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1.4.2003: Es gibt viel zu tun - Warten wir's ab


DirtyHarry

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Antwort auf meine Anfrage beim Ordnungsamt bezüglich kleinem Waffenschein:

Sehr geehrter Herr XXX,

leider liegt mir außer dem reinen Gesetzestext noch garnichts zum neuen Waffengesetz vor.

Vielleicht warten wir einfach den 1.4. ab?

Wie stellen die sich das eigentlich vor ? Ab 1.4. das Chaos ? Und solang bis das beseitigt ist darf man keine Gaswaffen mehr führen ? Wissen andere Ämter mehr als mein Amt ???

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@karaya,

war das jetzt russisch oder polnisch? 8) 8)

Meine Meinung dazu:

Solang ein neues Gesetz nicht durchgeführt werden kann, kann es auch kein gültiges Gesetz werden.

Ich kann so praktisch niemanden verurteilen, wenn er nach dem 01.04.2003 eine Schreckschußwaffe führt und keinen kleinen Waffenschein hat, da ja die Behörde nicht weiß, wie das geschehen soll und der kleine Waffenschein nochnicht ausgegeben werden kann.

Daher verstehe ich auchnicht, wie dieses Gesetz in Kraft treten kann, solange es noch nicht richtig fertig ist.

Meiner Meinung nach kann ein Gesetz erst in Kraft treten, wenn dessen Durchführung klar geregelt ist, und die zuständigen Behörden dazu eine Handhabe haben.

Till hat mir diesbezüglich zwar klar geantwortet, aber so richtig verstehen will und kann ich das nicht.

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