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Sylvester


John Gun

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Moin,

Frankonia bietet wieder preiswerte 15mm Leuchtmunition an die aus Abschussbechern von Knallpistolen verschossen werden.

Ich habe keine Knallpistole aber eine 12er Flinte und 12er Messinghülsen.

Kann ich die Dinger auch aus meiner Flinte abschiessen hat ja 20mm ?

In die Messinghülsen kommen etwa 60grains SP.

Gibt es dagegen rechtlich, sicherheitstechnisch oder sonstige Einwände???

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Das schiessen von Schusswaffen ausserhalb von zugelassenen Schiesstaenden bedarf einer Sondergenehmigung. Offensichtlich ist das bei Jaegern im Revier gegeben.

Dabei ist es egal ob Du Platzpatronen, Leuchtkugeln oder scharfe Mun verschiesst.

Diese Sondergenehmigung zu bekommen ist fast unmoeglich (in NRW jedenfalls).

Die Reservistenkammeradschaft hat zur Beerdigung von unseren ehemaligen Kommandeur auch keine Genehmigung bekommen um am Grab 3 Ehrenschuesse abzugeben.

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Alles locker Mann,

stell dich mit ner AK 47 in den Garten und baller ein Magazin leer. Wenn die Polizei kommt sag einfach du wärst Moslem. Und sie sollen sich gefälligst verziehen sonst würdest du Bossi engagieren und sie wegen Rassismus verklagen ...

PS: Das hat Bossi mal vor Gericht gebracht. Er meinte der Angeklagte der mit einer MP herumgeballert hätte, hätte nur in harmloserweise den Traditionen seines Heimatlandes Genüge getan ... So macht Ausländer sein Spaß !

Moin,

Frankonia bietet wieder preiswerte 15mm Leuchtmunition an die aus Abschussbechern von Knallpistolen verschossen werden.

Ich habe keine Knallpistole aber eine 12er Flinte und 12er Messinghülsen.

Kann ich die Dinger auch aus meiner Flinte abschiessen hat ja 20mm ?

In die Messinghülsen kommen etwa 60grains SP.

Gibt es dagegen rechtlich, sicherheitstechnisch oder sonstige Einwände???

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Nicht nur das Schiessen von Platzpatronen aus scharfen Waffen an Silvester ist verboten - das Schiessen von Platzpatronen aus Gaswaffen genauso ! Das wird nur geduldet weil es so viele machen und die Polizei dagegen nichts machen kann.

Als ob das Schiessen mit Platzpatronen lebensgefährlich wäre! So ein Quark abher auch! :x

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...Als ob das Schiessen mit Platzpatronen lebensgefährlich wäre! So ein Quark abher auch! :x

In dem Fall ist es mit der Stoerung der Grabruhe begruendet worden, denn die RK haette natuerlich auf Salut umgebaute K98 vom Wachbattallion geborgt.

Also ob da jemand aus dem Grab gehuepft waere und sich beschwert haette!

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Nicht nur das Schiessen von Platzpatronen aus scharfen Waffen an Silvester ist verboten - das Schiessen von Platzpatronen aus Gaswaffen genauso ! Das wird nur geduldet weil es so viele machen und die Polizei dagegen nichts machen kann.

So isses.

Solange das auf privaten Grund geschieht werden die Grünen nicht ermitteln, aber auf öffentlichen Gelände oder vor Kneipen - schon mal Hab acht.

Wenn ein anderer Gast durch Leuchteffekte von SchreckschußVerletzungen ,Verbrennungen erleidet, dann gute Nacht.

Und heiß werden die Magnesiumkügelchen bis 2000 grd.

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Nicht nur das Schiessen von Platzpatronen aus scharfen Waffen an Silvester ist verboten - das Schiessen von Platzpatronen aus Gaswaffen genauso ! Das wird nur geduldet weil es so viele machen und die Polizei dagegen nichts machen kann.

DAS IST UNSINN

Auf eigenem Grundstück, ist es wie mit allen freien Waffen ERLAUBT,

solange das Geschoß das Grundstück nicht verlassen kann.

8)

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Hmm ich scheine wohl der einzige User zu sein, der an Sylvester seit Jahren kein Feuerwerk mehr abbrennt, geschweige denn Platzpatronen an Sylvester verschiesst oder mittels Aufsatz Leuchtkuglen oder ähnliches in die Luft jagt. :roll:

Komisch bei mir, aber ich brauche das alles irgendwie nicht an Sylvester und Geld für Feuwerkskörper möchte ich auch nicht ausgeben. Da bin ich geizig was ich auch zu gebe in diiesem spezifischen Fall.

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Harry,

in diesem Fall hat Viper (zumindest teilweise) recht:

Vergleiche dazu WaffG §12 Absatz 4:

Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer

Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber

hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten

Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 9

mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des

Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum

nicht verlassen können,

B) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden

kann

Daraus ergibt sich, dass ich auf meinem eigenen Grundstück sehr wohl mit einer Schreckschusswaffe schießen darf, auch wenn nicht gerade Silvester ist. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ich auf die Schreckschusswaffe einen Abschussbecher schraube und damit dan pyrotechnische Munition verschieße! In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Waffe, aus der nur Kartuschenmunition verschossen werden kann!

Die Ausnahme erlaubt ebenfalls nicht das Schießen mit anderen erlaubnisfreien Waffen, wie z. B. erlaubnisfreie Vorderlader!

Für Silvester bedeutet das konkret:

Verschießen von Platzpatronen ist erlaubt, verschießen von Leuchteffekten nicht!

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Ich muss mal mein Waffenrecht mit Kommentar raussuchen - der Autor vertrat da eine andere Rechtsansicht. Aber angenommen es wäre so wie du es auslegst - da gibt es noch X Möglichkeiten einen trotzdem dranzukriegen:

- Ruhestörung

- Anzeigen wegen vermeintlicher Bedrohung

- Öffentliches Ärgernis

- ...

Ich sehe es durch das Gewohnheitsrecht an Silvester (!) gedeckt an folgendes zu tun:

- Schiessen in Ruhezeiten

- Verlassen des Grundstücks um ein paar Meter auch ohne kleinen Waffenschein

- Abfeuern von Raketen die natürlich das Grundstück verlassen (so wie jede andere Rakete auch)

Harry,

in diesem Fall hat Viper (zumindest teilweise) recht:

Vergleiche dazu WaffG §12 Absatz 4:

Daraus ergibt sich, dass ich auf meinem eigenen Grundstück sehr wohl mit einer Schreckschusswaffe schießen darf, auch wenn nicht gerade Silvester ist. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ich auf die Schreckschusswaffe einen Abschussbecher schraube und damit dan pyrotechnische Munition verschieße! In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um eine Waffe, aus der nur Kartuschenmunition verschossen werden kann!

Die Ausnahme erlaubt ebenfalls nicht das Schießen mit anderen erlaubnisfreien Waffen, wie z. B. erlaubnisfreie Vorderlader!

Für Silvester bedeutet das konkret:

Verschießen von Platzpatronen ist erlaubt, verschießen von Leuchteffekten nicht!

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