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Mein letztes Rätsel im alten Jahr


corrado26

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KLar, ein Blick in Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ...: nun das war vor Erfurz noch anders ... und hätte der kleine Stricher in Emsdetten einen "Wender" verwendet würde 1.8 wohl ganz schnell geändert.

Das mit den Mehrläufigen VL steck irgendwie noch im Gebälck :-)

Corrado: ist ja nicht das ich es nicht glaube - denke ich aber, bei welch geringer Feuchtigkeit mein Steinschloß "njet" sagt ...

Ist aber doch ein schöner Fred geworden oder nicht ?

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@Corrado und Hollowpoint:

Nein, Lunten- und Funkenzündung bezieht ich auf Stein-, Rad- und eben Luntenschlosswaffen. Nur die sind, abhängig vom Modelljahr, erlaubnisfrei zu führen.

Na bestens, jetzt hab's sogar ich kapiert. Aber für mich ändert sich da so oder so nichts: Ich habe keine geladenen Waffen egal welcher Art, weil ich mangels Berechtigungsscheins 1. kein Schwarzpulver habe und 2. auch nicht schieße..... :P

Gruß

corrado26

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.....und wenn die Dinger sooooo unzuverlässig gewesen wären, dann gäbe es nicht so viele davon, denn kein Mensch hätte etwas gekauft, auf das im entscheidenden Augenblick kein Verlass war.

Diese Steinschloss-Taschenpistolen waren höchst beliebt und noch heute sind große Mengen in allen Variationen, mit einem bis sieben Läufen bei den Sammlern.

Die Pfannen waren generell regendicht und gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert. Erst mit Zurückziehen des Hahns in die Spannrast wurde die Batteriesicherung gelöst, womit einem sicheren Funken eigentlich nichts im Wege stand. Ich jedenfalls hätte nicht gerne auf der anderen Seite gestanden!!!.

Unterschätzt mir die Altvorderen nicht, ihr handwerkliches Geschick war unserem von heute absolut überlegen!

Gruß

corrado26

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Califax :

Danke :!: für die Klarstellung .

Die Aussage von Whitneyville ging ja dahin "WBK frei darf geführt werden " und das ist nicht pauschal falsch als auch nicht ganz richtig.

Das Alter der Waffe und die Zündung ist das Kriterium, nicht die WBK wenn ich richtig erkenne ( 1871)

Deshalb hat ja der Typ, den ich erwähnt habe den Ärger und die Strafe bekommen, weil er ein WBK -freies Luftgewehr geführt hat, was eben nicht unter die von Dir genannnten Befreiungskriterien fällt.

Es gibt also Teile, die WBK frei sind , aber eben nicht geführt werden dürfen ( die Tingle -VL Pistole die der Spinner von Emsdetten benutzt hat fällt ja wohl auch darunter )

Andererseits hat der Gesetztgeber sich wohl dabei auch gedacht, Veranstaltungen der Traditionspflege mit VL nicht unnötig zu behindern.

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@Attila:

Jetzt mal Butter bei die Fische:

Es gibt eine Liste von Waffen, die erlaubnisfrei (ab 18 ) erworben und besessen werden dürfen.

Es gibt eine weitere Liste von Waffen, die erlaubnisfrei (ab 18 ) geführt werden dürfen.

Es gibt eine Liste von Waffen, die erlaubnisfrei bearbeitet und hergestellt werden dürfen.

Dann gibt es noch eine Liste von Waffen, die gar keine Waffen im Sinne des WaffG sind.

Diese Listen stehen im Waffengesetz und haben erstmal nicht viel miteinander zu tun.

Und es gibt eine Liste vom VDB, die falsch ist. :D

Das Luftgewehr z.B. ist frei in Bezug auf Erwerb/Besitz, aber nicht in Bezug auf das Führen. somit it das Führen eines Luftgewehres erstmal eine Straftat und nur im nicht geladenen und nicht zugriffsbereiten Zustand zu transportieren (gibt ja kein Bedürfnis dazu).

Dann - in Emsdetten - hatte der keine tingle, sondern eine Patriot.

Ob WBK-pflichtig, bin ich mit Altem Herren nicht einer Meinung.

Aber auf jeden Fall Verbot des Führens UND DES SCHIESSENS für Perkussionswaffen.

Steinschlosswaffen (vor 1871) - führen, ja, schiessen nein. Ausser auf Schiessstätten.

Und nein, der Gesetzgeber hat sich wahrscheinlich gar nix dabei gedacht.

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Veto: führen heißt schußbereit

Veto und tauschen.

Lt Gesetzt wird nicht danach gefragt, ob das Ding geladen, gespannt oder sonst irgendwie mit Munition in Verbindung steht.

Die leere Plempe herumtragen ist auch Führen, ist sie schußbereit, dann wirds höchstens noch teurer.

Ich bin mal belehrt wiorden, weil ich eine Waffe "blank " aus dem Kofferraum meines Autos genommen habe und so 15 bis 20 m über den öffentlich zugänglichen Parkplatz in den Schießstand gegegangen bin.(War zu faul,das Ding erst einzupacken )

Das war bereits Führen wenn auch ohne Konsequenzen , die Waffe war selbstverständlich entladen.

Oh, jetzt hab ich mich selbst denunziert :wink::oops:

Califax :

Perkussion ist WBK frei aber weil nach 1871 nicht zum Führen geeignet.

Schießen mit VL ohne Erlaubnis ist grundsätzlich verboten ( mach ja auch Sinn, den die VKL Kugel ist ja nicht harmlos)

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Nee Attila,

Perkussion ist nur WBK frei, wenn Modelljahr vor 1871, also nix Tingle, Inline etc.

Steinschloss ist ebenfalls WBK frei, wenn Modelljahr vor 1871 (da fällt mir allerdings nix ein, was später entwickelt wurde)

WBK-freie Steinschloss darf auch geführt werden und (das geht nun Whitney) führen schließt auch das schussbereite führen ein.

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Alter Herr :

Perkussion ist nur WBK frei, wenn Modelljahr vor 1871, also nix Tingle, Inline etc.

Tingle hab ich ja auch nicht behauptet, im Gegenteil ich schrieb doch daß der Täter von Emsdetten nicht hätte führen dürfen ( auch wenn es doch eine Patriot war )

Du hast was verwechselt mit mir... :P

Allerdings Dank für die Präzisierung :!: daß Perkussion nur vor 1871 WBK frei ist ( gab es denn noch viele Modelle nach 1871 ?... denn da kamen doch die Patronen auf ??)

Soso und ich dürfet quasi mit einer geladenen Springfield- Muskete , Pulver auf der Pfanne und ca 80 grs Schwarzpulver im Rohr,einer fetten Kugel davor.....mit der Straßenbahn fahren ?

Ich hab da arge Bedenken, ob ich da weit komme ohne die Grünen zu begegnen. :wink:

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