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WaffVwV im Bundesrat!


Califax

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Bullshit, Schwarzwälder !

Den Entwurf von Ende Januar (81/06) habe ich seit 2.2., gab's WOanders

zum download. Am 7.2. kam ein Hinweis, dass das Dokument vom

BR-Server runtergeladen werden kann.

Die Drucksache mit den Änderungsvorschlägen der Ausschüsse (81/1/06) konnte man Ende März/1. Aprilwoche via BR-Seite runterladen.

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Es ist richtig, dass es den Entwurf zu den VwV von 01/2006 bei WO zum Download gab. Andere Entwürfe wurden frueher aber unter Verschluss gehalten oder gab es nur kurz zum Download usw. Die 120 Horroramendments hat Abakus mal reingestellt - insofern sorry.

Da nun aber die VwV am Freitag wieder von der Tagesordnung verschwinden sollen, weil bald ein neues WaffG kommen soll, bezieht sich mein Vorwurf der Geheimdiplomatie auch eher auf selbige Entwürfe. Diese WaffG-Änderungsentwürfe existieren schon seit über einem halben Jahr, aber werden - auch aktuell - unter Verschluss gehalten.

Geheimdiplomatie ist schon praktisch, denn:

1. null Risiko: Wenn was klappt, lässt man sich feiern, geht was schief: "was wollt ihr denn?" Man ist ja nicht gewählt, es gab keinen durch Mitglieder definierten "Auftrag" und insofern keine Erfolgsmassstab/-kontrolle.

2. Man bestimmt selber, über was man mit den Behörden verhandelt: Mangels Stimmrecht redet keines der Fördermitglieder einem rein.

3. Ist bequemer, als Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit und Aktionen der Basis koordinieren zu müssen.

4. Es besteht die Gefahr, für eigene Partikularinteressen in den Verhandlungen mit Politikern anderes zu opfern - wenn juckt das Erbenprivileg, Transportprobleme, Unverletztlichkeit der Wohnung? Hauptsache die Kasse einiger wichtiger Vollmitglieder stimmt nach Umsetzung des neuen WaffG noch. Billige russische Halbautomaten sind da verzichtbar, aber dass sich einer nur 2 Blaser pro Halbjahr (2/6)kaufen darf, geht natürlich nicht!

"FWR - eine super Geschäftsidee" hat mal jemand bei WOanders gesagt.

Dem ist - leider - wenig hinzuzufügen.

Grüsse,

Schwarzwälder

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Unverletzlichkeit der Wohnung?

Da fällt mir folgendes ein: Vor einigen Tagen haben diverse parlamentarische Hinterbänkler gefordert, das man das rauchen verbieten muss wenn Kinder anwesend sind. Dabe kam aber direkt von seiten eines "Rechtsgelehrten" (Uni Irgenwas..) der Einwand, das die Unverletzlichkeit der Wohnung ein Grundrecht ist und nicht ausgehebelt werden kann.

Warum denn dann beim Waffenrecht?

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Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche Mißbräuche bei Hausdurchsuchungen gerügt und die Unverletzlichkeit der Wohnung angemahnt.

Hintergrund war eine rechtswidrige Durchsuchung einer Anwaltskanzlei.

Bei Waffenbesitzern sind sich alle großen Parteien einig deren Rechte einzuschränken.

Einfach mal Frau Dr. Merkel fragen, die macht das schon.

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Endlich Konkretes:

http://www.bdmp.de/praesidium/schreiben/2006/Info_P_131006.pdf

Keusgen schrieb von "40 völlig inakzeptablen" Änderungen, von denen jetzt also mindestens 29 (vielleicht aber auch alle 40 + 11 neue Schw...eien) Realität geworden sind.

Ich kann nur hoffen, dass das FWR seine Vorgehensweise/Strategie auch im Hinblick auf das neu geplante WaffG gründlich überdenkt und diese VwV-Schlappe durch Klagen vor Gericht so weit es geht wieder wettmacht (die Gerichte sind bekanntlich nur an Gesetze und Verordnungen, nicht aber an Verwaltungsvorschriften gebunden).

Grüsse,

Schwarzwälder

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NEU - EXTRABLATT!

Stellungnahme des FWR zum Thema

http://www.fwr.de/06-10-17_stellungnahme_vwv.html

Stellungnahme des FWR

zum Beschluss des Bundesrates

vom 13. Oktober 2006

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (13. Oktober 2006) beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht zuzustimmen, allerdings mit der Maßgabe, dass noch eine ganze Reihe von Änderungen einzuarbeiten ist. Diese vom Bundesrat empfohlenen Änderungen erstrecken sich, soweit dies "auf den ersten Blick" zu überschauen ist über weite Passagen der Verwaltungsvorschriften und kommen in vielen Fällen den Vorstellungen der Verbände entgegen.

Die Zustimmung des Bundesrates bedeutet allerdings nicht, dass die Verwaltungsvorschriften automatisch in Kraft gesetzt werden müssen.

Die endgültige politische Entscheidung, ob die Verwaltungsvorschriften in der Form, wie sie vom Bundesrat beschlossen wurden, letztendlich in Kraft gesetzt werden, liegt nach wie vor beim Bundesministerium des Innern bzw. der Bundesregierung. Vor dieser Entscheidung, so die eindeutige und auch heute wiederholte Zusage des BMI, wird uns die Möglichkeit zur Stellungnahme durch Anhörung eingeräumt.

Das FWR und die ihm angeschlossenen Verbände werden sich kurzfristig über die auf Antrag des Bundesrates geänderten Formulierungen der Verwaltungsvorschriften beraten und Stellung beziehen. Ohne dieser Stellungnahme jedoch vorweg greifen zu wollen, erscheint es aber auch heute nach einhelliger Meinung der Verbände als wenig sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem die Änderung des Waffengesetzes bereits in der Mache ist, noch Verwaltungsvorschriften zu verabschieden, die nach Verabschiedung des Waffenrechtsänderungsgesetzes (nomen est omen) dann möglicherweise erneut überarbeitet werden müssen.

Alleine schon aus diesem Grund bedauert und kritisiert das FWR die jetzt gegebene Situation, die sich, trotz aller Bemühungen im Vorfeld, aufgrund der uneinsichtigen und die berechtigten und legalen Interessen der Jäger und Schützen negierende Einstellung einiger Ministerialbeamter und Politiker bei den Ländern, insbesondere bei den Innensenatoren Berlins und Hamburgs, nicht erneut verhindern ließ.

Emmendingen, 17.10.2006

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Danke, Califax.

Wenn ich allerdings diese Texte lese, könnte ich so kotzen.

So langsam kann man echt die Lust verlieren.

"Der Bundesrat hats zwar beschlossen, aber ob es eingeführt wird..."

"Waffenrechständerungsgesetz" "möglicherweise" "uns wird die Möglichkeit der Stellungnahme durch Anhörung gegeben"

Blödsinnige Wortklauberei, man klammert sich an Strohhalme anstatt eine erwiesenermaßen falsche Vorgehensweise zu ändern. Ich bin Mitglied im FWR und diversen Verbänden, wenn das so weitergeht aber nicht mehr lange.

Die einzige wirkliche Erleichterung mit Repetierern für Sposchü´s auf die Gelbe wird so wieder zurückgenommen. Wenn das neue WaffG kommt, werden dort neue Unsinnigkeiten drinstehen und die alten erhalten bleiben. Aber die Verbände werden uns dann die angeblichen "Vorteile" wieder ganz genau erklären können...:roll:

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