erik_fridjoffson Posted March 21, 2017 at 12:22 PM Share Posted March 21, 2017 at 12:22 PM vor 1 Stunde, Der Reservist sagte: Ist dann auch ein "Privileg" und würde der Gleichbehandlung widersprechen. Entscheidend sollte die WBKsein, die mir den Erwerb ermöglicht - mit welchem Hintergrund auch immer. Der Waffenschein ist ja nur eine Zusatzberechtigung für den weiteren Umgang mit der Waffe (quasi der Bedrüfnisgrund wie Sportschütze, Sammler o. ä.). Entfällt diese Zusatzberechtigung müßte Analog zum Sportschießen auch die WBK ungültig werden. Hier wäre doch mal interessant, ob das tatsächlich so ist und dann könnte man evtl. mal mit "Gleichbehandlung" kommen Wird ja mittlerweile bei "alten" Sportschützen so durchgesetzt, kein aktives Training, bzw. Teilnahme an Meisterschaften, dann entfällt der Bedürfnisgrund und die alten Schützen bekommen vom Amt die Aufforderung ihre Waffen zu veräußern oder abzugeben. Das ereilt jeden, der nach 2003 die erste WBK ausgestellt bekommen hat. Selbst bei Schützen die vorher die WBK bekommen haben, wird das versucht, obwohl da Bestandsschutz gelten müsste 3 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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