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Innere Sicherheit: Neues Waffenrecht beschlossen


Mike57

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Die Bundesregierung will die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduzieren. Ein Jahr lang können Besitzer nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben. Diese Reform des Waffenrechts hat das Kabinett beschlossen.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-25-reform-waffenrecht.html

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Zitat

Ein Jahr lang können Besitzer nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben

Aber werden dann verknackt wegen  "Führens" bis zu Polizei und Behörde hin. :P

Wenn man sich von ner illegalen Waffe trennen will, dann gibts genug  andere Möglichkeiten zum verschwunden machen.

Zitat

Die Bundesregierung will die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduzieren.

Angesichts der Meisterleistungen die man vollbringt dürfte die Anzahl der Leute mit Beschaffungswunsch weit höher als mit Trennungswunsch sein. :P

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vor 1 Stunde, Jägermeister sagte:

Grundsätzlich ist es ja nicht verkehrt, eine Amnestie zu gewähren. Aber wie Resi schon sagte: Anstatt sich auf Illegale zu konzentrieren, wird uns legalen Besitzern bestimmt wieder eine reingewürgt.

Die feuchten Träume der LWB-Entwaffner eben...

Ich stelle mal ganz bös fest, dass DENEN  das viel mehr "Spass" macht und vor allem wesentlich ANGENEHMER ist,

als echte effektive investigative ARBEIT!!!, um das terroristische und kriminelle Milieu hochzunehmen...

Ist natürlich alles nur gemutmasst(versteht sich ja von selbst)

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vor 4 Stunden, Mike57 sagte:

 der Bestandsschutz für im Besitz befindliche Sicherheitsbehältnisse .

Das ist ja immerhin schon ein Verfahren, das man als Waffenbesitzer voll  Freude unter die Rubrik "Rechtsstaatlichkeit" einordnet ! Ich habe jedenfalls eine Anmeldung des Neuerwerbs einer Waffe zum Anlaß genommen, die konkrete Anzahl meiner Tresore die der Waffenaufbewahrung dienen, zu melden und zu belegen, damit da hinterher i.S. Bestandsschutz keine Zweifel aufkommen können:ph34r:.

GP

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vor 5 Stunden, Mike57 sagte:

Bei derzeit 977 262 Waffenbesitzern entfällt nach diesen Annahmen jähr-

lich bei rd. 15 000 Waffenbesitzern der Bestandsschutz für im Besitz befindliche Si-

cherheitsbehältnisse infolge Tod

Meine Tochter hat´s also gerade noch geschafft, einen B-Würfel als Altbestand für ihre aktuelle Kurzwaffe und ggf. folgende (leider wenige, da eben nur Würfel) Kurzwaffen zu sichern, Papa sei dank.

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vor 7 Stunden, Gatopardo sagte:

Ich habe jedenfalls eine Anmeldung des Neuerwerbs einer Waffe zum Anlaß genommen, die konkrete Anzahl meiner Tresore die der Waffenaufbewahrung dienen, zu melden und zu belegen, damit da hinterher i.S. Bestandsschutz keine Zweifel aufkommen können.

Musstest Du nicht vorher schon die Aufbewahrung nachweisen? Ich schon vor Jahren.

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vor 18 Minuten, erik_fridjoffson sagte:

ich habe mehr Tresore A/B als von mir benötigt um meine WBK-Pflichtigen Waffen unterzubringen

Das mag sein, ich hätte die Tresore trotzdem gleich mitgemeldet. Sobald dort eine Waffe drinliegt, kann Dir da wieder eventuell ein Strick draus gedreht werden (konstruiertes Ereignis).

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vor 6 Stunden, Jägermeister sagte:

Musstest Du nicht vorher schon die Aufbewahrung nachweisen? Ich schon vor Jahren.

Richtig.

Das war auch bei uns zu einem bestimmten Stichtag so.

Aber weder in Gesetz noch VO noch in dem damaligen Anschreiben steht/stand etwas davon, daß man anschließende Tresorerwerbe anzumelden hat und in den seit damals vergangen 7 Jahren kam eben das Eine oder Andere an Waffen UND Tresoren dazu.

Waffen wurden immer pflichtgemäß innerhalb von 14 Tagen gemeldet - von irgend einer Bitte, Aufforderung oder gar Pflicht, auch Tresore anzumelden ist und war nichts bekannt.

Den Rückschluß zu ziehen, nur weil die EINMAL zu einem bestimmten Stichtag geprüft haben, künftig jeden Neuerwerb ohne gesetzlich verankerte, bzw. sogar ohne erwähnte Verpflichtung automatisch zu machen, kann man daraus m.E. nicht erkennen oder ableiten. Wurde im Übrigen auch von der Behörde nicht so gesehen, trotzdem die Anmeldung "begrüßt".

Ich sagte mir angesichts der aktuellen Lage, sicher ist sicher - und ein neuer Tresor ist innerhalb von drei Tagen oft versandkostenfrei im Hause, da kann man schon etwas "Reserve" schaffen und die Eisen dann etwas "luftiger" und ohne Gedrängel unterbringen :D

GP

 

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vor 2 Stunden, Waltherchen sagte:

Muss die Schaixe jetzt noch durch die Instanzen oder ist das schon fertig? Das kann ich nirgendwo ersehen.

Wenn noch nicht fix, wird am Wochende noch fix ein A gekauft und am Montag der Behörde gemeldet.

Müsste dann Geltung erlangen wenn es im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Oder liege ich da falsch?

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vor 6 Stunden, Jägermeister sagte:

Das mag sein, ich hätte die Tresore trotzdem gleich mitgemeldet. Sobald dort eine Waffe drinliegt, kann Dir da wieder eventuell ein Strick draus gedreht werden (konstruiertes Ereignis).

Nein, nicht, so lange die Tresore der gesetzlichen Norm entsprechen.

Auch die "vorsorgliche" Meldung ist lediglich ein "Gürtel zum Hosenträger", denn sobald die gesetzliche Neuregelung mit Bestandschutz beschlossen ist, ist es nötig, eine Stichtagsregelung zu Nachmeldung durchzuführen, deren Datum nicht vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung liegen darf (Verbot der echten Rückwirkung).

Letztlich müßte sogar danach noch ein eindeutig nachweisbarer und VOR dem Stichtag liegender Erwerb ausreichend sein. Also z.B. eine Rechnung auf Deinen Namen mit eindeutigem Beschrieb des Tresors und Datum 2010, oder 2015 usw. .

Trotzdem macht es m.E. Sinn, das schon vorher ordnungsgemäß geregelt zu haben-im Sinne von "be prepared".

GP

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