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Das Waffengesetz enthält eine lange Auflistung von verbotenen Waffen mit erheblichen Strafvorschriften. Wir werden hier in loser Folge einige dieser Waffen vorstellen.

karate-24222_1280-150x150.pngWer beispielsweise einen Nun-Chaku erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. 1 WaffG.

Bei diesen Würgehölzern kommt es nicht darauf an, aus welchem Material sie beschaffen sind. Das Bundeskriminalamt hat mit Feststellungsbescheid v. 05.02.20004 auch Soft-Nunchakus dem Verbot unterstellt. Wer so ein Erinnerungsstück noch über der Tür hängen hat, dem stehen u.U. Probleme ins Haus.

Verboten sind aber nicht nur Nunchakus, sondern:

1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Waffengesetz und fragen Sie Ihren Anwalt oder Abgeordneten.

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