alter Herr Posted December 20, 2006 at 10:43 AM Share Posted December 20, 2006 at 10:43 AM @Corrado und Hollowpoint: Nein, Lunten- und Funkenzündung bezieht ich auf Stein-, Rad- und eben Luntenschlosswaffen. Nur die sind, abhängig vom Modelljahr, erlaubnisfrei zu führen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 11:07 AM Share Posted December 20, 2006 at 11:07 AM KLar, ein Blick in Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung ...: nun das war vor Erfurz noch anders ... und hätte der kleine Stricher in Emsdetten einen "Wender" verwendet würde 1.8 wohl ganz schnell geändert. Das mit den Mehrläufigen VL steck irgendwie noch im Gebälck Corrado: ist ja nicht das ich es nicht glaube - denke ich aber, bei welch geringer Feuchtigkeit mein Steinschloß "njet" sagt ... Ist aber doch ein schöner Fred geworden oder nicht ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
corrado26 Posted December 20, 2006 at 11:09 AM Author Share Posted December 20, 2006 at 11:09 AM @Corrado und Hollowpoint: Nein, Lunten- und Funkenzündung bezieht ich auf Stein-, Rad- und eben Luntenschlosswaffen. Nur die sind, abhängig vom Modelljahr, erlaubnisfrei zu führen. Na bestens, jetzt hab's sogar ich kapiert. Aber für mich ändert sich da so oder so nichts: Ich habe keine geladenen Waffen egal welcher Art, weil ich mangels Berechtigungsscheins 1. kein Schwarzpulver habe und 2. auch nicht schieße..... Gruß corrado26 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 20, 2006 at 11:13 AM Share Posted December 20, 2006 at 11:13 AM Fällt eine Perkussionswaffe denn nicht in die Kategorie "Funkenzündung"? :?: Ein ZH gibt doch auch "Funken" ab, wenn's gezündet wird. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 20, 2006 at 11:17 AM Share Posted December 20, 2006 at 11:17 AM Nein. Definitiv nein. Denn Perkussionszündung ist im WaffG neben der "Funkenzündung" extra erwähnt worden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 11:18 AM Share Posted December 20, 2006 at 11:18 AM NEin Hollow, das ist defenitiv kein Funken oder Abbrand sondern eine mit flammender Begeisterung stattfindende "DETONATION" ... nicht umsonst heißt der Zündhutinhalt "Sprengstoff" ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted December 20, 2006 at 11:18 AM Share Posted December 20, 2006 at 11:18 AM Hallo Hollow, nee, die meinen damit kein ZH, also Perkussionszündung. Die meinen damit sozusgen nur "offene Funken"..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 20, 2006 at 11:23 AM Share Posted December 20, 2006 at 11:23 AM Axo! Dann darf ich meinen Liegi-Derringer Kaliber 41 leider nicht führen. :mrgreen: Nee....ernsthaft: entweder GLOCK 26 oder garnix! 8) GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted December 20, 2006 at 11:28 AM Share Posted December 20, 2006 at 11:28 AM Es gibt aber durchaus Steinschlosspistolen im Taschenformat. Das gibt dann auch einen püschologischen Vorteil. Bis sich dein Gegenüber vom Lachkrampf erholt hat, hast du den ersten Schuss abgegeben und wieder geladen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
fritzig Posted December 20, 2006 at 11:40 AM Share Posted December 20, 2006 at 11:40 AM Was gibts denn da zu lachen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
corrado26 Posted December 20, 2006 at 01:56 PM Author Share Posted December 20, 2006 at 01:56 PM Ich denke, wenn der in die vier Läufe der abgebildeten Taschenpistole mit Steinschlosszündung schaut, wird er wohl nichts mehr zu lachen haben - die waren zu ihrer Zeit tödlich und sind es heute mit Sicherheit auch noch und dazu sind solche Wummen frei erwerbbar (ab 18 Jahren) 8) . Gruß corrado26 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 02:02 PM Share Posted December 20, 2006 at 02:02 PM Yepp, bravo corrado : chapeau ... ganz mein reden ... denn die Kugelfestigkeit des Menschen hat sich wohl nicht verändert in den letzten 200 Jahren ... lediglich ist die Medizin weiter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 20, 2006 at 02:11 PM Share Posted December 20, 2006 at 02:11 PM Die Geschoßwirkung ist bei solchen Waffen sicherlich gegeben. Aber an der Zuverlässigkeit der Zündung hapert's denn doch arg. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 02:39 PM Share Posted December 20, 2006 at 02:39 PM Nun 4 Versuche hat das Teil doch auch ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 20, 2006 at 02:42 PM Share Posted December 20, 2006 at 02:42 PM Die Geschoßwirkung ist bei solchen Waffen sicherlich gegeben. Aber an der Zuverlässigkeit der Zündung hapert's denn doch arg. Das würde ich, auf der falschen Seite stehend, nicht so unterschreiben. :raab: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 20, 2006 at 03:16 PM Share Posted December 20, 2006 at 03:16 PM Wenn's regnet............nix Zündung! :? Wenn der Feuerstein bricht........nix Zündung! Wenn das Zündkraut aus der Pfanne rieselt.........nix Zündung! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 03:40 PM Share Posted December 20, 2006 at 03:40 PM Nun dies scheint ja nicht ganz richtig : ich hole das Teil ja sicher Trocken aus der Manteltasche und wenn die Batterie zu und damit die Pfanne geschlossen ist ... ne ne ... das ganze wenn und aber .... dafür haben zuviele Leute mit "SOWAS" zuviele andere gen Himmel geschickt .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
corrado26 Posted December 20, 2006 at 03:54 PM Author Share Posted December 20, 2006 at 03:54 PM .....und wenn die Dinger sooooo unzuverlässig gewesen wären, dann gäbe es nicht so viele davon, denn kein Mensch hätte etwas gekauft, auf das im entscheidenden Augenblick kein Verlass war. Diese Steinschloss-Taschenpistolen waren höchst beliebt und noch heute sind große Mengen in allen Variationen, mit einem bis sieben Läufen bei den Sammlern. Die Pfannen waren generell regendicht und gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert. Erst mit Zurückziehen des Hahns in die Spannrast wurde die Batteriesicherung gelöst, womit einem sicheren Funken eigentlich nichts im Wege stand. Ich jedenfalls hätte nicht gerne auf der anderen Seite gestanden!!!. Unterschätzt mir die Altvorderen nicht, ihr handwerkliches Geschick war unserem von heute absolut überlegen! Gruß corrado26 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted December 20, 2006 at 04:01 PM Share Posted December 20, 2006 at 04:01 PM Califax : Danke :!: für die Klarstellung . Die Aussage von Whitneyville ging ja dahin "WBK frei darf geführt werden " und das ist nicht pauschal falsch als auch nicht ganz richtig. Das Alter der Waffe und die Zündung ist das Kriterium, nicht die WBK wenn ich richtig erkenne ( 1871) Deshalb hat ja der Typ, den ich erwähnt habe den Ärger und die Strafe bekommen, weil er ein WBK -freies Luftgewehr geführt hat, was eben nicht unter die von Dir genannnten Befreiungskriterien fällt. Es gibt also Teile, die WBK frei sind , aber eben nicht geführt werden dürfen ( die Tingle -VL Pistole die der Spinner von Emsdetten benutzt hat fällt ja wohl auch darunter ) Andererseits hat der Gesetztgeber sich wohl dabei auch gedacht, Veranstaltungen der Traditionspflege mit VL nicht unnötig zu behindern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 04:21 PM Share Posted December 20, 2006 at 04:21 PM So ähnlich Attila, der hat sich gedacht das damit niemand mehr aufeinander losgeht ... und die Pulvererlaubnis nach §27 brauchst Du ja immernoch - und die gibt es ja auch nicht am Kiosk - das Modell Emsdetten war keine Tingle ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 20, 2006 at 04:23 PM Share Posted December 20, 2006 at 04:23 PM @Attila: Jetzt mal Butter bei die Fische: Es gibt eine Liste von Waffen, die erlaubnisfrei (ab 18 ) erworben und besessen werden dürfen. Es gibt eine weitere Liste von Waffen, die erlaubnisfrei (ab 18 ) geführt werden dürfen. Es gibt eine Liste von Waffen, die erlaubnisfrei bearbeitet und hergestellt werden dürfen. Dann gibt es noch eine Liste von Waffen, die gar keine Waffen im Sinne des WaffG sind. Diese Listen stehen im Waffengesetz und haben erstmal nicht viel miteinander zu tun. Und es gibt eine Liste vom VDB, die falsch ist. Das Luftgewehr z.B. ist frei in Bezug auf Erwerb/Besitz, aber nicht in Bezug auf das Führen. somit it das Führen eines Luftgewehres erstmal eine Straftat und nur im nicht geladenen und nicht zugriffsbereiten Zustand zu transportieren (gibt ja kein Bedürfnis dazu). Dann - in Emsdetten - hatte der keine tingle, sondern eine Patriot. Ob WBK-pflichtig, bin ich mit Altem Herren nicht einer Meinung. Aber auf jeden Fall Verbot des Führens UND DES SCHIESSENS für Perkussionswaffen. Steinschlosswaffen (vor 1871) - führen, ja, schiessen nein. Ausser auf Schiessstätten. Und nein, der Gesetzgeber hat sich wahrscheinlich gar nix dabei gedacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 04:33 PM Share Posted December 20, 2006 at 04:33 PM ->Steinschlosswaffen (vor 1871) - führen, ja, schiessen nein. Ausser auf Schiessstätten.<- Veto: führen heißt schußbereit ... und ich werde in der gebotenen "Notwehr" Situation wohl kaum erst auf den Schießstand bitten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted December 20, 2006 at 08:21 PM Share Posted December 20, 2006 at 08:21 PM Veto: führen heißt schußbereit Veto und tauschen. Lt Gesetzt wird nicht danach gefragt, ob das Ding geladen, gespannt oder sonst irgendwie mit Munition in Verbindung steht. Die leere Plempe herumtragen ist auch Führen, ist sie schußbereit, dann wirds höchstens noch teurer. Ich bin mal belehrt wiorden, weil ich eine Waffe "blank " aus dem Kofferraum meines Autos genommen habe und so 15 bis 20 m über den öffentlich zugänglichen Parkplatz in den Schießstand gegegangen bin.(War zu faul,das Ding erst einzupacken ) Das war bereits Führen wenn auch ohne Konsequenzen , die Waffe war selbstverständlich entladen. Oh, jetzt hab ich mich selbst denunziert Califax : Perkussion ist WBK frei aber weil nach 1871 nicht zum Führen geeignet. Schießen mit VL ohne Erlaubnis ist grundsätzlich verboten ( mach ja auch Sinn, den die VKL Kugel ist ja nicht harmlos) Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted December 20, 2006 at 08:27 PM Share Posted December 20, 2006 at 08:27 PM Nee Attila, Perkussion ist nur WBK frei, wenn Modelljahr vor 1871, also nix Tingle, Inline etc. Steinschloss ist ebenfalls WBK frei, wenn Modelljahr vor 1871 (da fällt mir allerdings nix ein, was später entwickelt wurde) WBK-freie Steinschloss darf auch geführt werden und (das geht nun Whitney) führen schließt auch das schussbereite führen ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted December 20, 2006 at 08:47 PM Share Posted December 20, 2006 at 08:47 PM Alter Herr : Perkussion ist nur WBK frei, wenn Modelljahr vor 1871, also nix Tingle, Inline etc. Tingle hab ich ja auch nicht behauptet, im Gegenteil ich schrieb doch daß der Täter von Emsdetten nicht hätte führen dürfen ( auch wenn es doch eine Patriot war ) Du hast was verwechselt mit mir... Allerdings Dank für die Präzisierung :!: daß Perkussion nur vor 1871 WBK frei ist ( gab es denn noch viele Modelle nach 1871 ?... denn da kamen doch die Patronen auf ??) Soso und ich dürfet quasi mit einer geladenen Springfield- Muskete , Pulver auf der Pfanne und ca 80 grs Schwarzpulver im Rohr,einer fetten Kugel davor.....mit der Straßenbahn fahren ? Ich hab da arge Bedenken, ob ich da weit komme ohne die Grünen zu begegnen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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