ViperM Posted November 2, 2006 at 08:24 PM Share Posted November 2, 2006 at 08:24 PM daß 18 oder gar 20mal Schießen im Jahr belegt werden soll. Im Gesetz steht nur "regelmäßiges Training". Was ist drann an der Legende, die auch in vielen Vereinen erzählt wird (gerade in den ersten 3 Jahren)? Hat von euch schon jemand so etwas belegen müssen. Gemeint ist natürlich wieder Deutschland. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted November 2, 2006 at 08:47 PM Share Posted November 2, 2006 at 08:47 PM Nein, bisher noch nicht. Ich weiss jedoch von einem Kollegen aus einem anderen Verein dass ein älterer Kamerad der einen Neuantrag stellte seine Trainingsnachweise nachweisen sollte. Wurde aber üner die "Kostenschiene" abgebogen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 2, 2006 at 10:10 PM Share Posted November 2, 2006 at 10:10 PM daß 18 oder gar 20mal Schießen im Jahr belegt werden soll. Im Gesetz steht nur "regelmäßiges Training". Die 18x stehen in der neuen Verwaltungsvorschrift, die der Bundesrat zwar beschlossen, die Bundesregierung aber noch nicht in Kraft gesetzt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 2, 2006 at 10:38 PM Share Posted November 2, 2006 at 10:38 PM Im "Gesetz" steht nur in Bezug auf Neubeantraung von Waffen was von regelmäßigem Training. In Bezug auf Erhalt der Hardware nur was von Bedürfnis, und das man das zum Beispiel hätte, wenn man Mitglied in einem anerkannten Verband wäre. Siehe §8 WaffG. Ja, ich weiss, in Nordrheinvandalia wollen die anderes. Aber da gibt es noch den Volksgenossen Dr. Steegmann, trotz schwarz-gelber Regierung. Klagt (nicht) - kämpft - und: "Wissen ist Macht" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted November 3, 2006 at 11:38 AM Share Posted November 3, 2006 at 11:38 AM .... in Sachsen muss bei einer Waffen-Neubeantragung das 18-malige Schiessen nachgewiesen werden ... 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted November 3, 2006 at 11:54 AM Share Posted November 3, 2006 at 11:54 AM .... in Sachsen muss bei einer Waffen-Neubeantragung das 18-malige Schiessen nachgewiesen werden ... 8) Ja. Aber das zu überprüfen ist Sache des Verbandes. Frag mal den Chefzynikus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 3, 2006 at 12:00 PM Share Posted November 3, 2006 at 12:00 PM .... in Sachsen muss bei einer Waffen-Neubeantragung das 18-malige Schiessen nachgewiesen werden ... 8) Letztlich wollte der Sächsische Schützenbund noch 12x Schießen sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 3, 2006 at 12:05 PM Share Posted November 3, 2006 at 12:05 PM ... stehen in der neuen Verwaltungsvorschrift, die der Bundesrat zwar beschlossen, die Bundesregierung aber noch nicht in Kraft gesetzt hat. Bin da am suchen. Die Bundesregierung hat die VwV wohl schon beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundesrat hat vergangene Woche nach einigen Änderungen zugestimmt, sie müssten demnach "nur noch" veröffentlicht werden. Jetzt habe ich gehört, dass irgend jemand gegen die VwV Einspruch eigelegt hat. Warum weiß ich nicht. Mich würde aber dringend der aktuelle Sachstand interessieren. Weiß da jemand Genaueres? :?: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ballerkopp Posted November 3, 2006 at 12:13 PM Share Posted November 3, 2006 at 12:13 PM Hat von euch schon jemand so etwas belegen müssen. Jepp, ich bekam nach drei Jahren Post und mußte meine Aktivität nachweisen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 3, 2006 at 12:28 PM Share Posted November 3, 2006 at 12:28 PM Mich würde aber dringend der aktuelle Sachstand interessieren. Weiß da jemand Genaueres? :?: Der letzte Sachstand ist das, was Fritze Gepperth dazu geschrieben hatte. Möglicherweise wird die Verordnung überhaupt nicht in Kraft gesetzt, weil die Länder sich aus dem Waffenrecht verabschiedet haben und der Bund bereits ein neues WaffG plant. Solange es aber überhaupt nichts Schriftliches gibt, ist der Entwurf immer noch der kleinste gemeinsame Nenner. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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