Jump to content

WaffG 2007


rugerclub

Recommended Posts

Den Begriff "priveligiert" würde ich ausschließlich am Kriterium persönliche Zuverlässigkeit festmachen und nicht am Kriterium soziale Herkunft oder Einkommen.

Jemand , der aus Erbschaft stinkreich ist ( Hobbyjäger seines Gnadens ),aber dennoch versoffen und eine Alte hat die nie Kochen gelernt hat, der erfüllt die Zuverlässigkeit wegen seines Suffzustandes auch nicht.

Jemand der aus ärmlichen Verhältnissen stammt, einen versoffenen Vater hat und unter primitiven Bedingungen aufgewachsen ist kann durchaus eine grundanständige Sau sei und am Ende Olympiasieger werden.

Den Begriff charakterliche und körperlich-geistige Zuverlässigkeit kann man nur Personenbezogen anwenden, niemals auf soziale Herkunft oder Nationalität.

Alles andere ist wie üblich arrogantes Pauschalisieren und die Vorstufe zum Herrenmenschentum.

Ich sitze übrigens auch mit der Bierbuddel vorm Fernseher und gehöre zu niedrigen Einkommenschichten und wähle auch noch links.

Bin ich damit automatsich unzuverlässig oder muß ich zusätzlich in die Kirche gehen ?

Link to comment
Share on other sites

  • Replies 61
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Also Waffenbesitzt als Privileg anzusehen, da ist die staatliche Erziehung schon sehr fortgeschritten.

Ich sehe es als ein Geburtsrecht an, was von dem Recht der Selbstverteidigung abgeleitet ist.

Nur durch eine Straftat oder koerperliche/geistige Uneignung (Sucht, geistige Krankheiten) sollte der Waffenbesitz verboten werden.

Auch ist es Bloedsinn, Leuten den Besitzt von Waffen zu erlauben, aber nicht das fuehren!

Link to comment
Share on other sites

Also Waffenbesitzt als Privileg anzusehen, da ist die staatliche Erziehung schon sehr fortgeschritten.

Ansichtssache. Die USA werden auf Grund ihrer hohen Deliktrate mit Waffen gern als Musterbeispiel verfehlter Waffenpolitik dargestellt. Dabei entpuppt sich das Problem bei näherem Hinsehen vor allem als sozial/ethnisches Problem. Während die Deliktrate in den Parallelgesellschaften der Küstenstaaten extrem hoch ist, ist sie in den ländlichen Gebieten mit homogener Sozialstruktur relativ niedrig, unabhängig vom Waffenbesitz. Dass man sozialen Schichten mit überduchschittlich hoher Deliktrate den Zugang zu Waffen etwas erschwert halte ich durchaus für probate Politik, auch wenn die Gutmenschen das nicht so gerne hören.

Link to comment
Share on other sites

Dass man sozialen Schichten mit überduchschittlich hoher Deliktrate den Zugang zu Waffen etwas erschwert halte ich durchaus für probate Politik, auch wenn die Gutmenschen das nicht so gerne hören.

Tut man ja gar nicht.

Stichwort: Illegale Waffen.

Nehmen wir NY - sehr restriktiv in Bezug auf Waffen - kein Problem für Gauner, an Schiesseisen zu kommen.

Link to comment
Share on other sites

...Die USA werden auf Grund ihrer hohen Deliktrate mit Waffen gern als Musterbeispiel verfehlter Waffenpolitik dargestellt...

Ist schon klar. Aber man sollte mal die Verhaeltnismaessigkeit sehen: Die USA hat nicht nur 80 Millonen sondern 300 Millionen Menschen!

Rechne mal alle Waffendelikte in DE mal 3.75. Ich wette so gesehen wird in DE mindestens genauso oft eine Waffe verbrecherisch benutzt wie in den USA, wenn nicht noch mehr.

Davon abgesehen, hier habe ich noch nichts von Verbrechern mit Handgranaten gehoert.

In Berlin sollen das doch mitlerweile Jugendliche als Statussymbol haben, Zuhaelter benutzen das doch angeblich recht regelmaessig!

Link to comment
Share on other sites

Wie ist es denn in der Realität mit Waffenbesitz bei sozialen Randgruppen, insbesondere Schwarze ?

Man hat in den USA in den leztzten Jahren Maßnahmen ergriffem, die zwar nicht so heißen, aber so wirken. In einigen Staaten wurden spezielle Sicherheitsanforderungen für Waffen erlassen, die speziell dazu geführt haben, die billigen robbery guns vom Markt zu nehmen.

Link to comment
Share on other sites

 

vielleicht mal zurück zum Thema ...

 

hier eine Stellungnahme von FG von WOanders :

..........................................................................................

Laut meinen (Friedrich Gepperth ) Informationen ist in der am Freitag im Bundesrat verabschiedeten Version der Waffenverwaltungsvorschriften (WaffVerV) der Änderungsantrag des Landes Berlin zum 15.6.     n i c h t mehr enthalten.

Somit hat der Bundesrat eine Version verabschiedet, in der die Regelungen zum §15.6 dem Kabinettsentwurf entsprechen. Dieser setzt den Rahmen so, dass unsere genehmigte Sportordnung hinsichtlich des IPSC Schießen hineinpasst.

Ob der Bund die so verabschiedeten WaffVerV in Kraft setzt ist mir nicht bekannt. Zu hoffen bleibt, dass er dies nicht tut.

Einige Ministerialverwaltungen der Länder versuchen mit den WaffVerV den Willen des Gesetzgebers auszuhebeln bzw. Formulierungsschwächen im Gesetz für Restriktionen zu nutzen.

Hier sollte der Bund nun ein klare Kante zeigen. In der Vergangenheit wurde das Parlament im Zusammenhang mit der anstehenden Waffenrechtsnovellierung häufig von der Bundesregierung unter Druck gesetzt, nach dem Motto, "dies und das können wir, obwohl wir wollten, so nicht machen, weil die Länder nicht mitspielen". So wollte die Bundesregierung ursprünglich das Erbrecht nicht beschneiden, das Kontingent bei Kurzwaffen und Selbstladelangwaffen auf jeweils 5 setzen. Im Bundestag hätte sich dafür locker eine Mehrheit gefunden. Bei den Ländern aber konnen wir uns nur auf Bayern verlassen (beim Erbrecht noch auf Baden-Württemberg).

Dies ist Vergangenheit.

Der Bundestag ist jetzt wirklich der Entscheider. Ihm kann keiner mehr reinreden. Deshalb sollte man den WaffVerV in den Schredder schmeissen, eine vernünftige Novellierung von Gesetz und Verordnung durchziehen und dabei so eindeutige Formulierungen finden, dass weder Landesverwaltungsämter noch wild gewordene Sachbearbeiter sich über das Gesetz stellen können. Dann können die Länderministerialbürokratien auch die dann neu erforderlichen WaffVerV (bei denen der Bundesrat zustimmen muss) nicht zu einem Roll Back missbrauchen.

Niemand von der Lobby verlangt die große Waffenrechtsliberalisierung. Aber von dem Murks und Mist, der im Rahmen der geradezu panikartigen und unsinnigen Anlassgesetzgebung durch die Schandtat von Erfurt auf Drängen der Länder in das bereits durch den Bundestag verabschiedete Gesetz kam, muss das Gröbste wieder raus.

Friedrich Gepperth

 

......................................................................................................

 

 

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)