Nasenbär Posted October 21, 2006 at 04:25 PM Share Posted October 21, 2006 at 04:25 PM :? Dafür hab ich das Parkett und selbst verlegt, selbst gestrichen und selbst alles mögliche andere gemacht. Ehrlich .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted October 21, 2006 at 05:03 PM Share Posted October 21, 2006 at 05:03 PM nö Herr Richter, ich habe das Magazin meiner Glock 17 leer geschossen da ich so eine scheiss Angst hatte ... und ich dachte da sind noch mehr, da waren auch noch mehr .... - waaas, doch nich ... ??? ja und so richtig kann ich mich daran auch gar nicht mehr erinnern , nur dass ich aus Angst immer und immer wieder abgedrückt habe .... IPSC was ist denn das Herr Richter ...   trotzdem hoffe ich , nie in solch eine Situation zu kommen    absolut richtig, denn dann nennt man es "notwehrüberschreitung" ... nicht zu verwechseln mit notwehrexzess. Notwehrüberschreitung Notwehrüberschreitung führt dann nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung, wenn der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet. Vgl. § 33 Strafgesetzbuch. somit ist alles übermäßige handeln aus einer notwehrsituation heraus nicht strafbar, welches du aus verwirrung, furcht oder schrecken heraus begangen hast. Link to comment Share on other sites More sharing options...
smerf Posted October 21, 2006 at 05:48 PM Author Share Posted October 21, 2006 at 05:48 PM also das was der Hollo da geschrieben hat ist DOCH etwas übertrieben oder??? Und was zum teufel ist ein Notwehrexzess :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 05:54 PM Share Posted October 21, 2006 at 05:54 PM          s m e r f     Link to comment Share on other sites More sharing options...
smerf Posted October 21, 2006 at 05:56 PM Author Share Posted October 21, 2006 at 05:56 PM warum DU bist meine google maschine also los jetzt Beandworten hast 2 minuten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 05:59 PM Share Posted October 21, 2006 at 05:59 PM Notwehrexzess (§ 33 StGB) Gesetzestext: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft (vgl. § 33 StGB). Überschreitung der Notwehr durch den Täter Nach der überwiedenden Auffassung ist nur ein sog. intensiver Notwehrexzess von § 33 StGB erfasst. Das heißt, dass der Täter das erforderliche Maß der Verteidigung überschreitet. Nicht erfasst wird daher nach dieser Auffassung der sog. extensive Notwehrexzess, bei dem keine Notwehrlage vorhanden ist und damit eine zeitliche Überschreitung des Notwehrrechts stattfindet. aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken Mit Verwirrung, Furcht oder Schrecken wird die Art des Affektes beschrieben. Nach stark überwiegender Auffassung sind nur sog. asthenische Affekte, das heißt Affekte, die durch ein Gefühl von Bedrohung hervorgerufen werden, vom Notwehrexzess gedeckt sind. Sog. asthenische Affekte, die auf Aggressionen beruhen sind unzulässig. Die asthenischen Affekte müssen nur mitursächlich für die Überschreitung der Notwehr gewesen sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
smerf Posted October 21, 2006 at 06:01 PM Author Share Posted October 21, 2006 at 06:01 PM gut danke euch für die andworten WEITER SO Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 06:05 PM Share Posted October 21, 2006 at 06:05 PM Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted October 21, 2006 at 06:05 PM Share Posted October 21, 2006 at 06:05 PM Notwehrexzess (§ 33 StGB) Gesetzestext: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft (vgl. § 33 StGB). Überschreitung der Notwehr durch den Täter Nach der überwiedenden Auffassung ist nur ein sog. intensiver Notwehrexzess von § 33 StGB erfasst. Das heißt, dass der Täter das erforderliche Maß der Verteidigung überschreitet. Nicht erfasst wird daher nach dieser Auffassung der sog. extensive Notwehrexzess, bei dem keine Notwehrlage vorhanden ist und damit eine zeitliche Überschreitung des Notwehrrechts stattfindet. aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken Mit Verwirrung, Furcht oder Schrecken wird die Art des Affektes beschrieben. Nach stark überwiegender Auffassung sind nur sog. asthenische Affekte, das heißt Affekte, die durch ein Gefühl von Bedrohung hervorgerufen werden, vom Notwehrexzess gedeckt sind. Sog. asthenische Affekte, die auf Aggressionen beruhen sind unzulässig. Die asthenischen Affekte müssen nur mitursächlich für die Überschreitung der Notwehr gewesen sein. na dann wollen wir auch noch die sog. putativ-notwehr erwähnen. dabei verteidigt sich jemand auf einen vermeintlichen angriff, obwohl keine wirkliche gefahr besteht. beispiel - man kommt heim, sieht im dunklen den einbrecher, der was "glänzendes" aus der tasche zieht, weil man denkt es ist eine waffe. anschließend stellt sich raus, daß es eine taschenlampe war ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 06:14 PM Share Posted October 21, 2006 at 06:14 PM  Putativnotwehr  Beispiel: Ein Angreifer bedroht einen Jäger mit einer Pistole. Der Jäger schießt auf den Angreifer und verletzt ihn schwer. Bei der Aufklärung des Falles stellt sich heraus, dass die Pistole des Angreifers eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole war. Der abwehrende Jäger konnte dies jedoch im Moment des Erwehrens nicht erkennen und handelte im Glauben einer echten Bedrohung im Sinne einer Notwehr.  da sollte man doch in Zukunft etwas vorsichtiger mit Paintball-Waffen sein ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted October 21, 2006 at 06:33 PM Share Posted October 21, 2006 at 06:33 PM gut danke euch für die andworten WEITER SO bist du eigentlich deutscher oder kommst du aus dem ausland? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted October 21, 2006 at 06:35 PM Share Posted October 21, 2006 at 06:35 PM soe entschuldige bitte und mit Verlaub - aber du bist ein Quatschkopf Klaus Du als Doofkopf brauchst dich nicht entschuldigen ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Meggy Posted October 21, 2006 at 06:49 PM Share Posted October 21, 2006 at 06:49 PM Selbstverteidigung ist schon ein heikles Thema! Putativnotwehr - die vermeitliche Notwehr, noch verzwickter! Ganz toll wird es aber - weil du als Waffenträger zur Nothilfe verplichtet bist. Blickst du da nicht durch und machst ggf. nichts - gibts bis 1 Jahr Knast oder Geldstrafe! Den Ärger kann man sich also auch als eigentlich Nichtbetroffener einhandeln! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 06:53 PM Share Posted October 21, 2006 at 06:53 PM Â hmm Meggy, wir (zumindestens die Mehrheit hier) sind keine Waffenträger Link to comment Share on other sites More sharing options...
smerf Posted October 21, 2006 at 07:01 PM Author Share Posted October 21, 2006 at 07:01 PM gebürtig komme ich aus Polen lebe jetzt schon 17 jahre hier in DE ( jetzt ja nichts zu dem sagen was auf der Ostsee passier ist erspart euch die doofen bemerkungen vorrallen ich_bins. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 07:04 PM Share Posted October 21, 2006 at 07:04 PM ... gebürtig komme ich aus Polen lebe jetzt schon 17 jahre hier in DE ( jetzt ja nichts zu dem sagen was auf der Ostsee passier ist erspart euch die doofen bemerkungen vorrallen ich_bins. Â jaja smerf, wir kriegen alles raus ... macht aber auch nicks, dann musst du dir schon die Polen-Witze gefallen lassen ... ich muss die Ossi-Witze ertragen ... :mrgreen: Â warum biste denn dann nich in Brandenburg geblieben ... ??? Â Â Link to comment Share on other sites More sharing options...
smerf Posted October 21, 2006 at 07:08 PM Author Share Posted October 21, 2006 at 07:08 PM wie brandenburg?? ich weiss noch nichtmal wo es ist Link to comment Share on other sites More sharing options...
Meggy Posted October 21, 2006 at 07:08 PM Share Posted October 21, 2006 at 07:08 PM Â hmm Meggy, wir (zumindestens die Mehrheit hier) sind keine Waffenträger Waffenträger war jetzt mal relativ. Was machst Du zum Beispiel auf dem Weg vom /zum Schießstand - oder bei der Jagd bzw auf dem Weg dahin? Einfach weg schauen ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Meggy Posted October 21, 2006 at 07:11 PM Share Posted October 21, 2006 at 07:11 PM gebürtig komme ich aus Polen lebe jetzt schon 17 jahre hier in DE ( jetzt ja nichts zu dem sagen was auf der Ostsee passier ist erspart euch die doofen bemerkungen vorrallen ich_bins. smerf - Du willst uns doch nicht etwa eins vor den Bug ballern??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
smerf Posted October 21, 2006 at 07:13 PM Author Share Posted October 21, 2006 at 07:13 PM hmm da hat meggy recht :!: aber ich persönlich würde mir 3mal überlegen ob ich mich einmischen soll oder nicht. ich schreie nur einmal stopp 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 07:15 PM Share Posted October 21, 2006 at 07:15 PM  Was machst Du zum Beispiel auf dem Weg vom /zum Schießstand - oder bei der Jagd bzw auf dem Weg dahin? Einfach weg schauen ???  auf dem Weg transportiere ich erstmal beides getrennt (ich bin Sposchütze) ... wie das Jäger machen weiss ich nicht  und in eine Situation dabei zu kommen, die einen Schußwaffeneinsatz rechtfertig, bin ich noch nicht und werde ich auch bestimmt in meinen letzten paar Jahren nicht kommen.  Manchmal frage ich mich schon, ob ihr nicht zu viel in die Röhre guggt.   Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
smerf Posted October 21, 2006 at 07:19 PM Author Share Posted October 21, 2006 at 07:19 PM also von Dirty Harry hab ich alle teile gesehen Bei jägern gilt das gleiche getrennt transportieren Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 21, 2006 at 07:20 PM Share Posted October 21, 2006 at 07:20 PM und in eine Situation dabei zu kommen, die einen Schußwaffeneinsatz rechtfertig, bin ich noch nicht und werde ich auch bestimmt in meinen letzten paar Jahren nicht kommen. "Könnten Sie bitte ihren Angriff so lange fortsetzen, bis ich meinen Kofferraum aufgeschlossen, den Krempel ausgepackt und aufmunitioniert habe, so dass ich zurück schießen kann?" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 07:21 PM Share Posted October 21, 2006 at 07:21 PM Â wie brandenburg?? ich weiss noch nichtmal wo es ist da musst du immer durch, wenn du in den Westen willst ... 8) Â Â Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 21, 2006 at 07:22 PM Share Posted October 21, 2006 at 07:22 PM "Könnten Sie bitte ihren Angriff so lange fortsetzen, bis ich meinen Kofferraum aufgeschlossen, den Krempel ausgepackt und aufmunitioniert habe, so dass ich zurück schießen kann?" Â ist das : ... " der vom Bedürfnis umfasste Zweck ... " ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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