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Notwehr


smerf

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HI all

Mal ne frage zur Notwehr!!!

Nehmen wir mal an ich werde bedroht und mir bleibt nichts anderes übrig als auf den angreifer zu schiessen. entweder in Bein oder direkt auf den Körper.

Wenn die gerufene Polizei kommt, nimmt sie dann denn Fall auf.

Und jetzt die Fragen: 1. Wird dann die von mir benutzte Waffe als beweismittel Sichergestellt ???

2. Geht die sache direkt an die staadtsanwaltschaft weiter, wo dort der staadtsanwalt entscheidet ob ich richtig oder falsch entschieden habe???

P.s. wenn ihr wisst wie es dann weiter geht wenn die Polizei denn fall aufgenommen hat. dann schreibt mir doch mal die die einzelnen schritte auf was dann auf mich zukommt.

Gruß Smerf

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1.) JA

2.) JA

Wenn Du in vermeintlicher oder tatsächlicher Notwehr einen Menschen anschießt oder erschießt, dann steckst Du erst mal tief in der Scheiße!

Ganze Polizeihorden durchwühlen DEin Haus, beschlagnahmen Deine Waffe, stellen stundenlang die blödesten Fragen.

Dann kommt die Staatsanwaltschaft und unterstellt Dir erst mal die bösesten Absichten.

Dann kommen die "Journalisten" und stellen Dich in der BLÖD und anderen Pamphleten als eiskalten Killer hin.

Die Nachbarschaft und viele Deiner Freunde wollen dann nichts mehr mit so einem "Schießer", "Mörder" und "Psychopathen" zu tun haben.

Anschließend die Gerichtsverhandlung, wo Du in erster Instanz mit einiger Wahrscheinlichkeit wegen Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge oder zumindest wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wirst, egal ob Notwehr oder nicht. Weil für manche Alt-68-er Richter jeder Waffenbesitzer ein Schwerverbrecher ist.

Wenn Du dann Jahre später nach der Revisionsverhandlung freigesprochen wurdest, hast Du Glück, wenn Du bis dahin kein seelisches Wrack bist.

Und dann sind noch die zivilrechtlichen Verfahren zu bedenken, die immer dann auf Dich zukommen, wenn Du im Notwehrfall nicht sorgfältig gezielt hast. So ein Ex-Gangster, der im Rollstuhl in den Gerichtssaal rollt, erweckt bei den Richtern ein erstaunliches Maß an Mitleid. Und falls Du Pech hast, darfst Du dem Arschloch dann noch für den Rest seines nutzlosen Lebens eine satte Rente zahlen NEBEN einem horrenden Schmerzensgeld. :x

Bete daher zu Gott, Allah, Buddha, Ganessa, Jahwe, Manitou, dem Schicksal, der Vorsehung oder sonstwem, daß Du NIE in eine Situation gerätst, wo der Waffeneinsatz der letzte Ausweg ist. Das ist definitiv UNCOOL!!!

GRUß

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naja, Hollow hat erstmal nicht direkt Unrecht ...

wenn bei dir zu Hause eingebrochen wird und du schaffst es trotzdem, an eine deiner Waffen zu kommen dann kannst du dich natürlich auch damit wehren.

Nur solltest du dann den gesamten Wortlaut des Notwehrparagraphen im Kopf haben ... die Verteidigung, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden ...

ausserdem sollte man immer die Verhältnismässigkeit beachten (Anzahl, Alter und Grösse des/der Täter) ...

auf jeden Fall gibt es hinterher erstmal Ärger und natürlich wird die Tatwaffe beschlagnahmt .

aber mal ´ne andere Frage - hast du eine WBK ?

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NEIN HABE ICH NICHT ZUM 1.000.000 MAL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! NOCH NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!

MACH GRADE MEIN JAGDSCHEIN UND LESE IN DEM LEHRBUCH ÜBER NOTWEHR SITUATIONEN. UND DESHALB STELLE ICH DIESE FRAGE!!!!!!!!!!!

P.S. NOCHMAL ICH HOFFE ES STÖRT NICHT DAS ICH NOCH KEINE WAFFEN ERLAUBNIS HABE. WENN JA NUR SAGEN DANN BIN ICH WEG.

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Wenn man sich nach dem Gesetz gerichtet hat, hat man wenig Probleme. Allerdings die Wahrscheinlichkeit das soetwas eintritt ist gegen 0. In der Schweiz ist mir kein Einziger Fall bekannt, der Grund ist sehr einfach: Ein Einbrecher läuft weg wenn er eine Waffe sieht.

Fälle wo jemand verurteilt worden ist weil er einem Verbrecher hintergeschossen hat gibt es hingegen.

Die Feuerwaffe ist sehr effektiv um eine Konfrontation zu verhindern. Die Beruhigende Wirkung einer Waffe ist nicht zu unterschätzen :mrgreen:

Wenn man sich an einfache Regeln hält nämlich die Waffe wird nur eingesetzt bei einem Angriff sind die zu Erwartende Probleme = 0. Unter Angriff wird verstanden: Der Gegner geht auf einen zu mit: einem Messer, einer Feuerwaffe oder einem Knüppel.

Die Frage der mehreren Gegner ohne Waffen (zb eine Horde Neonazis die einem mit Springerstiefeln ins jenseits befördern wollen ist schwierig zu beantworten. Wenn aber der Angriff begonnen hat, man auf dem Boden liegt und eine Waffe zieht und feuert dürfte der Tatbestand der Notwehr auch erfüllt sein.

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NEIN HABE ICH NICHT ZUM 1.000.000 MAL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! NOCH NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!

MACH GRADE MEIN JAGDSCHEIN UND LESE IN DEM LEHRBUCH ÜBER NOTWEHR SITUATIONEN. UND DESHALB STELLE ICH DIESE FRAGE!!!!!!!!!!!

P.S. NOCHMAL ICH HOFFE ES STÖRT NICHT DAS ICH NOCH KEINE WAFFEN ERLAUBNIS HABE. WENN JA NUR SAGEN DANN BIN ICH WEG.

@smerf,

selbst wenn es einen stören sollte.....kann's dir doch Egal sein :mrgreen:

Etwas Ruppig geht's hier ab und zu schon her.....aber es ist und bleibt das beste "Waffen-Board" das ich kenne....also ja nicht abschrecken lassen :!:

Gruß

Hunter

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Gerade das typische Beispiel des Notwerexess gefunden: Hat in Genf gestern Abend um 20.45 stattgefunden.

Nach einem Streit mit einem 39 jährigen Nigerianer fühlte sich ein 54 jähriger Schweizer bedroht und hat sich mit einer Pistole bewaffnet. Als er sein Auto einräumte hat sich der Nigerianer ihm genähert mit einer Machette. Der Schweizer ist zurückgewichen und der Nigerianer hat angefangen dessen Auto mit der Machete zu zerstückeln. Darauf hat der Schweizer 5 mal geschossen, eine Kugel hat den Nigerianer im Bauch erwischt. Er wurde operiert und ist ausser Gefahr, der Schweizer hat sich sofort der Polizei gestellt eine Untersuchung läuft.

Wenn er geschossen hat als der Nigerianer das Auto demolierte ist es ein klarer Notwehrexess, wenn er geschossen hat in dem Moment wo der Nigerianer auf ihn losging mit der Machetet ist alles in Ordnung.

Das zeigt das SV gelernt sein muss um die Situation richtig einschätzen zu können, aber auch um richtig schiessen zu können. In diesem Fall haben vermutlich die schlechten Schiesskünste des Schweizer dem Nigerianer das Leben gerettet.

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Ich weiß gar nicht, wo ihr alle euren Sachkundelehrgang gemacht habt. Wenn tatsächlich eine Notwehrsituation vorgelegen hat und der Schußwaffeneinsatz ulima ratio war, dann passiert (außer der Sachverhaltsaufklärung) nichts. Stellt sich im Ermittlungsverfahren heraus, daß keine Notwehrsituation vorlag, wird geprüft, ober ein eventueller Excess vorlag. Und wenn der entschuldbar ist, passiert auch nichts.

Also malt hier nicht die Schauermärchen an die Wand. Ob man eine Schußwaffe überhaupt in solchen Situationen einsetzt, ist eine ganz andere Frage.

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Etwas Ruppig geht's hier ab und zu schon her.....aber es ist und bleibt das beste "Waffen-Board" das ich kenne....also ja nicht abschrecken lassen :!:

Genau lass dich blos nicht vergraulen :!: Wie Hunter schon erwähnte ist GB das beste Board weit und Breit.

Die Äußerung von Klaus :?

Du musst wissen, der Klaus ist mit seiner WBK Geboren die wurde ihm sofort ausgestellt, dafür hat er keine Geburtsurkunde.

so what !

Es gibt keine dummen Fragen nur Dumme Antworten, also frag ruhig weiter dafür ist das Board ja da. :!:

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Also malt hier nicht die Schauermärchen an die Wand. Ob man eine Schußwaffe überhaupt in solchen Situationen einsetzt, ist eine ganz andere Frage.

Bei den Schauermärchen währe wohl das Strafrecht noch das kleinere Übel (Notwehr vorausgesetzt) Was die Klatschblätter daraus machen.....und Leben muß man ja auch damit :?: Aber zum Glück sind solche Fälle extrem selten.....mir ist in "D" keiner bekannt!

Gruß

Hunter

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soe entschuldige bitte und mit Verlaub - aber du bist ein Quatschkopf

die Frage hatte ich nur gestellt, weil man in einem Sachkundelehrgang Notwehrsituationen durchspricht und wenn er eine WBK gehabt hätte dann müsste er eigentlich darüber Bescheid wissen - :roll:

 

Weißst Du wieviele Sportfreunde eine WBK haben und dennoch unsicher in dieser Beziehung sind, obwohl sie es nicht sein dürften ?

Und ob man in einer Streßsituation immer genau das richtige tut, um dem Staatsanwalt keinen Ansatzpunkt zu geben , da bezweifel ich auch sehr.

Es genügt bereits die schnelle Abgabe von zwei Schuß um die Behauptung aufkommen zu lassen, daß ja einer auch genügt hätte und der zweite überflüssig sei und tödlich gewesen ist.... und dann verteidige Dich mal schön vor Gericht.

Der Staatsanwalt hat alle Zeit der Welt um den Fall zu untersuchen lassen und solange schmorst Du im eigenen Saft und die Waffen sind sowieso erst mal weg und gammeln in einer Adservatenkammer.

Hollow hat recht, alles vermeiden um überhaupt in eine Situation mit Schußabgabe zu kommen.

Drohen und Abschrecken geht ja noch, aber schießen wirklich nur im extremsten Notfall und beten daß man nicht schießen muß.

Es soll aber auch Leute geben, die sehnsüchtig darauf warten, daß sie einen Einbrecher kriegen,irgendwas mit HarrySyndrom.. :mrgreen:

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Ja gut bei dem HarrySyndrom werden die Bösen mit einer Gasknarre reihenweise niedergemäht

PS: Wenn der Kontrahent mit einem Messer bewaffnet ist darfst du 2 mal schiessen.

Mal ein Frage, wenn man in den unwahrscheinlichen Fall der SV gekommen ist und jemanden erschossen hat, hat man dann wirklich als erstes Problem das die Waffe eingezogen wird. Hat man nicht viel mehr ein ernsthaftes psychologisches Problem und eine leichten Traumatismuss zu verarbeiten????

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Alles klar, ich schneide die Tabelle aus und lern sie auswendig oder ich guck nach wie Jens Lehmann vorm Elfmeterschießen. :wink:

Nein aber im Ernst :

Zuviele Schüsse ( d.H. mehr als offensichtlich notwendig ) sind auch ein juristischer Fallstrick , aber im Konflikt und Streßfall schnell rausgelassen.

Man will aus Angst auf Nummer Sicher gehen und liefert den Staatsanwalt Argumente der Notwehrüberschrteitung.

Wer aber denkt in einer Streßsituation schon daran ?

Vom Schreibtisch aus und jetzt am Monitor schreibt sich alles schön einfach.

Edit :

20 kg schwerer- heißt das jetzt daß die Ente zum Abschuß freigegeben ist ? :mrgreen: :P

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Solange der Angriff andauert kannst du schiessen, das ist so in der SV und auch im Gesetz. Ausserdem kannst du ja angeben ein bisschen IPSC geübt zu haben und deswegen ist dir die Doublette rausgerutscht.

Wie auch immer, die Wahrscheinlichkeit ein Sechser im Lotto zu ziehen ist grösser als in eine SV Situation zu kommen wo man auf jemanden schiessen muss. Sonst würde es nicht regelmässig Lotto-gewinner geben und man nie in der Zeitung etwas lesen über eine gerechtfertigte Notwehr mit der Schusswaffe.

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Solange der Angriff andauert kannst du schiessen, das ist so in der SV und auch im Gesetz. Ausserdem kannst du ja angeben ein bisschen IPSC geübt zu haben und deswegen ist dir die Doublette rausgerutscht.

nö Herr Richter, ich habe das Magazin meiner Glock 17 leer geschossen da ich so eine scheiss Angst hatte ... :shock:

und ich dachte da sind noch mehr, da waren auch noch mehr .... - waaas, doch nich ... ???

ja und so richtig kann ich mich daran auch gar nicht mehr erinnern , nur dass ich aus Angst immer und immer wieder abgedrückt habe ....

IPSC was ist denn das Herr Richter ... :shock:

 

 

trotzdem hoffe ich , nie in solch eine Situation zu kommen

 

 

 

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