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Stellungnahme prolegal e.V. zum Änderungsentwurf des WaffG


Jägermeister

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Zitat

Bereits 2014 wurde von Vertretern des Bundesinnenministeriums auf der Internationalen Waffenausstellung in Nürnberg angekündigt, das Waffengesetz gemäß der Vorgabe des Koalitionsvertrags zu überarbeiten. Dort wurde auch angekündigt, dass die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition an den Stand der Technik angepasst werden sollen. Genaueres konnte uns damals nicht gesagt werden, außer dass die veraltete Norm VDMA 24992 Ausgabe 1995 aus dem Gesetzestext gestrichen wird. Zugesichert wurde bereits damals ein Bestandschutz für Sicherheitsbehältnisse, die bis zum in Kraft treten des neuen WaffG bereits zur Waffenaufbewahrung genutzt werden.

http://prolegal.de/?p=523#more-523

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