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Veith begrüßt Bettina Hornhues im Verband


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vor 1 Stunde, erik_fridjoffson sagte:

Nööö. weil Bundestagsabgeordnete sowieso einen WAffenschein und damit verbunden eine WBK bekommen, soweit ich weis. Nach Ausscheiden aus dem Bundestag verfällt lediglich der WAffenschein, die WBK bleibt erhalten...

Aber da muss doch denke ich nach einer gewissen Zeit ein Bedürfnis dafür da sein.

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vor 12 Stunden, DirtyHarriett sagte:

Wenn Du Reservistin werden willst, ein Messer hab ich noch. Brauchst nur vorbeikommen :P

 

Am Messer sollte es nicht scheitern - da hab ich auch genug von.

Ich habe nur irgendeine Form von gerade mal pc gewählt, um den "weiblichen Reservisten" - hier qua Dekret - zu beschreiben.

Zwischenzeitlich geht es nur noch daraum, die Mitgliederzahl zu halten und dazu ist jede(r) Neue willkommen.

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vor 2 Minuten, erik_fridjoffson sagte:

Lt Aussage von Helmut Wilhelm, Richter und ehemaliger Bundestagsabgeordneter ja.  Außerdem heißt das in den Kreisen nicht mehr Bedürfnis sondern Bedarf...

und stellt ein Privileg für ehemalige Abgeordnete dar...

Daher die irrige Meinung, daß Waffenbesitz ein "Privileg" (für alle) sei.

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vor 8 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Ich glaube aber, dass ist im Falle von anderen Waffenscheinen auch so. D.h. verfällt der Waffenschein, bleibt die WBK trotzdem.

Ist dann auch ein "Privileg" und würde der Gleichbehandlung widersprechen. Entscheidend sollte die WBKsein, die mir den Erwerb ermöglicht - mit welchem Hintergrund auch immer. Der Waffenschein ist ja nur eine Zusatzberechtigung für den weiteren Umgang mit der Waffe (quasi der Bedrüfnisgrund wie Sportschütze, Sammler o. ä.). Entfällt diese Zusatzberechtigung müßte Analog zum Sportschießen auch die WBK ungültig werden. Hier wäre doch mal interessant, ob das tatsächlich so ist und dann könnte man evtl. mal mit "Gleichbehandlung" kommen

@ Erik

Nicht unbedingt, da gibt es Fälle von ehemaligen Polizisten, die sich noch als PVB eine Privatwaffe zugelegt hatten und den Waffenschein vom Dienstherren für außerhalb des Dienstes bekamen. Mit Übergang in die Pension wurde Waffenschein und WBK hinfällig, da kein Bedürfnis mehr vorhanden.

Da könnte der Fall etwas anders liegen, weil hier so eine Gemengelage vorliegt (Polizeibaeamter müßte auch außer Dienst tätig werden). Der Waffenschein ist hier also keine reine "Schutzfunktion"

Edited by Der Reservist
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vor 4 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Voll dagegen. Ich halte nichts davon anderen was zu versauen, nur weil ich es selbst nicht bekomme.

Es geht nicht darum, anderen etwas zu versauen. Ich will den WS u. U. ja gar nicht haben. Es geht darum, daß man mir etwas (mein "Eigentum auf Zeit") wegnimmt, wenn ich bestimmte Bedingungen nicht mehr erfülle. Es geht ja dann auch noch weiter - die Waffe wird vererbt - unter welchen Bedingungen? Muß die dann auch verstöpselt werden oder darf sie unverstöpselt bleiben, weil sie über ein "Privileg" erworben wurde? Ich denke, daß eine Forderung nach einer minimalen Gleichbehandlung nichts mit versauen zu tun hat.

Ich will dann auch nur das Recht haben, mein "Eigentum auf Zeit" bei Wegfall des Bedürfnisses behalten und vererben zu dürfen - -  und bei mir geht es nicht nur um eine Waffe; da liegt schon ein gewisser Wert.

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