Cobr4 Posted November 15, 2006 at 05:58 PM Share Posted November 15, 2006 at 05:58 PM Hy Ich habe eine Frage bzgl. dem Erben einer Waffe. Die Situation: Der Vater von der Freundin meines Vaters ist vor kurzem verstorben. Er war Jäger und besass somit auch eine umfangreichere Sammlung an Waffen. Mein Vater ist seit langer Zeit im Besitz einer WBK und hat auch mehrere Waffen, aber nur als Sammler. Sprich alte Schwarzpulverflinten, die zur Show an der Wand hängen, aber halt scharf sind. Nun möchte die Lebenspartnerin des Verstorbenen meinem Vater einen Revolver im cal. 22lfb quasi vererben, weil sie selber halt mit den ganzen Sachen nix anfangen kann. Der Verstorbene hatte zu Lebzeiten kein Testament gemacht. Nun ist mein Dad damit zum hiesigen Amt gegangen und dieses hat das ganze Vorhaben abgelehnt. Ist dies rechtens? Ich weiß nicht wie das ist mit vererben bzw. wenns schon eine WBK vorhanden ist. Bin da nicht so im Bilde, besitze selber noch keine. Danke Euch für die Hilfe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted November 15, 2006 at 06:44 PM Share Posted November 15, 2006 at 06:44 PM Ja, das entspricht dem Gesetz. Dein Vater erbt nicht, es handelt sich um eine Schenkung durch die Erbin. Es war ja nicht der Erblasser, der wollte, daß Dein Vater den Revolver bekommt. Die Erbin hat sich ja offenbar selber rechtzeitig um ihre WBK gekümmert. Und die Flinten sollte er sich auch nicht an die Wand hängen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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