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Morgen 10.03.2017 Abstimmung!


Hollowpoint

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vor 8 Stunden, Jägermeister sagte:

Hier die verzerrte Wahrnehmung und Wahrheit einer Ex-Polizistin.

Wer ist denn das fleißige grüne Kerlchen oben rechts? Der klatscht ja n bisschen wie ein Pinguin, aber mit vollster, tiefster Inbrunst!!

Und wie orgiastisch verzückt der Ströbele strahlt.

Schade, wenn es keine Waffen mehr gibt... wer soll dann selbige in Knäste schmuggeln?

IMG_9068.PNG

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vor 6 Stunden, Gunfire sagte:

Da kommt mir das große Kotzen. Wie dumm muss man eigentlich sein, um so einen Posten zu bekommen?

"Ende der 2000er-Jahre war sie zusammen mit ihrem damaligen Kollegen Dennis Melerski Darstellerin in der deutschen Scripted Reality-Serie Achtung Kontrolle! – Einsatz für die Ordnungshüter.[1] Mihalic ist mit Melerski verheiratet.[2]"

(https://de.m.wikipedia.org/wiki/Irene_Mihalic)

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vor 4 Stunden, Chrissy2 sagte:

"Ende der 2000er-Jahre war sie zusammen mit ihrem damaligen Kollegen Dennis Melerski Darstellerin in der deutschen Scripted Reality-Serie Achtung Kontrolle! – Einsatz für die Ordnungshüter.

Deshalb quatscht die so gequirlte Scheiße, hat wohl den falschen Text bekommen, die misserable Schauspielerin.

Grüße

Gunfire

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Am ‎09‎.‎03‎.‎2017 at 22:56 , Der Reservist sagte:

Na gut, dann wird es jetzt abgelehnt.

Kommt R2G kommt ein neuer Antrag und geht durch.

Es ist das Ziel der Grünen und das werden sie konsequent versuchen, zu erreichen.

Hauptsache, man beschäftigt sich seitens der Grünen mit den unwichtigen Dingen, wenn man sonst schon keine Ahnung von den einfachsten Zusammenhängen im Leben hat.

Zum Bleistift wie der Terrorismus mit illegalen Waffen zu tun hat und eben NICHT mit legal erworbenen Waffen!

Ach Herrje,ich vergass-->jede illegale Waffe war mal eine legale laut den Grünen osä......ist halt wie beim grünschimmligen  Haschisch-->illegal,legal, scheissegal osä.

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vor 6 Stunden, Jägermeister sagte:

Und wie ist es mit der Zeit nach der Wahl - wenn z. B. die Grünen mit in einer Koalition sind?

Wie war das noch?

Mit mir wird es keine Maut geben.

Es gibt keine MWSt-Erhöhung.

usw. usf.

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vor 6 Stunden, Glockologe sagte:

Genau schauen und zuhören:

Da wird eine Gruppierung nach der genau gleichen Methode gef...t, wie wir.

 

 

 

Gott sind die dumm, die Glauben noch daran an das Verfassungsgericht das in den letzten Jahren immer schön die Regierung bestätigt hat, Ausnahme war das NPD Verbot, aber um den Deppenhaufen wäre es nicht Schade gewesen.

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vor 11 Stunden, Marder sagte:

Gott sind die dumm, die Glauben noch daran an das Verfassungsgericht das in den letzten Jahren immer schön die Regierung bestätigt hat, Ausnahme war das NPD Verbot, aber um den Deppenhaufen wäre es nicht Schade gewesen.

Stimmt nicht, das erste "Kuttenverbot" wurde letztes Jahr aufgehoben... in dem Fall sind unsere Politiker wie Trump, sie probieren es immer wieder

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Auch wenn es viel Text ist, stelle ich mal die Antwort von Herrn Veith auf ein Schreiben von mir ein. Ich habe ihn im großem und ganzen wegen der neuen Aufbewahrungsvorschriften angeschrieben. Und natürlich am Ende die maximal Forderung nicht vergessen.

Seine Antwort dürfte die Argumentation der Bundesregierung gut zusammen fassen.

Zitat

Sehr geehrter Herr Waltherchen,

 

für Ihr Schreiben vom 12.März 2017 zur Änderung des Waffenrechts danke ich Ihnen sehr herzlich.

 

Es freut mich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewendet haben, denn Ihre Kritik kann ich in großen Teilen gut nachvollziehen. Oftmals sehen sich die Legalwaffenbesitzer in unserem Land nämlich zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt, der in keiner Weise zu rechtfertigen ist. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt daher seit jeher den Standpunkt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Legalwaffenbesitzern nicht hinnehmbar sind.

Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes  und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Auch deshalb waren wir zu Recht stolz auf unsere Schützen in Rio bei den Olympischen Spielen im vergangenen Jahr. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waffenrechts besteht auch vor diesem Hintergrund aus Sicht der Union keine Notwendigkeit.

 

Ein sehr aktuelles Thema, an dem sich in diesem Zusammenhang nicht ganz zu Unrecht die Gemüter erhitzt haben, ist der Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes“, welches derzeit im Deutschen Bundestag parlamentarisch beraten wird.

 

Hier ist es mit Blick auf die Änderung der bisherigen Aufbewahrungsvorschriften zunächst zu Irritationen gekommen. Grund hierfür waren Befürchtungen, wonach künftig all diejenigen Waffenschränke auszutauschen gewesen wären, die lediglich die alte VDMA 24992-Norm mit den Sicherheitsstufen A und B erfüllen. Hier konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag allerdings bereits sehr früh zu Beginn der Erstellung des Gesetzentwurfs erreichen, dass für bereits vorhandene Waffenschränke ein umfassender und zeitlich unbeschränkter Bestandsschutz vorgesehen wird! Ein Verbot aller Behältnisse, die nicht der Norm DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechen und sei es nur eine Übergangzeit konnte im Interesse der Legalwaffenbesitzer vermieden werden.

 

Hierbei handelt es sich aus Sicht der Union um einen deutlichen Erfolg unserer Politik, denn dieser zeigt deutlich, dass wir die berechtigten Belange der Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Blick behalten.

Leider wird, obgleich ein umfassender Besitzstandsschutz erreicht werden konnte, an den vorgesehenen Aufbewahrungsvorschriften noch weitergehende Kritik geübt.

Hier stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

 

Mit dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ wurde die 2003 in das Waffengesetz aufgenommene Regelung, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 aufzubewahren sind, bestätigt. Die im geltenden Waffengesetz geregelte fiktive Gleichwertigkeit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B zu Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 soll aus folgenden Gründen dagegen nicht länger gelten:

 

1.Das Einheitsblatt VDMA 24992 wurde bereits zum 31. Dezember 2003 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. zurückgezogen, es findet daher seit 2004 keine Marktüberwachung für Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt mehr statt.

2.Hersteller bieten seit 2004 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B zur Aufbewahrung von Schusswaffen an, die nicht durch eine zertifizierte Stelle auf Einhaltung der Qualitätsstandards geprüft werden.

3.Die Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 liegt deutlich über der Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992.

4. Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen festgestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhandengekommen ist.

5.Bei einer Erhöhung des Sicherheitsstandards für Behältnisse zur Aufbewahrung von Waffen werden der Aufbruch und wegen des höheren Gewichts auch die Mitnahme der Behältnisse erschwert. Somit wird die Zahl abhandenkommender Waffen effektiv reduziert.

 

Für die vorhandenen Sicherheitsbehältnisse VDMA 24992 Sicherheitsstufen A und B wird es dagegen eine sehr umfassende Besitzstandsregelung geben.

Dem vorgetragenen Argument, Sicherheitsbehältnisse der DIN/EN 1143-1 könnten aufgrund ihres höheren Gewichts im Vergleich zu VDMA-Sicherheitsbehältnissen die zulässige Nutzlast von Gebäudedecken überschreiten, kann nach Auffassung des zuständigen Bundesministeriums des Innern pauschal nicht zugestimmt werden. Decken in Wohngebäuden sind für Nutzlasten durch Möbel, Menschen etc. von 1,5 kN/m2 bis 2 kN/m2 ausgelegt. Gebäudedecken mit einer zulässigen Nutzlast von 2 kN/m2 könnten auf jeden Quadratmeter Deckenfläche mit ca. 200 kg belastet werden (1 kN = 101,971 kg). In den Ecken eines Raumes mit tragenden Wänden kann dabei die Nutzlast gegebenenfalls höher sein, auch der einzelne Quadratmeter einer Gebäudedecke kann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gesamtbelastungsgrenze der Decke mit mehr als 200 kg belastet werden. Eine genaue Berechnung für den Einzelfall sollte dabei einem Baustatiker überlassen werden.

 

Es darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass gerade bei Altbauten noch bis vor wenigen Jahrzehnten regelmäßig große Kachelöfen zu Heizzwecken benutzt wurden, deren Gewicht in den meisten Fällen deutlich über dem Gewicht von Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 gelegen haben dürfte und die Decken dafür ausgelegt waren. Auch die heute wieder beliebten Kaminöfen wiegen meist mehrere hundert Kilo. Auch etwa Holzmöbel, gefüllt mit Büchern oder Geschirr, größere Aquarien und Wasserbetten belasten Gebäudedecken in vergleichbarem Maß wie große und schwere Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen.

Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 kosten bei vergleichbarer Größe und Ausstattung etwa 300 Euro mehr als Sicherheitsbehältnisse nach - nicht mehr gültiger - VDMA. Verglichen mit den Preisen für Jagd- und Sportwaffen sowie für Munition (Jagdwaffen, zum Beispiel bei Frankonia, kosten ab etwa 300 Euro, die vier beliebtesten Modelle in einem großen Onlineshop im Schnitt etwa 1.400 Euro, Jagdmunition für Büchsen ab 1 Euro pro Patrone, bleifreie Jagdmunition für Büchsen etwa 2 Euro pro Patrone) ist die finanzielle Belastung durch den Kauf eines vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisses nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0, mit deutlichem Sicherheitsmehrwert, vergleichsweise gering.

 

Ich halte die vorgeschriebenen Änderungen daher für vertretbar, zumal im Übrigen ein umfassender Besitzstandsschutz durchgesetzt werden konnte.

 

Unser Ziel, ungerechtfertigte Belastungen zu verhindern, hat im Übrigen auch dazu geführt, dass im Rahmen der Novellierung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie im Hinblick auf den ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Zwar sind die Verhandlungen, die nunmehr im Rahmen eines Triologs zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament geführt werden, noch nicht endgültig abgeschlossen, es ist jedoch bereits absehbar, dass der ursprüngliche Entwurf deutlich abgeschwächt werden konnte.

 

Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erreichen, dass etliche ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder deutlich abgeschwächt werden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiter verfolgt werden.

 

Im Hinblick auf die geplante Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist daher bereits absehbar, dass diese wohl zu weitaus weniger Änderungsbedarf an unserem nationalen Waffenrecht führen wird, als von vielen zunächst befürchtet. Mit einer Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deutsche Recht ist indes nicht mehr in dieser Wahlperiode zu rechnen. Umso wichtiger ist es, die grundlegenden Entscheidungen bereits jetzt in der Richtlinie festzulegen.

Selbstverständlich wird die Union auch im Rahmen der dann anstehenden Umsetzung in das nationale Recht den sich aus der Reform ergebenden Änderungsbedarf so gering wie möglich halten.

 

Ich darf Ihnen daher versichern, dass ich mich auch weiterhin für einen maßvollen Umgang mit den Legalwaffenbesitzern in unserem Land einsetzen werde. Nun hoffe ich, Ihnen mit den obigen Ausführungen insbesondere die Änderung der Aufbewahrungsvorschriften erläutert zu haben und würde mich freuen, wenn Sie der Union auch weiterhin verbunden bleiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Oswin Veith

 

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Hmm...also meine Mossberg Plinkster hat 290€ gekostet, ein Schrank Klasse A um 170€, ein Nuller um 600. Zweifacher Waffenwert um eine KK-Büchse zu "sichern".

Was antwortest Du ihm denn Waltherchen?

Das ist auch geil! Für vom BMI geschätzte 4,5 Millionen Euro pro Jahr, verhindern wir die Wegnahme von mindestens einer Waffe.

Zitat

4. Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen festgestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhandengekommen ist.

5.Bei einer Erhöhung des Sicherheitsstandards für Behältnisse zur Aufbewahrung von Waffen werden der Aufbruch und wegen des höheren Gewichts auch die Mitnahme der Behältnisse erschwert. Somit wird die Zahl abhandenkommender Waffen effektiv reduziert.

 

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Zitat aus dem Schreiben:---Eine genaue Berechnung für den Einzelfall sollte dabei einem Baustatiker überlassen werden.-------Hat der gute Mann eine Ahnung, was der Statiker kostet? Dafür kannste 3 Schränke kaufen, wenn's reicht.
Zitat aus dem Schreiben:----Bei einer Erhöhung des Sicherheitsstandards für Behältnisse zur Aufbewahrung von Waffen werden der Aufbruch und wegen des höheren Gewichts auch die Mitnahme der Behältnisse erschwert. Somit wird die Zahl abhandenkommender Waffen effektiv reduziert.------Wieviel Schränke wurden in den letzten 10 Jahren gestohlen oder aufgebrochen? Und dabei ist das Gewicht der Blechmöbel unerheblich. Notfalls fahren die mit dem LKW durch die Wand und laden mit dem Autokran auf. Und mit roher Gewalt müssen die auch nicht handeln, da genügt der Öffner am Hals der Frau oder der Tochter.
Die Politiker sind so was von Traumtänzer

Grüße

Gunfire
 

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