peterk2002 Posted February 5, 2017 at 03:46 PM Share Posted February 5, 2017 at 03:46 PM Hallo, ich habe eine Frage zur Erteilung des kleinen Waffenscheins, während möglicherweise strafrechtliche Ermittlungen am Laufen sind. Ich betreibe einen Online-Handel, daher ist nie auszuschließen, dass ein Kunde wg. z.B. auf dem Postweg verlorener Ware eine Anzeige macht. Von solchen Ermittlungen wird man erst mal nicht informiert und weiß damit nichts davon. Nach §5 des Waffengesetzes soll der Antrag auf den Waffenschein ausgesetzt werden, falls gegen den Antragsteller wegen einer Straftat von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Angenommen man stellt einen Antrag auf Waffenschein und weiß nichts von solchen Ermittlungen. Wird der Bescheid über die Erteilung des Waffenscheins einfach monatelang kommentarlos verzögert, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, um dann ggf. abzulehnen oder erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung dass der Antrag auf den Waffenschein ausgesetzt wurde? Weiß das Jemand genau oder arbeitet ggf. sogar Jemand bei der Behörde und ist mit der Ausstellung der Wafenscheine vertraut? Hintergrund der Frage ist: Meine Partnerin und ich haben am gleichen Tag einen Antrag auf Erteilung des kleinen Waffenscheins gestellt. Sie hat ihren Bescheid nach drei Wochen erhalten. Ich warten nach 6 Wochen immer noch. Danke für die Antwort. Viele Grüße Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 5, 2017 at 03:51 PM Share Posted February 5, 2017 at 03:51 PM vor 2 Minuten, peterk2002 sagte: Ich warten nach 6 Wochen immer noch. Das ist ein noch normaler Zeitraum bei der Behörde. Diese muss spätestens nach drei Monaten entschieden haben, ansonsten hast Du die Möglichkeit auf Untätigkeit zu klagen, also die Behörde zum Arbeiten zu zwingen. Dass Deine LAG und Du unterschiedliche Fristen habt, ist auch verständlich, wenn Eure Nachnamen nicht gleich sind. Die Sachbearbeiter haben meist nach Anfangsbuchstaben aufgeteilte Bereiche zu bearbeiten. Ist dann mal einer krank oder hat Urlaub, kommt das eben vor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peterk2002 Posted February 5, 2017 at 04:05 PM Author Share Posted February 5, 2017 at 04:05 PM vor 14 Minuten, Jägermeister sagte: Das ist ein noch normaler Zeitraum bei der Behörde. Diese muss spätestens nach drei Monaten entschieden haben, ansonsten hast Du die Möglichkeit auf Untätigkeit zu klagen, also die Behörde zum Arbeiten zu zwingen. Danke für Deine Antwort. Das Problem ist, dass es nur eine kleine Behörde ist und wir beide den gleichen Bearbeiter haben. Daher verstehe ich nicht die verlängerte Bearbeitungsdauer bei mir und befürchte wieder unangenehmes. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted February 5, 2017 at 04:06 PM Share Posted February 5, 2017 at 04:06 PM Dann anrufen und nachfragen, ob noch etwas fehlt zur Antragsprüfung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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