Jump to content

Sachbearbeiter fordern ,


ViperM

Recommended Posts

Im "Gesetz" steht nur in Bezug auf Neubeantraung von Waffen was von regelmäßigem Training. In Bezug auf Erhalt der Hardware nur was von Bedürfnis, und das man das zum Beispiel hätte, wenn man Mitglied in einem anerkannten Verband wäre. Siehe §8 WaffG.

Ja, ich weiss, in Nordrheinvandalia wollen die anderes. Aber da gibt es noch den Volksgenossen Dr. Steegmann, trotz schwarz-gelber Regierung.

Klagt (nicht) - kämpft - und: "Wissen ist Macht"

Link to comment
Share on other sites

... stehen in der neuen Verwaltungsvorschrift, die der Bundesrat zwar beschlossen, die Bundesregierung aber noch nicht in Kraft gesetzt hat.

Bin da am suchen. Die Bundesregierung hat die VwV wohl schon beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundesrat hat vergangene Woche nach einigen Änderungen zugestimmt, sie müssten demnach "nur noch" veröffentlicht werden.

Jetzt habe ich gehört, dass irgend jemand gegen die VwV Einspruch eigelegt hat. Warum weiß ich nicht.

Mich würde aber dringend der aktuelle Sachstand interessieren. Weiß da jemand Genaueres? :?:

Link to comment
Share on other sites

Mich würde aber dringend der aktuelle Sachstand interessieren. Weiß da jemand Genaueres? :?:

Der letzte Sachstand ist das, was Fritze Gepperth dazu geschrieben hatte. Möglicherweise wird die Verordnung überhaupt nicht in Kraft gesetzt, weil die Länder sich aus dem Waffenrecht verabschiedet haben und der Bund bereits ein neues WaffG plant.

Solange es aber überhaupt nichts Schriftliches gibt, ist der Entwurf immer noch der kleinste gemeinsame Nenner.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)