines ist für mich noch unklar und zwar dies.

neu als Waffen zu definieren und den anonymen Waffenkauf - etwa via Internet - zu verbieten.

Ich frage mich wie dies dann in der Praxis gehandhabt wird. Heisst dies, bevor ich eine Waffe privat verkaufe muss ich mich zuerst bei den Behörden melden um alle Details im Vorfeld abzusprechen, bzw. gleich nach Verkaufsabschluss bei den Behörden (wieder melden). Möchte ich eine Waffe aus privater Hand erwerben, dann evt. zuerst zu den Behörden trotteln, WES beantragen und erst mit gültigem WES privat eine Waffe erwerben als Beispiel?

Sorry wenn ich da so dumm frage, aber mit diesem Punkt habe ich mich bis jetzt noch nicht gross beschäftigt, geschweige denn nachrecherchiert wie es genau ablaufen könnte.

P.S: Bleibt nur zu hoffen dass die jetzt noch offenen Fragen zu unseren Gunsten schlussendlich ausfallen, sprich kein Waffenregister und Armeewaffen Zuhause.

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Nun privat erwerben heisst: 1.) WES 2.) Kaufen

Was die Inserate betrifft: Müssen die Details erstmal in der Verordnung festgelegt werden. Man könnte sich vorstellen, das man mit einer Annonce in einer Zeitung zb eine Kopie eines ID Karte mitgeben muss, oder sich auf dem Internet in einer spezialisierten Börse ersteinmal identifiziert hat mit gülitigen Papieren um dort inserieren zu dürfen.

Was Waffenregister und Armeewaffe betrifft, solange die Bürgerlichen zusammenhalten wird es immer eine 2/3 Merheit geben. Was die Annabelle Petition betrifft, die ist nicht sehr gut angekommen:

Büchler Jakob (C, SG): Wir beraten heute ein neues Waffengesetz. Nach der Volksabstimmung über Schengen und Dublin wurde es nötig, den berechtigten Interessen der Polizeien Rechnung zu tragen. Ein Schwerpunkt ist die Vereinheitlichung der Anwendung. Das alte Waffengesetz überliess die Anwendung beinahe ganz den Kantonen, mit anderen Worten: Jeder Kanton wendet das Waffengesetz etwas anders an. Die CVP steht der vorliegenden Gesetzesrevision sehr positiv gegenüber. Wir lehnen aber ganz klar ein nationales Waffenregister ab. Schon in der Vernehmlassung zu dieser Vorlage hat es sich gezeigt, dass ein Waffenregister auf massivsten Widerstand gestossen ist. 93 Prozent der Befragten waren dagegen, unter anderem die grosse Mehrheit der Vollzugsorgane und die Kantone. Das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag wäre unverhältnismässig. Die CVP unterstützt die vorliegende Gesetzesrevision und wird auf sie eintreten. Wir bitten Sie, die Anträge der Mehrheit zu unterstützen.

Nun möchte ich meine Interessen offenlegen. Ich bin Präsident des st. gallischen Kantonalschützenverbandes und möchte noch ganz kurz die Petition der Zeitschrift "Annabelle" ansprechen. Ich habe nichts gegen politische Vorstösse wie eine Petition. Das ist ein politisches Recht. Aber so, wie diese Petition daherkommt, ist das zu verurteilen. Vor allem spreche ich das Plakat an, mit dem Werbung betrieben wurde. Es zeigt einen Mann mit einem ungesicherten Sturmgewehr 90 mit eingesetztem Magazin, den Finger am Abzug, den Lauf auf den Kopf einer Frau gerichtet, die ein kleines Kind auf den Armen trägt. Gerade dieses schreckliche Bild zeigt, dass hier eine höchst sensible Thematik für einen Werbezweck missbraucht wird. Es ist ein Affront gegenüber aktiven und ehemaligen Wehrmännern unserer Armee, den Schützinnen und Schützen sowie den Jägern. Unsere Schützenvereine bilden seit vielen Jahren unseren Nachwuchs aus. Dabei wird der verantwortliche Umgang mit Waffen den Schützen beigebracht. Tagtäglich wird an Bildschirmen Gewalt in allen Facetten gezeigt, die unserer Jugend zugemutet wird, ohne dass jemand etwas dagegen unternimmt. Davon spricht niemand.

Ich widersetze mich dieser Propaganda, die mit der Petition der "Annabelle" betrieben worden ist, und bitte Sie, auf das vorliegende Gesetz einzutreten.

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die fetz sollte sich lieber um ihre eigenen mauscheleien kümmern. und der bange gehört halt zur classe politique, da hat man besser zu sein als das "gemeine fussfolk". er wird sicherlich keine schwierigkeiten gehabt haben, um eine ausnahmebewilligung zu erhalten, das ist die traurige wahrheit!

ich werd mir wohl demnächst auch endlich ne pumpgun zulegen müssen, bevor diese "schrecklichen mordinstrumente" doch noch irgendwann verboten werden -.- das ist nur ein vorgeschmack, es wird in zukunft immer mehr ultralinke geben, die sich mit dem waffenthema ins rampenlicht befördern wollen, es eignet sich hervorragend, um zu polemisieren und um populistisch auf wählerjagd zu gehn. wie fetz, die mit leidenden augen in die kamera schaut und mit den "zahlreichen mails" von verzweifelten hausfrauen prahlt, die sie tagtäglich erhält, die nix anderes wollen als ihre gemeingefährlichen gatten zu entwaffnen...

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