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#Waffengesetz: Widerstand bei neuen Auflagen für Waffenschränke


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Das Forum Waffenrecht (FWR) will gegen die neuen Auflagen für Waffenschränke vorgehen laut ihrem Newsletter

Bundeskabinett beschließt Waffengesetzänderung

„Parallel zur Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie müssen wir uns auch noch mit der anstehenden Novellierung des nationalen Waffengesetzes befassen. Dies steht schon länger auf der Tagesordnung und Vertreter des Bundesinnenministeriums hatten über die Inhalte der Änderung bereits auf der IWA 2015 berichtet, was wir seiner Zeit über unseren Newsletter berichteten.

Diese Änderungen enthalten viele redaktionelle Korrekturen und betreffen den Waffenbesitzer nicht. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung der Aufbewahrungsstandards, welche zukünftig den Mindeststandard Stufe 0 gem. DIN/ EN 1143-1 vorsehen wird.

Durch viele Gespräche konnte zuletzt Entwarnung für die Besitzer der Schränke mit Widerstandsgrad A und B gem. VDMA 24992 gegeben werden, für welche ein unbegrenzter Bestandsschutz bis zum Besitzerwechsel erreicht werden konnte.

Link: http://www.fwr.de/news/newsdetails/?tx_news_pi1[news]=219&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail

Unserem eindringlichen Vorschlag, die Aufbewahrung von Waffen in Behältnissen der Stufen S1 und S2 gem. DIN/ EN 14450 und auch das Vererben von A/B-Schränken zuzulassen, folgte der Gesetzgeber leider nicht.

Wir wollten so die höhere Kostenbelastung und auch praktische Probleme, etwa bei der Statik von Gebäuden, vermeiden und sahen die Notwendigkeit der Höherstufung an Hand kriminalistischer Erkenntnisse auch nicht als gegeben an.

Da dieser Entwurf noch durch den Bundestag beschlossen werden muss, werden wir nunmehr noch versuchen, im parlamentarischen Verfahren für unsere Vorstellungen zu werben.“

Die GRA unterstützt dieses Vorgehen des FWR

Wenn überall gleichermaßen auf die Sicherheit wie bei Waffen und Waffenlagerung geachtet würde, dann müssten wir die Krankenhaus-Hygiene um 500% verbessern (7.500 bis 15.000 Tote im Jahr) und in jedes Auto ein Alkohol-Pust-Tester für den Starter einbauen (256 Tote im Jahr und mehr als 16.000 Verletzte).

Es gibt keine Zahlen dafür, wie viele Menschen mit legalen, gestohlenen Waffen getötet werden in Deutschland. Es gibt nur Hochrechnungen für Diebstähle aus aufgebrochenen oder entwendeten Tresoren (200 bis 300 pro Jahr). Hier fehlt aber die Aufteilung, welche Sicherungsklasse diese Schränke hatten und ihr Standort (Vereinsheim, Zweitwohnung, Keller, Schlafzimmer).

Aus Schweden jedoch liegen Zahlen vor: im Schnitt 269 Waffen-Diebstähle im Jahr und maximal eine Waffe davon wird für Straftaten mit Todesfolge verwendet.

Der Nutzen dieses Gesetzes ist unserer Meinung nach also etwas umstritten. Natürlich wird man hier auch wieder das Argument „Aber jeder Tote ist einer zuviel!“ hören. Natürlich ist jeder Tote tragisch, aber bei anderen Todesarten versuchen wir auch nicht mit allen Mitteln diesen einen Toten zu verhindern und verzichten dafür auf im Alltag verwendete Mittel (Autos, Nahverkehr, Krankenhäuser, Küchenmesser, Flugzeuge, Karnevalsböller, Steckdosen, …)

Und wie immer gibt es Links und Nachweise  zu unseren Zahlen:

http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2014-11/multiresistente-keime-mrsa-antibiotika-massentierhaltung-keimkarte

http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/unfallstatistik/de_alkohol.htm

https://firearms-united.com/wp-content/uploads/2016/05/Firearms_United_Answer_to_IMCO.pdf

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