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Verbot von Killerspielen, Waffen aus dem Internet


DirtyHarry

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Hallo Califax,

es ist nicht (nur) der Buckel. Den gabs so (oder so ähnlich) beispielweise bei englischen Duellpistolen.

Der Punkt ist, dass sich diese Patriot entweder eine original Patriot von T/C ist (was ich nicht glaube) oder eine Nachbildung eben der Patriot von T/C und die Entwicklung des Modells Patriot wird nun einmal von T/C in den 1970er Jahren beansprucht. Die Patriot mischt bunt merkmale von verschiedenen pistolen (und Gewehren!) die es so historisch nie zusammen gegeben hat.

Das gleiche trifft beispielsweise auf die Tingle zu.

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Hallo Califax,

nein, die Hawkens fallen unter die Ausnahme im Gesetz. Denn Hawkens wurden schon vor 1871 gebaut. Das Gesetz verlangt eben nicht, dass alle technischen Eigenschaften (incl. Material) dem Original entsprechen müssen. Das Gesetz verlangt nur, dass das Modell (in diesem Fall "Hawken Rifle") vor 1871 entwickelt worden sein muss. Gleiches gilt für Repliken von LePage, Mang, Kuchenreuter, Siber, Bondini, etc.

Bei der Patriot ist genau das aber nicht der Fall!

T/C beansprucht für sich, die Patriot in den 1970er Jahren für das Scheibenschießen neu entwickelt zu haben. Dabei war es T/C nicht wichtig, sich an irgend ein historisches Vorbild nachzubauen. Es ging vielmehr darum, aus möglichst vielen Standardteilen aus der Gewehrproduktion eine Pistole für Schiebenschützen zusammen zu bauen, die irgendwie nach Perkussionspistole aussieht. Damit ist das "Original" die T/C und die ist nun mal über 100 Jahre zu spät entwicklet worden.

Ich habe mir die vorliegende Waffe nochmal genauer angesehen. Es handelt sich dabei um eine Ardesa Replika der T/C Patriot und fällt somit nicht unter die Ausnahme im Gesetz.

Solange niemand den Nachweis führt, dass T/C die Patriot entgegen eigener Angaben nicht neu Entwickelt hat, sondern eine historische Vorlagen nachgebaut hat, ist und bleibt die Patriot und alle Repliken der Patriot in DE erwerbsscheinpflichtig.

Wer eine hat und das nicht glauben mag, bitteschön!

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,449980,00.html

Der Amokläufer von Emsdetten hat Tagebuch geführt. In der Nacht vor dem Überfall auf seine ehemalige Schule soll er einige Seiten, in denen die Bluttat bereits angekündigt wird, eingescannt und an Freunde gemailt haben.

Hamburg - Laut "Bild"-Zeitung verbrannte der 18-jährige Sebastian B. die Aufzeichnungen, nachdem er die entsprechenden Seiten per Mail verschickt hatte. Schon am 19. August soll er damals von einem Amoklauf phantasiert haben: "Stell dir vor, du selbst in einer Schule, stell dir vor, der Trenchcoat verdeckt all deine Werkzeuge der Gerechtigkeit, und dann wirfst du den ersten Molotow-Cocktail, die erste Bombe", zitiert die Zeitung aus dem Tagebuch. "Du schickst den meistgehassten Ort zur Hölle.

...

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Zu keiner der Waffen hatte der die Erlaubnis die dorthin zu "führen" ... denn dort waren sie weder zum Sport noch zum Spiel bestimmt - eine Schießerlaubnis hatte er auch nicht ... die ganze Diskusion ob die Waffen legal oder Illegal sind, ist sinnlos ... mit der Tatplanung und der Ausübung hat dieses Rektum schon den Boden der Legalität verlassen ... oder gibt es irgendwo die Erlaubnis sich Rohrbomben zu bauen und um welchen Sport damit zu betreiben ? Fehlt nur noch, das der zum Islam konvertiert ist und auf die Jungfrauen hoffte.

Das Schwarzpulver selber herstellen haben wir zwar schon in der 6.Klasse gelernt ... nun wenn der ein Paar Sylvesterknaller aufgehoben hat ...

Opel Ascona wird ja jetzt auch nicht verboten weil er damit zum Tatort fuhr ...

Vielleicht wird der Wagen demnächst bei Ebay versteigert ... dann bekommen die Opfer vielleicht etwas Schmerzensgeld ... und mit dem Käufer hast Du direkt den nächten Spinner ...

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/81420

Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gibt es keine grundsätzlichen Bedenken gegen ein Verbot brutaler Computerspiele. "Der Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert, ein Einfuhr-, Verkauf-, Vermiet- und Verleihverbot für 'Killerspiele' zu erlassen", zitiert die Netzeitung aus der Expertenanalyse. Demnach würde eine solche Regelung "per se" nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Machbar halten die Autoren der Studie ein Verbot, wenn dessen Grenzen deutlich abgesteckt werden. "Der Begriff des 'Killerspiels' ist vom Gesetzgeber klar zu definieren, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen", heißt es in dem Papier. Darüber hinaus sei "im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Hersteller und Händler dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Beachtung zu schenken".

Ein Verbot so genannter Killerspiele fordern nach dem Amoklauf eines 18-Jährigen in Emsdetten momentan vor allem Politiker aus der CDU und CSU. Aus den Reihen von FDP, Grünen und Linkspartei werden genauso Bedenken laut wie aus Wissenschaft und Wirtschaft. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat mittlerweile von Ministerpräsident Christian Wulff Rückendeckung für eine neue Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Jugendschutzes im Spielebereich erhalten. Sein bayerischer Kollege Günther Beckstein drängt gleichzeitig auf eine "schnelle politische Entscheidung". Eine rechtlich wasserdichte Definition von "Killerspielen" kann nach Ansicht des CSU-Politikers bei "gutem Willen" in vier Wochen erreicht werden.

Beckstein zeigte sich tief betroffen vom Ausmaß der Gewaltdarstellungen in einzelnen Computerspielen, die er selbst gesehen habe: "Da graust's einem Erwachsenen, das geht einem tagelang nach." Zumindest der Jugendschutz müsse Vorrang haben vor dem Gewinnstreben von Herstellern. Es gebe kein Recht darauf, Menschen zu verderben, wehrte sich Beckstein gegen eine besondere Berücksichtigung wirtschaftlicher Tätigkeitsausübungen. Auch den Einwand, im weltweiten Internet könne man die Verbreitung solcher Spiele nicht wirksam untersagen, ließ er nicht gelten: Beim Kampf gegen die – allerdings international geächtete – Kinderpornografie habe man gezeigt, dass die "Cyberpolizei" das Problem massiv zurückdrängen könne.

...

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Astra ... ist doch ein Bier oder ? Ist doch auch nicht sooo wichtig ... Ascona oder Astra ... bei Autos ist mir das eher zweitrangig ... Motorräder ...da werde ich hellhörig :-)

Übrigens schon 2004 wurde ein Terrorangriff abgewehrt ...

http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=527597&CFID=40320113&CFTOKEN=54269970

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Guxxt Du:

http://www.nisat.org/database_info/country_industry.asp?Key=157

Spanish Small Arms Industry

During the period 1996-2000, Spain was the eleventh biggest exporter of arms in the world, and the sixth biggest exporter in Europe, according to Stockholm International Peace Research Institute. The arms exported by Spain mounted to 945 million dollars, equivalent to 0.9 percent of the world trade (SIPRI Yearbook 2001, Table 5A.2).

Pistols and revolvers

Historically, the Spanish and Basque production of pistols and revolvers has had three axes: the Astra in Guernica, the Llama Gabilondo in Vitoria and Star in Eibar. For about hundred years those three companies dominated the national market basically providing the national security units of the state with revolvers and pistols. Today, the only survivor is Llama Gabilondo, which is maintaining its activities through a newly established company, Fabrinor. During the 1990s the small arms sector in Spain entered into serious crisis due to accumulated debts. A conversion of the sector was intended, but was not successful. The Star-Bonifacio Echevarría funded in 1905, was the first company to close down in July 1997. The same year Astra, Unceta y Cia also closed down after almost 100 years of existence. The last one, Llama Gabilondo, is in 2001 being transformed by 60 of the old workers and shareholders to Fabrinor. Fabrinor produced for 750 million pesetas (approx. 4.1 million US$) in 2000 and manufactures yearly 20,000 small arms, mainly pistols. 85% of the production is destined for the US market; the remaining 15% is distributed to various countries, including a small portion of sales to the Spanish army.

GRUß

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/81420

Beckstein zeigte sich tief betroffen vom Ausmaß der Gewaltdarstellungen in einzelnen Computerspielen, die er selbst gesehen habe: "Da graust's einem Erwachsenen, das geht einem tagelang nach."

Jetzt aber!

Wenn ein Erwachsener davon tagelang nicht schlafen kann oder sich sonstwie beeinträchtigt sieht, dann ist er mMn charakterlich nicht ausreichend gefestigt.

Publikumswirksam, vielleicht, aber ernst gemeint kann das nicht sein.

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Ich habe gestern bei "kontraste " paar Ausschnitte aus PC Spielen gesehen.

Also das war teilweise schockierend was da angeboten wird heute.

Wenn Erwachsene das noch verarbeiten und differenzieren können, dann mag das gehen, aber Heranwachsende werden definitiv davon beinflußt.

Ein Prof. Dr... (Name entfallen) hat gesagt, daß es eindeutige Beweise gibt, daß derartige extensive Gewaltsimulation einen erheblichen negativen Einfluß auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben, weil in diesen Stadium die Persönlichkeit erst ausgebildet wird.

Auch gibt es eindeutige Beweise, daß Gewaltspiele das Verfestigen des Lernstoffes vom Schultag verhindert, weil das Gehirn sich die stärkeren Reize einprägt und das ist nun mal das Spiel.

Wenn es doch solche wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt , dann muß man die ernst nehmen, oder wir haben in 10 - 20 Jahren ein erhebliches Problem mit Gewaltkriminalität und nicht nur einen Amokläufer pro Jahr.

Die Spieleindustrie wird das natürlich anders sehen, denn sie stecken Millionenbeträge in die Spielentwicklung und Jugendliche sind nun mal der größste Nachfragemarkt.

was ich gestern gesehen habe war schockierend.

Ein Soldat, der erschossen wurde und dessen Leiche weiter im Kugelhagel eines MGs zerfleddert wird, ein Mann, der eine Oma von hinten mit einem Stock erwürgt , ein anderer, der jemanden auf der Straße von hinten die Kehle durchschneidet... und jedesmal läuft viel Blut..einfach pervers was heute angeboten wird.

Bei allen Respekt zur Eigenverantwortung.

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