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Neue (und alte) Schikanen der Regierung – Teil 1


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Der Bundestag hatte Ende Januar 2016 dem Bundesrat einen Entwurf zu Änderungen im Waffengesetz zur Beratung übergeben. Der Bundesrat hat bereits Ende Februar darauf reagiert. Beide werden in den nächsten Tagen debattieren (9. März der Bundestag und 10. März der Bundesrat). Teil 1 der Schikanen befasst sich mit der Bundesregierung, die insbesondere die Anfänger finanziell belastet, neue Gründe für den Entzug der WBK erfindet und den Waffenhändlern eine neue Dokumentationspflicht aufbürdet.

Die wichtigsten Änderungen der Bundesregierung

1. Neue Aufbewahrungsregeln

Die Waffenschränke der Klasse A und B sollen künftig durch Widerstandsgrad 0 ersetzt werden. Es gibt aber Bestandsschutz für Waffenbesitzer. Wer bereits einen Schrank der Stufe A oder B besitzt, muss sich keinen neuen Schrank kaufen.

Jährliche Kosten : 4,5 bis 8 Mio. Euro für die Bürger

Die Regierung geht jährlich von 15.000 Abgänge (Tod/Alter des Waffenbesitzers) und von 15.000 Zugängen (neue Waffenbesitzer) aus und einem Preisunterschied von 300 Euro. Der Preisunterschied zwischen einem A-Schrank und einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 (W0) liegen aber in der Regel bei 700 Euro und zwischen einem A-Schrank mit B-Innenfach bei 500 Euro. Nur der Preisunterschied zwischen einem B-und W0 liegt bei lediglich 300 Euro Differenz. Die jährlichen Kosten wurden von der Regierung wurden auf 4.500.000 Euro geschätzt; sind aber mit großer Sicherheit viel höher, da die meisten Anfänger mit einem A oder A/B Schrank begannen. Durch die unnötige Anhebung wird insbesondere der Einstieg in den Schießsport benachteiligt, der oftmals in jungen Jahren oder auch zur Zeit der Familiengründung erfolgt.

Argumente der Regierung

Im Zuge der Umstrukturierung wird der Verweis auf die VDMA-Norm 24992 ersatzlos gestrichen. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat diese Norm zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt.

Eine Ersetzung der VDMA-Norm durch die Nachfolgernorm DIN/EN 14450 (Anmerkung: A/B mit S1/S2 ersetzen) war nicht vertretbar, weil das Sicherheitsniveau von Sicherheitsbehältnissen nach dieser DINNorm – wie sich aus dem inhaltlichen Vergleich der Regelungen sowie aus der praktischen Erfahrung der Experten ergibt und durch die Versicherungswirtschaft bestätigt wird – nur geringfügig über dem der VDMA 24992, aber weit unterhalb desjenigen der DIN/EN 1143-1 (Anmerkung Widerstandsgrad 0) liegt. Die technischen Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse waren auf das Niveau der gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung von 2003 (DIN/EN 1143-1) anzuheben.

Es ist richtig, dass A/B Schränke nicht mehr vom Markt überwacht werden. Als Ersatz gibt es die verbesserten Nachfolger S1/S2, die auch eine höhere Versicherungssumme abdecken.

Sicherheitsstufe Merkmale Versicherungssumme privat in € Anschaffungskosten in €
Sicherheitsstufe A nach VDMA Schutz gegen leichte mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge. Kein Schutz gegen Brände. 2.500 200 – 300
A mit B-Innenfach:
300 – 400
Sicherheitsstufe S1 nach EN 14450 Weitgehender Schutz gegen mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge für Tür und Korpus. Verankerungstest bei freistehenden Schränken. Schutz gegen leichte Brände. 5.000 300 – 400
Sicherheitsstufe B nach VDMA Schutz gegen leichte mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge. Schutz gegen leichte Brände 2.500 400 – 600
Sicherheitsstufe S2 nach EN 14450 Weitgehender Schutz gegen mechanisch wirkende Einbruchwerkzeuge für Tür und Korpus. Verankerungstest bei freistehenden Schränken. Schutz gegen leichte Brände. 30.000 600 – 800
Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 Definierter und typgeprüfter Einbruchschutz gegen Angriffe mit mechanisch und thermisch wirkenden Werkzeugen von 30/30 RU*. 40.000 ab 900

Warum die Anhebung auf Widerstandsgrad 0 statt der Ersatz durch die neuen Normen S1 und S2 gefordert wird, ist nicht durch eine Evaluation geklärt. Es gibt keine Datenbasis, welche Waffen aus welcher Sicherheitsklasse entwendet wurden. Auch gibt es keine Daten, wo sich die Schränke befanden (Wohnung, Keller, Vereinsheim). Es gibt lediglich eine Datensammlung von einigen Bundesländern, die die Regierung per Schätzung hochrechnen ließ.

Unsere Forderung

Wir fordern Hereinnahme der Norm EN 14450 mit den Sicherheitsstufen S1/S2* in den §36 (2) WaffG  als Ersatz für die ausgelaufene Norm VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A/B

Eine Erhöhung der Anforderungen auf EN1143-1 mit der Sicherheitsklasse 0** ist nicht notwendig.

In den Jahren 1999 bzw. 2000, also noch vor den aktuell gültigen Aufbewahrungsregeln, sind lediglich 111 bzw. 110 Waffen aus dem Besitz von Sportschützen, Jägern und Sammlern abhanden gekommen (Bundestag Drucksache 14/8340).

*= Die Klassen S1/S2 entsprechen sowohl von der Konstruktion als auch vom Preis den A/B-Schränken
**=Klasse 0 ist mit 200 kg deutlich schwerer und mit über 600 bis 800 Euro auch deutlich teurer als A/B-Schränke

Aufbewahrungsfehler führen zur WBK-Einziehung

4.3.11. § 54 Absatz 2 WaffG (Ausdehnung der Möglichkeit des Einziehens von Waffen und Munition auf Straftaten nach § 52 Absatz 3 Nummer 7a WaffG) Erweiterung einer bestehenden Vorgabe

Praktische Fälle einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Aufbewahrung von Waffen oder Munition, verbunden mit der Gefahr, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder darauf unberechtigt zugegriffen wird, dürften, wenn überhaupt, auf wenige Einzelfälle im Jahr begrenzt sein. Eine Kostenschätzung unter Annahme möglicher Fallgestaltungen kann aufgrund der zu geringen Fallzahlen in der Praxis nicht erfolgen.

Halten wir fest: Obwohl nur wenige vorsätzliche, rechtswidrige Aufbewahrungsfehler pro Jahr auftauchen, die ein Abhandenkommen begünstigen, will nun der Gesetzgeber jeglichen fahrlässigen Aufbewahrungsfehler zur Ausdehnung des Einziehens von WBKs benutzen, indem er aus Aufbewahrungsfehlern statt einer fahrlässigen OWI einen Straftatbestand macht. Wird eine einzige Patrone außerhalb des Schranks entdeckt, verliert der Besitzer seine Zuverlässigkeit.

Vergleichen wir das mit anderen Gesetzen: Obwohl Alkohol am Steuer nachweislich zu mehr Unfällen führt, wird einem nicht wegen Trunkenheit am Steuer für 10 Jahre das Auto entzogen. Obwohl Amtsinhaber der Korruption für schuldig befunden wurden, wird denen nicht für 10 Jahre ein Berufsverbot auferlegt. Auch findet man keine Rücktritte für drogenabhängige Politiker. Die bleiben einfach im Amt.

Änderung der Vorschriften für Deaktivierung

Warum das Waffengesetz jetzt geändert werden soll, wenn die im November 2015 (ohne Beteiligung der Stakeholder) Deaktivierungsrichtlinie der EU neu verhandelt wird und man frühestens im April/Mai damit rechnet, erschließt sich mir nicht.

Waffenhändler

Händler müssen künftig für die  Verwahr-, Reparatur- und Kommissionswaffen ein Waffenbuch führen. Das soll in bereits vorhandenen Waffenherstellungs- oder Waffenhandelsbüchern erfolgen. Da Händler – wie Privatleute – Überlassungen melden müssen, sehe ich bei einem gemeinsamen Buch viel Verwirrung. Wie will man da noch unterscheiden zwischen Überlassung aus temporärer (nicht zu meldender) Aubewahrung und aus endgültigem (zu meldenden) Besitzwechsel.

In dem Papier findet man aber auch etwas Positives. Innerhalb von vier Jahren gab es nur eine einzige Ordnungswidrigkeit beim Export von Waffen durch Händler in andere Mitgliedsstaaten der EU, obwohl über 27.000 B2B-Versendungen jährlich stattfinden, sowie eine nicht bezifferte Anzahl von Sendungen an Private Besitzer (B2C). Man kann in den vier Jahren von 200.000 bis 500.000 Versendungen ausgehen.

Zum Nachlesen:

Ich habe bei beiden Änderungsvorschlägen in der PDF die wichtigsten Stellen gelb markiert und mit Kommentaren versehen, die man nur vollständig einsehen kann, wenn man die Datei runterlädt, statt sie nur im Browser zu betrachten:

Download-Link – Bundestag

Download-Link – Bundesrat

Falls Ihr Politiker oder Medien informieren wollt: Adresslisten gibt es hier: LINK!

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Das Anschreiben mit dem Verweis auf die Sicherheitsstufen "S" könnte vielleicht noch etwas bringen, zumindest sollte man das nicht unversucht lassen. Es würde den finanziellen Mehraufwand beim Tresorkauf erheblich abmindern. Und es ist argumentativ selbst für die ansonsten vollkommen sachfremden Politiker nachvollziehbar. Zumal mit Sicherheitsstufe 0 oder höher kein Stück mehr an Sicherheit gewonnen wird.

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