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Waffen erben


Shelby

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Moin,

habe ein Problem mit Erbwaffen. Ich möchte diese als LWB auch schiessen, was meiner Meinung nach auch möglich sein sollte. Nun sagt mir die Behörde in HH, dass das nicht geht. Erbwaffen gehören in den Schrank verbannt und dürfen nur zum angucken raus geholt werden. Habe dbzgl. eine Anweisung der bayrischen Waffenbehörde gefunden, die geanu das Gegenteil sagt. Damit konfrontiert sagt die behörde in HH,

dass " der Vollzug des Waffengesetzes jedoch Ländersache ist und diese ( bayr. ) Regelung für Hamburg nicht gilt.

Stimmt das? Weiß da jemand was ?

 

Gruß.

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vor 35 Minuten, erik_fridjoffson sagte:

Soweit ich weiß bekommt man für Erbwaffen bei uns in Bayern als WBK-Inhaber  keinen Munerwerb eingetragen, sonstige Einschränkungen wie Sperrvorrichtungen... sind mir nicht bekannt,

Das hab ich auch gehört. Die Waffen könnten sportlich eingesetzt werden - allerdings kommt da die Kontingentfrage in die Quere.

Der Anhang ist aus Bayern - und wäre ideal. Dachte immer das Waffg gilt Bundesweit.

bssb_waffenrecht.pdf

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Diese Diskussion übers Wiederladen bringt

vor einer Stunde, Shelby sagte:

Nun sagt mir die Behörde in HH, dass das nicht geht.

Damit konfrontiert sagt die behörde in HH, dass " der Vollzug des Waffengesetzes jedoch Ländersache ist und diese ( bayr. ) Regelung für Hamburg nicht gilt.

Das Erste ist die Meinung der Behörde.

Das Zweite ist grundsätzlich richtig.

Also bleibt jetzt nur eine rechtliche Beratung und ggf. weitere, rechtliche Schritte, da es für Dich vollkommen belanglos ist, wie die Behörden das andernorts regeln, Du mußt mit DEINER Behörde klarkommen.

GP

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Erbwaffen zählen nicht aufs Grundkontingent! Dazu die AWaffV unter Punkt 20.2.2:

Zitat

Geerbte Schusswaffen werden auf die nach den §§ 13 oder 14 bestehenden Waffenkontingente nicht angerechnet. 

Wie denn auch, sie werden aufgrund eines Erbfalles "erworben" und nicht wegen eines jagdlichen oder sportlichen Bedürfnisses.

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vor einer Stunde, Shelby sagte:

 wollte aber erstmal hier nach Erfahrungen fragen.

Nochmal zum besseren Verständnis: Die Erfahrungen anderer Leute haben, so lange sie nicht zufällig in den Bereich Deiner Behörde fallen, allenfalls Unterhaltungswert !

NICHTS davon wird bei der bereits gezeigten Reaktion Deiner Behörde diese von ihrer vorgefaßten Meinung abbringen.

GP

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Just now, Jägermeister sagte:

Doch, die für Verwaltungsbehörden verbindliche Verwaltungsvorschrift. Siehe mein Beitrag oben.

Das ist ja keine Erfahrung sondern eine für die Verwaltung bestimmte Vorschrift.

Da sie aber offenbar auf einer anderen Meinung beharrt, sind wir wieder dort, wo ich schon viel weiter oben war: Rechtsberatung durch Fachanwalt und ggf. weitere Schritte.

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vor 14 Minuten, Jägermeister sagte:

Die Meinung der Behörde wird sich ganz schnell ändern, sofern mit meinem Auszug der AWaffV argumentiert wird und zur Not ein Rechtsmittelfähiger Bescheid angefordert wird.

Das ist ein weites Feld und Dein Optimismus in allen Ehren, so eindeutig ist das alles bis jetzt schon deshalb nicht, weil nur das Berufen auf eine Verwaltungsvorschrift ohne Vorliegen eines konkreten Vorgangs durch den Bürger eine Sache mit Haken ist und außerdem kann man in diesem Fall keinen "vorausschauenden Bescheid" anfordern, denn

bisher wurde nur von der Behörde etwas "gesagt", da ist noch nichts anfechtbar.

Der Weg hier wäre innerhalb der zu beachtenden Frist unter Nachweis des Erbfalls den Eintrag der Waffen in eine WBK zu beantragen.

 Erst dann, wenn sich die Behörde hierzu querstellt oder unzulässige Auflagen erteilt, wären Rechtsmittel gegeben und möglich.

Eine bisher offensichtlich nur mündlich erteilte Auskunft ist nicht anfechtbar. 

GP

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Moin,

erstmal vielen Dank für Eure Hilfe.

habe jetzt 3 verschiedene Aussagen von den SB:

1. Erben WBK ok, kein MEB, Schiessen ja.

2. Erben WBk ok, kein MEB, Schiessen nein, nur angucken.

3. Eintragen als Sportschütze, Schiessen ja, aber Kontingentproblem.

:wacko::dr:

Habe das Gefühl keiner läßt sich so genau " festnageln "..........frage den Kollegen.

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vor 17 Stunden, erik_fridjoffson sagte:

Erb WBK ist Grün, soweit ich weiß, mit Ausnahme bei einer Sammler WBK

Richtig.

Erbwaffen werden entweder in eine vorhandene Grüne eingetragen, oder es wird eine eigene Grüne dafür angelegt.

Aber was soll das jetzt für ein Grund sein, sie auf eine Gelbe zu übertragen - zumal das mit geerbten Kurzwaffen oder HA sowieso nicht gehen würde ?

GP

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