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GK schießen, ab welchem Alter erlaubt?


ViperM

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1. ab 14, wenn eine schriftliche erlaubnis der erziehungsberechtigten vorliegt oder ein erziehungsberechtigter dabei ist. gleichzeitig muß der schießleiter für die jugendarbeit geeignet/ausgebildet sein (jugendleiterschein)

2. wenn die jungendlichen 16 oder älter sind nein. 14 und 15 mit einem inhaber jungendleiterschein

3. sofern der jugendsportwart mit dem jugendleiterschein identisch ist, ab 16

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__27.html

(3) 1Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1.Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2.Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. 2Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. 3Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 4Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. 5Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

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§ 27 WaffG

....

3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

(5) Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer von beiden unterzeichneten Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.

....

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Also kann ich nen 16-Jährigen Gastschützen behandeln wie nen 30-Jährigen,

brauche nur ne schriftliche Erlaubnis der Eltern.

Gibts da nen Vordruck im www?

nein ... der braucht lt. dem gesetzestext keine schriftliche erlaubnis, da er ja nicht 14 oder 15 ist.

ansonsten sehe ich es so wie du ... ab 16 ist alles offen ...

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Jungs ihr seit klasse. :!:

Ich kann zwar den Gesetzestext lesen, aber verstehen...... :(

Danke, auch im Namen eines 16 Jährigen, der sich grad ein Loch in Bauch freut.

kleiner hintergrund:

ich habe genau diese fragen erst bei mir im amt erläutert, da ich kurse speziell für jugendliche geben will.

entsprechend hat mir der leiter des ordnungsamtes genau diese infos gegeben und nachgelesen.

aber hier nochmal zusammengefaßt:

unter 12: kein schießen auf schießstätten

12 und 13: luftdruckwaffen in anwesenheit jugendleiterschein

14 und 15: scharfe waffen - entweder schriftliche erlaubnis der erziehungsberechtigten oder deren anwesenheit. dazu eine person mit jugendleiterschein

16 und darüber: keine schriftliche erlaubnis, kein erziehungsberechtigter, keine notwendigkeit eines jugendleiterscheins

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unter 12: kein schießen auf schießstätten

Das ist nicht korrekt:

Soll heißen:

unter 12: kein Schießen mit Schußwaffen im Sinne des WaffG!

In unserem Verein trainieren die Kinder unter 12 mit einem Lichtpunktgewehr! Das ist gestattet! Auch bei den Bogenschützen gibt es keine Altersbeschränkungen! (Weil keine Waffen im Sinne des WaffG!) :x

Die Frage ist nur wie lange man sie damit bei Laune halten kann, damit diese mit 12 Jahren auch mal ein LG in die Hand nehmen dürfen! :roll:

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Das ist nicht korrekt:

Soll heißen:

unter 12: kein Schießen mit Schußwaffen im Sinne des WaffG!

In unserem Verein trainieren die Kinder unter 12 mit einem Lichtpunktgewehr! Das ist gestattet! Auch bei den Bogenschützen gibt es keine Altersbeschränkungen! (Weil keine Waffen im Sinne des WaffG!) :x

Die Frage ist nur wie lange man sie damit bei Laune halten kann, damit diese mit 12 Jahren auch mal ein LG in die Hand nehmen dürfen! :roll:

so wars auch gemeint ... hab nur das schußwaffen weggelassen, da das für mich eigentlich auch klar war, denn wenn es keine schußwaffen im sinne des gesetzes sind, brauchen sie damit ja auch nicht auf dem schießstand damit schießen, sondern können ggf. in den garten damit gehen ;-)

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Auch gut, bei uns gilt Jugendsport noch bis 18.

Komischer Verein, in dem du bist :D

Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Aber gut, wenn die Aufsicht sowieso geeignet ist. :?

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