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Verbot von Killerspielen, Waffen aus dem Internet


DirtyHarry

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Ein Gutes hats:

Es werden dann UNMENGEN Vorderlader legal an WBK-Besitzer zu Tiefstpreisen verhökert. Und die haben dann wegen 2/6 ein rein bürokratisches Problem.

Weiterhin werden LePages zu Kultwaffen unter Bankräubern avancieren: "Ey, Alde, rück Kohle raus, isch habe krass dickes Vorderladerpischtol, macht gansch giftische Dämpfe, du verstehn?"

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Jetzt wird man schon für völlig gewaltfreie Vorschläge gebasht :roll: Gutmenschen, Kommunisten und Islamisten haben Gunboard wohl endgültig übernommen :mrgreen:

Du willst ihn wirklich zu den Limeys schicken??? :shock:

Das wäre eine unzulässige grausame und ungewöhnliche Form der Bestrafung!

Schicke ihn lieber nach Offenbach! :twisted:

GRUß

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Oh Oh, kriegt jetzt Egun eines auf die Mütze ?

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24030/1.html

...

Update: Wie die Welt [extern] berichtet, hatte sich Sebastian M. offenbar ohne Probleme Waffen auf der Auktionsseite [extern] eGun - Der Marktplatz für Jäger, Schützen und Angler unter seinem bekannten Pseudonym ResistantX erwerben können. 10 Käufe hatte der Jugendliche dort angeblich getätigt. Das erste Mal im März 2005, den Rest im Oktober und November 2006, also kurz vor seiner Tat. Bei der Autktionsseite hat man eilends alle Einträge mitsamt den Bewertungen bei den Verkäufern gelöscht. Dennoch will man von nichts wissen:

"WELT.de befragte den Besitzer des mit Egun verbundenen Darmstädter Waffengeschäftes nach dem Grund für die Löschungen. Peter F. sagte: "Ich weiß von nichts." Er sei nur beratend tätig, sein Geschäftspartner Andreas B. sei mit dem Online-Shop befasst. Andreas B. war nicht zu erreichen."

...

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Das abgesägte KK Gewehr sieht irgendwie seltsam aus.

http://www.bild.t-online.de/BTO/news/aktuell/2006/11/21/amoklauf-killerspiele/amoklauf-selbstmord.html

...

Untersucht wird ferner, wie der 18-Jährige an den Sprengstoff und die Waffen gekommen ist, die er bei sich hatte. Nach ersten Informationen soll er sie sich übers Internet besorgt haben.

Bereits im Juli hatte die Polizei ihm eine Waffe abgenommen. Deswegen hätte er sich jetzt wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor dem Jugendrichter in Rheine verantworten sollen.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg: „Es kann nicht angehen, dass ein 18-Jähriger an solche Waffen kommt.“ Mit der Gewalttat sei ein neues Ausmaß an Brutalität erreicht. „Dass Sprengstoff im Spiel war, gibt dem Fall eine neue Dimension.“

...

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Er hatte sie aber verbotswidrig bei einer öffentlichen Veranstaltung dabei. Nur bei den wenigsten öffentlichen Veranstaltungen (Konzerte, Fussballspiel) wird routinemäßig kontrolliert. Ist er irgendwie auffällig geworden dass das rauskam ?

Hmm das mit der P38 war scheinbar ein Fake.

http://www.westline.de/nachrichten/lokal/index_nachricht.php?file_name=22e36c5.nit&newsline=lokal&catchline=rh/%25/ln&szm_flag=1

Er hat nur seine Gaspistole bei einer öffentlichen Veranstaltung geführt, nen kleinen Waffenschein hatte er sogar.

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Hallo Harry,

laut SWR3 hat er seine Gaspistole bei nach einem Bier auf einem Konzert gezogen. Daraufhin haben andere Konzertgäste die Polizei verständigt.

Jetzt die Preisfrage: Warum ist das dann "unerlaubter Waffenbesitz" und nicht "unerlaubtes Führen einer Waffe"?

Zu den Waffen die er dabei gehabt hat:

Mindestens zwei davon sind genau genommen ohne WBK nicht zu besitzen. Gründe:

1. Bei der Pistole handelt es sich um eine Patriot. Diese hat kein historisches Vorbild. Das Modell wurde erstmals in den 1970er Jahren von T/C angeboten.

2. Das KK-Gewehrchen sowieso.

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Also das ist erst mal illegales Führen auf einer öffentlichen Veranstaltung und sogar eine Art Bedrohung wenn er sie grundlos zog. Also ganz so harmlos kann dieser Vorfall nicht gewesen sein.

Hallo Harry,

laut SWR3 hat er seine Gaspistole bei nach einem Bier auf einem Konzert gezogen. Daraufhin haben andere Konzertgäste die Polizei verständigt.

Jetzt die Preisfrage: Warum ist das dann "unerlaubter Waffenbesitz" und nicht "unerlaubtes Führen einer Waffe"?

Zu den Waffen die er dabei gehabt hat:

Mindestens zwei davon sind genau genommen ohne WBK nicht zu besitzen. Gründe:

1. Bei der Pistole handelt es sich um eine Patriot. Diese hat kein historisches Vorbild. Das Modell wurde erstmals in den 1970er Jahren von T/C angeboten.

2. Das KK-Gewehrchen sowieso.

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Hi de50ae,

so ist es. Im WaffG heißt es dazu in der Anlage 2:

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz ....

einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist

Diese Vorschrift wird aber oft nicht so genau genommen, da den meisten das Fachwissen dazu fehlt. Selbst Frankonia hat die Patriot immer noch im Angebot. Bei der Tingle (auch von T/C) hat es sich inzwischen herumgesprochen und man sieht sie nur noch sehr selten im Handel.

Ganz deutlich wird das Verbot aber beispielsweise bei moderen Vorderladern (z. B. Inline Vorderlader). Die sind in DE überhaupt nicht zu bekommen.

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Diese Vorschrift wird aber oft nicht so genau genommen, da den meisten das Fachwissen dazu fehlt. Selbst Frankonia hat die Patriot immer noch im Angebot.

Ein Glück, dass du nicht die Gesetze auslegst.

Mit "Modell entwickelt" ist die Grundtechnik gemeint. Der zusätzliche Buckel auf dem Schaftholz bedingt - zumindest nach aktuelle Auslegung des WaffG - kein extra Modell. Ansonsten wären fast ALLE Repliken WBK-pflichtig, da nie 100% historisch korrekt gefertigt sind. Bis auf gan wenige Ausnahmen.

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