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Durchsuchung beim Verlassen der Waffenbörse in Kassel


Anaconda.44

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also fakt ist, daß keine zivilperson dich gegen deinen willen durchsuchen darf.

ebenfalls ist ein zwangsweise kontrolle beim verlassen einer zivilen einrichtung mit einem evtl. festhalten illegal.

wenn das ordnungsamt irgendwas vorschreibt u.s.w., dann muß dies ggf. durch beamte durchgeführt werden u.s.w.

insofern würde ich sagen, daß

- du nicht verpflichtet warst, dich überhaupt mit einem metalldetektor beim verlassen prüfen zu lassen

- eine anschließende kontrolle deiner tasche ohne deine zustimmung ebenfalls illegal war

- dich deshalb evlt. festzuhalten dann freiheitsberaubung wäre

allerdings könnte der veranstalter es zur auflage machen, daß wenn du rein willst, daß du dann akzeptieren mußt, daß du durchsucht wirst. akzeptierst du das nicht, braucht er dich nicht reinzulassen u.s.w.

beim rausgehen ist das aber rechtlich anders ...

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Sehe ich auch so.

Die können die Polizei holen.

Ansonsten ist das Nötigung.

exakt ... sogar beim vorliegen einer straftat darf eine zivilperson einen täter nicht durchsuchen u.s.w.

ein ladendetektiv darf somit auch keine ladediebe filzen, sondern muß dazu die polizei holen.

lediglich wenn gefahr in verzug ist und ggf. von einer verdeckt getragenen waffen ausgegangen werden kann, ist eine durchsuchung legal ...

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Sehe ich auch so.

Die können die Polizei holen.

Ansonsten ist das Nötigung.

Und dann stehst du zwei Std. da rumm bis die Bullen kommen, also mir währe das zu Blöd......sollen die doch in die Tasche rein schauen.....habe ja nicht's zu Verbergen!

Die andere Alternative........ich gehe zu solchen Veranstalltungen halt nicht mehr.........und Basta!

Gruß

Hunter

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Und dann stehst du zwei Std. da rumm bis die Bullen kommen, also mir währe das zu Blöd......sollen die doch in die Tasche rein schauen.....habe ja nicht's zu Verbergen!

Die andere Alternative........ich gehe zu solchen Veranstalltungen halt nicht mehr.........und Basta!

Gruß

Hunter

nicht ganz leo!

die dürfen dich deshalb keinesfalls festhalten, da sie sonst freiheitsberaubung begehen.

sollten sie es dennoch versuchen, bist du ggf. zu angemessenen notwehr berechtigt, da damit deine garantiertes rechtsgut "leib, leben, freiheit, u.s.w." gestört werden.

die dort eingesetzen ordnungskräfte müßten zudem mindestens die für das sog. bewachungsgewerbe erforderliche sachkunde unterweisung vor der ihk abgelegt haben, da sie damit fremdes leben oder eigentum bewachen. somit müßten die eigentlich wissen, was sie dürfen und was nicht.

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Vielleicht ist es gerade das , was das Ordnungsamt anstrebt. :twisted:

da könnte Attila durchaus Recht haben......wenn Verbieten nicht geht...dann halt Vergraulen :x

Die Verweigerung der Kontrollen durch die Besucher deutet dann noch auf "Die haben doch alle was zu Verbergen" hin, und somit wird den Gegnern solcher Veranstaltungen auch noch Futter geliefert!

Ich bin keineswegs dafür sich alles gefallen zu lassen......aber es gibt halt auch Gelegenheiten wo Nachgeben besser ist 8)

Gruß

Hunter

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Ich frage mich sowieso weshalb eigentlich soviele Leute auf die Waffenmessen rennen, wirklich was zu sehen gibt es dort nicht, jedes Jahr derselbe Kram. Selbst nahmhafte Händler wie OA oder BWT machen sich nichtmal die Mühe auf der Visier Softair-Geländewagen-Pfeifen Messe auszustellen. Die Lange Anfahrt und die hohen Eintrittspreise machen jedes noch so tolle Messesupersonderangebot zu einem zweifelhaften Schnäppchen, und dann noch der Schwachsinn mit den Kontrollen, da bleibe Ich lieber zuhause, Innovationen sind ohnehin nach kurzer Zeit hier in Forum zu finden. Einzig eine Schweizer Waffenmesse würde Ich gerne nochmal besuchen.

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da könnte Attila durchaus Recht haben......wenn Verbieten nicht geht...dann halt Vergraulen :x

Die Verweigerung der Kontrollen durch die Besucher deutet dann noch auf "Die haben doch alle was zu Verbergen" hin, und somit wird den Gegnern solcher Veranstaltungen auch noch Futter geliefert!

Ich bin keineswegs dafür sich alles gefallen zu lassen......aber es gibt halt auch Gelegenheiten wo Nachgeben besser ist 8)

Gruß

Hunter

mit der einstellung "wenn sich jemand nicht freiwillig durchsuchen läßt, dann hat er was zu verbergen", bekommt man aber eine klares problem, da wir im deutschen gesetz die sog. "unschuldsvermutung" haben, bis jemand wirklich für ein delikt abgeurteilt ist.

sogar in u-haft ist der inhaftierte bis zur verurteilung als "unschuldig" zu behandeln u.s.w.

wenn nun ein besucher festgehalten wird, nur weil er sich einer illegalen routinekontrolle verweigert, dann kann man ihm alleine deshalb keine anscheinsvermutung einer straftat unterstellen.

echt ... in solch einem fall würde ich mordio und gezeter schreien und rechtlich alle register ziehen.

ich habe einen ähnlichen fall mal bei metro erlebt, als ich den laden verlassen wollte und eine art endkontrolleur am ausgang dann von mir das öffnen einer tasche verlangte. dabei lag kein verdacht eines ladendiebstahls vor, sondern es war eine reine routinekontrolle.

ich weigerte mich, worauf ich dann am verlassen gehindert wurde und die polizei gerufen wurde. als die eintraf und ich ihnen erklärte, daß man mich ohne tatverdacht einfach zwingen wollte, meine tasche zu öffnen, stellten die sich rechtlich sogar noch hinter den kontrolleur.

man zwang mich dann die tasche zu öffnen, was ich auch tat, und es wurde klar, daß die tasche leer war.

im anschluß stellte ich dann dienstaufsichtbeschwerde gegen die beiden polizisten wegen rechtsbeugung und strafanzeige gegen metro.

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Hallo MSM,

ich gebe dir ja da absolut Recht.......nur ich habe ganz einfach gesagt nicht die Zeit .....und auch nicht die Lust für solche Aktionen! Es dauert eine Ewigkeit bis der Schei.. geklärt ist...... und das Ergebniss ist das Gleiche......die schauen in die Tasche.......die Frage ist nur......jetzt gleich oder in zwei Stunden.....und das ist mir einfach zu Blöd.......

Gruß

Hunter

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Hallo MSM,

ich gebe dir ja da absolut Recht.......nur ich habe ganz einfach gesagt nicht die Zeit .....und auch nicht die Lust für solche Aktionen! Es dauert eine Ewigkeit bis der Schei.. geklärt ist...... und das Ergebniss ist das Gleiche......die schauen in die Tasche.......die Frage ist nur......jetzt gleich oder in zwei Stunden.....und das ist mir einfach zu Blöd.......

Gruß

Hunter

wie weit läßt du sowas über dich ergehen?

bis sie dir irgendwann noch den finger in den .... stecken, um zu sehen, ob du nicht vielleicht etwas im darm schmuckelst?

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Was soll den ein Ladenbesitzer machen, wenn er sieht, daß jemand etwas eingesteckt hat?

Tasche schauen darf er nicht, festhalten bis Polizei kommt auch nicht. :?

doch ... bei tatverdacht darf er den täter festhalten.

hierbei muß nur unterschieden werden, ob es sich um einen bekannten oder unbekannten täter handelt. sofern der täter bekannt ist, darf er wiederum nicht festgehalten werden. nur wenn der täter unbekannt ist, darf er festgehalten werden.

näheres regelt §229 bgb selbsthilfe. er ist das gegenstück zur vorläufigen festnahme nach §127(1) stpo.

darin steht, daß ein der flucht verdächtiger verdächtiger festgenommen werden darf, wenn obirkeitliche hilfe nicht reichtzeitig erreichbar ist und ohne sofortiges eingreifen die gefahr besteht, daß die verwirklichung des anspruchs vereitelt werden kann.

beim §127 stpo ist hingegen enthalten, daß jedermann berechtigt ist, einen auf frischer tat betroffenen oder verfolgten täter vorläufig festzunehmen, wenn die identität nicht sofort feststellbar ist oder er der flucht verdächtig ist. dabei muß es sich um eine straftat handeln - im gegensatz zur §229bgb

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@Hunter & MSM: Wenn ich keine Zeit habe, würde ich die Tasche öffnen, da ich ja nix geklaut habe. Habe ich genügend Zeit, würde ich mir den Spass gönnen, die Jungs vorzuführen. Bin halt ein Dreckschwein. Leider tritt meistens Variante 1 ein. Schade, schade.

@ViperM: Hat der Ladenbesitzer den Diebstahl gesehen (oder sogar die Videokamera), kann er den Verdächtigen festhalten. Nur so, ohne konkreten Verdacht - eben nicht. Sh. §127 Strafprozessordnung.

§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

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  • 2 weeks later...

Der Sicherheitsdienst übt das Hausrecht für den Veranstalter aus, wenn man den Zutritt zur Messe mit der zivilrechtlichen Einwilligung zur Durchsuchung verbindet, dann ist der Besucher der dies eigentlich nicht will auch selbst schuld. Er bricht mit seiner Weigerung zivilrechtliche Vereinbarungen - was aber auch folgenlos bleibt ...

so ist es, denn auch wenn dort das schild hängt, so hat die security anschließend kein recht einen festzuhalten, nur weil man sich bez. durchsuchung weigert.

heißt im klartext, daß trotz des schildes genaugenommen hinterher zwar theoretisch ein ziviler rechtsanspruch darauf besteht, welcher aber wiederum nie und nimmer zwang bei der weigerung u.s.w. rechtfertigt.

selbst wenn die security anschließend die polizei ruft, bringt ihr das nichts, da diese sich nicht um zivilrechtliche belange und vereinbarungen kümmert.

hält die security einen jedoch fest und/oder durchsucht gegen den eigenen willen, dann begehen sie eine straftat

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