John Gun Posted December 20, 2006 at 05:08 PM Share Posted December 20, 2006 at 05:08 PM Moin, Frankonia bietet wieder preiswerte 15mm Leuchtmunition an die aus Abschussbechern von Knallpistolen verschossen werden. Ich habe keine Knallpistole aber eine 12er Flinte und 12er Messinghülsen. Kann ich die Dinger auch aus meiner Flinte abschiessen hat ja 20mm ? In die Messinghülsen kommen etwa 60grains SP. Gibt es dagegen rechtlich, sicherheitstechnisch oder sonstige Einwände??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted December 20, 2006 at 05:11 PM Share Posted December 20, 2006 at 05:11 PM ... Flinte nein... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 05:13 PM Share Posted December 20, 2006 at 05:13 PM Nimm doch eine Harpers Ferry ... selber editiert wegen des Jugendschutzes ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted December 20, 2006 at 05:23 PM Share Posted December 20, 2006 at 05:23 PM Verboten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted December 20, 2006 at 05:35 PM Share Posted December 20, 2006 at 05:35 PM Das schiessen von Schusswaffen ausserhalb von zugelassenen Schiesstaenden bedarf einer Sondergenehmigung. Offensichtlich ist das bei Jaegern im Revier gegeben. Dabei ist es egal ob Du Platzpatronen, Leuchtkugeln oder scharfe Mun verschiesst. Diese Sondergenehmigung zu bekommen ist fast unmoeglich (in NRW jedenfalls). Die Reservistenkammeradschaft hat zur Beerdigung von unseren ehemaligen Kommandeur auch keine Genehmigung bekommen um am Grab 3 Ehrenschuesse abzugeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 05:52 PM Share Posted December 20, 2006 at 05:52 PM Selber editiert ... wegen des Jugendschutzes ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted December 20, 2006 at 06:33 PM Share Posted December 20, 2006 at 06:33 PM Alles locker Mann, stell dich mit ner AK 47 in den Garten und baller ein Magazin leer. Wenn die Polizei kommt sag einfach du wärst Moslem. Und sie sollen sich gefälligst verziehen sonst würdest du Bossi engagieren und sie wegen Rassismus verklagen ... PS: Das hat Bossi mal vor Gericht gebracht. Er meinte der Angeklagte der mit einer MP herumgeballert hätte, hätte nur in harmloserweise den Traditionen seines Heimatlandes Genüge getan ... So macht Ausländer sein Spaß ! Moin, Frankonia bietet wieder preiswerte 15mm Leuchtmunition an die aus Abschussbechern von Knallpistolen verschossen werden. Ich habe keine Knallpistole aber eine 12er Flinte und 12er Messinghülsen. Kann ich die Dinger auch aus meiner Flinte abschiessen hat ja 20mm ? In die Messinghülsen kommen etwa 60grains SP. Gibt es dagegen rechtlich, sicherheitstechnisch oder sonstige Einwände??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 06:35 PM Share Posted December 20, 2006 at 06:35 PM Bossi for Präsident ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted December 20, 2006 at 06:37 PM Share Posted December 20, 2006 at 06:37 PM Vorsicht ! Soweit ich das mal mitbekommen habe (da war irgendwas in der Presse) vertritt er ganz RADIKALE Ansichten *gegen* den legalen Waffenbesitz für Deutsche ... Bossi for Präsident ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 06:43 PM Share Posted December 20, 2006 at 06:43 PM Dann eben soo "Bossi for Präsident ..." -> :throwup: Gibt es einen Gerechten den der mal zu Recht vor dem Knast bewahrt hat ? Das wage ich zu bezweifeln ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted December 20, 2006 at 06:44 PM Share Posted December 20, 2006 at 06:44 PM ...keine Genehmigung bekommen um am Grab 3 Ehrenschuesse abzugeben. Als ob das Schiessen mit Platzpatronen lebensgefährlich wäre! So ein Quark abher auch! :x Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted December 20, 2006 at 06:48 PM Share Posted December 20, 2006 at 06:48 PM Nicht nur das Schiessen von Platzpatronen aus scharfen Waffen an Silvester ist verboten - das Schiessen von Platzpatronen aus Gaswaffen genauso ! Das wird nur geduldet weil es so viele machen und die Polizei dagegen nichts machen kann. Als ob das Schiessen mit Platzpatronen lebensgefährlich wäre! So ein Quark abher auch! :x Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted December 20, 2006 at 06:55 PM Share Posted December 20, 2006 at 06:55 PM Echt? Ich sag ja. So ein Quark! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted December 20, 2006 at 07:11 PM Share Posted December 20, 2006 at 07:11 PM Nun dann .... können wir ja auch alle scharf schiessen ... könnten die auch nichts dagen machen ... Spääässsle gmacht .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted December 20, 2006 at 08:02 PM Share Posted December 20, 2006 at 08:02 PM ...Als ob das Schiessen mit Platzpatronen lebensgefährlich wäre! So ein Quark abher auch! :x In dem Fall ist es mit der Stoerung der Grabruhe begruendet worden, denn die RK haette natuerlich auf Salut umgebaute K98 vom Wachbattallion geborgt. Also ob da jemand aus dem Grab gehuepft waere und sich beschwert haette! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted December 20, 2006 at 08:02 PM Share Posted December 20, 2006 at 08:02 PM Nicht nur das Schiessen von Platzpatronen aus scharfen Waffen an Silvester ist verboten - das Schiessen von Platzpatronen aus Gaswaffen genauso ! Das wird nur geduldet weil es so viele machen und die Polizei dagegen nichts machen kann. So isses. Solange das auf privaten Grund geschieht werden die Grünen nicht ermitteln, aber auf öffentlichen Gelände oder vor Kneipen - schon mal Hab acht. Wenn ein anderer Gast durch Leuchteffekte von SchreckschußVerletzungen ,Verbrennungen erleidet, dann gute Nacht. Und heiß werden die Magnesiumkügelchen bis 2000 grd. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ViperM Posted December 20, 2006 at 10:45 PM Share Posted December 20, 2006 at 10:45 PM Nicht nur das Schiessen von Platzpatronen aus scharfen Waffen an Silvester ist verboten - das Schiessen von Platzpatronen aus Gaswaffen genauso ! Das wird nur geduldet weil es so viele machen und die Polizei dagegen nichts machen kann. DAS IST UNSINN Auf eigenem Grundstück, ist es wie mit allen freien Waffen ERLAUBT, solange das Geschoß das Grundstück nicht verlassen kann. 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted December 21, 2006 at 01:03 AM Share Posted December 21, 2006 at 01:03 AM Hmm ich scheine wohl der einzige User zu sein, der an Sylvester seit Jahren kein Feuerwerk mehr abbrennt, geschweige denn Platzpatronen an Sylvester verschiesst oder mittels Aufsatz Leuchtkuglen oder ähnliches in die Luft jagt. Komisch bei mir, aber ich brauche das alles irgendwie nicht an Sylvester und Geld für Feuwerkskörper möchte ich auch nicht ausgeben. Da bin ich geizig was ich auch zu gebe in diiesem spezifischen Fall. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted December 21, 2006 at 02:41 AM Share Posted December 21, 2006 at 02:41 AM Falsches wird nicht richtiger wenn man es wiederholt ... DAS IST UNSINN Auf eigenem Grundstück, ist es wie mit allen freien Waffen ERLAUBT, solange das Geschoß das Grundstück nicht verlassen kann. 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted December 21, 2006 at 07:13 AM Share Posted December 21, 2006 at 07:13 AM Harry, in diesem Fall hat Viper (zumindest teilweise) recht: Vergleiche dazu WaffG §12 Absatz 4: Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 9 mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann Daraus ergibt sich, dass ich auf meinem eigenen Grundstück sehr wohl mit einer Schreckschusswaffe schießen darf, auch wenn nicht gerade Silvester ist. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ich auf die Schreckschusswaffe einen Abschussbecher schraube und damit dan pyrotechnische Munition verschieße! In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Waffe, aus der nur Kartuschenmunition verschossen werden kann! Die Ausnahme erlaubt ebenfalls nicht das Schießen mit anderen erlaubnisfreien Waffen, wie z. B. erlaubnisfreie Vorderlader! Für Silvester bedeutet das konkret: Verschießen von Platzpatronen ist erlaubt, verschießen von Leuchteffekten nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted December 23, 2006 at 05:04 PM Share Posted December 23, 2006 at 05:04 PM Ich muss mal mein Waffenrecht mit Kommentar raussuchen - der Autor vertrat da eine andere Rechtsansicht. Aber angenommen es wäre so wie du es auslegst - da gibt es noch X Möglichkeiten einen trotzdem dranzukriegen: - Ruhestörung - Anzeigen wegen vermeintlicher Bedrohung - Öffentliches Ärgernis - ... Ich sehe es durch das Gewohnheitsrecht an Silvester (!) gedeckt an folgendes zu tun: - Schiessen in Ruhezeiten - Verlassen des Grundstücks um ein paar Meter auch ohne kleinen Waffenschein - Abfeuern von Raketen die natürlich das Grundstück verlassen (so wie jede andere Rakete auch) Harry, in diesem Fall hat Viper (zumindest teilweise) recht: Vergleiche dazu WaffG §12 Absatz 4: Daraus ergibt sich, dass ich auf meinem eigenen Grundstück sehr wohl mit einer Schreckschusswaffe schießen darf, auch wenn nicht gerade Silvester ist. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ich auf die Schreckschusswaffe einen Abschussbecher schraube und damit dan pyrotechnische Munition verschieße! In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Waffe, aus der nur Kartuschenmunition verschossen werden kann! Die Ausnahme erlaubt ebenfalls nicht das Schießen mit anderen erlaubnisfreien Waffen, wie z. B. erlaubnisfreie Vorderlader! Für Silvester bedeutet das konkret: Verschießen von Platzpatronen ist erlaubt, verschießen von Leuchteffekten nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted December 23, 2006 at 07:03 PM Share Posted December 23, 2006 at 07:03 PM ... wir als Verein hatten vor einigen Jahren die Genehmigung erhalten, am Grab unseres verstorbenen Vereinskollegen mit unseren K98 3 Schuß Ehrensalut mit Platzpatromnen abzugeben ... :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted December 23, 2006 at 10:29 PM Share Posted December 23, 2006 at 10:29 PM Da hattet Ihr noch Glueck, in NRW muss dafuer der Verstorbene eine politische Persoenlichkeit sein!! :x Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted December 24, 2006 at 07:32 AM Share Posted December 24, 2006 at 07:32 AM Hmm ich scheine wohl der einzige User zu sein, der an Sylvester seit Jahren kein Feuerwerk mehr abbrennt Falsch Mühli! Ich brenne da auch nix ab! Schon seit 15 Jahren nix mehr. Kann ich mir nicht leisten. Brauche die Kohle für mehr Gewehre und Mun-Komponenten! 8) GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jarry Posted December 24, 2006 at 11:44 AM Share Posted December 24, 2006 at 11:44 AM Naja ab und an lass ich nochmal paar Euronen an Silvester in Rauch aufgehen. Aber bei weitem nicht mehr so viel wie früher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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