GunBoard.de Posted January 13, 2017 at 10:48 AM Share Posted January 13, 2017 at 10:48 AM Fast jeder erinnert sich noch an den Fall: Ein Jäger erwischt einen Einbrecher in seinen Wohnräumen. Der Einbrecher hält einen Gegenstand in der Hand, der für den Jäger wie ein Messer aussieht. Daraufhin schießt der Jäger auf den Einbrecher. Der Einbrecher erliegt seinen Verletzungen und verstirbt leider. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und begründete diesen Schritt damit, dass es sich um Notwehr des Jägers gehandelt hat. Ferner wurde bei den Ermittlungen bekannt, dass die benutze Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt worden sei. Dazu wurde ein gesondertes Verfahren eingeleitet. Dort wurde festgestellt: „Wegen dieses Verstoßes gegen das Waffengesetz ist in einem getrennten Verfahren gegen den Jäger ermittelt worden. Es ist aber im Rahmen des Hauptverfahrens zur Klärung der Gesamtumstände wegen Geringfügigkeit eingestellt worden“, erklärt der Sprecher der Hagener Staatsanwaltschaft. (Quelle) Weiterlesen 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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