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Ungebetene Gäste vor der Tür


Cobr4

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Das Zeigen und dann noch mit Auswurf einer Patrone wuerde Dich selbst hier in den Knast bringen.

Das nennt man "Kriminelles Noetigen mit einer Schusswaffe"!

Das ist kein Spass und auch wenn ich Deine Frusttration verstehe, das ist nicht wie man mit solchen Mitmenschen umgehen kann.

Auch tut so ein Verhalten nichts Gutes fuers allgemeine Verstaendnis fuer Legalwaffenbesitzer.

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Wei wei, nehmt nicht alles immer für bare Münze, ich habe NICHT vor das jemals zu praktizieren. Es war nur ein Gedankengang. Der enstand, nachdem der dritte in der Woche nach kurzer Zeit richtig pampig wurde, nur weil ich nicht daran interessiert war die aktuelle Situation von ehemaligen Drogenabhänggen zwischen Tür und Angel zu diskutieren. Da war ich erst sprachlos und dann sauer.

Und das mit dem berühmten Einbrecher könnt Ihr eh vergessen, weil clevere Einbrecher räumen die Bude aus während Ihr eh nicht da seid. Außer Ihr heißt Dieter Bohlen :D

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Auch tut so ein Verhalten nichts Gutes fuers allgemeine Verstaendnis fuer Legalwaffenbesitzer.

Richtig Marc und das ist das Kernproblem.

Deshalb schrieb ich doch, wir sollten uns immer vor Augen halten, zu welchen Zweck wir Waffen bewilligt bekommen und tunlich drauf achten nicht damit negative Schlagzeilen zu produzieren.

Verlierer sind wir bei der nächsten WaffG -Novelle.

( Erinnert ihr euch an den berühmten Türsteher in Diskotheken woraus dann das "vom Bedürfnis umfaßten Zweck" entstand.. ? Nun wieder ein Türsteher.... 8) )

Deshalb meine Sorge, daß damit Negativwerbung gemacht wird.

Forum Waffenrecht und die Verbände kämpfen um jeden Meter Boden und hier träumen einige davon mit scharfen Waffen Rambo zu spielen oder abzuknallen.. und schreiben das auch noch zum Mitlesen. :x :x

Dummheit wird bestraft , das ist sicher.

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Ich glaube nach wie vor nicht das hier mehr wie fünf Leute "onboard" sind die je "richtigen" Waffengebrauch trainiert (z.B. nach PCC / DVC / FBI ) sprich: Antistresstraining usw. und Realerfahrungen haben.

Wer von den Kollegen auch schon in eine Mündung geblickt hat oder auch schon aufgrund eines "Vorkommnisses" verarztet wurde dem wünsche ich weiterhin eine glückliche Hand und Gesundheit.

Allen anderen "Fernseh - Helden" hier empfehle ich ein entsprechendes Training - ( NEIN ich meine kein IPSC ) oder eben den Rat des Dieter Nuhr ...

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Die Drohung mit einer Schusswaffe in Deutschland fällt unter Notwehr wenn der Grund berechtigt ist.

Das Zeigen und dann noch mit Auswurf einer Patrone wuerde Dich selbst hier in den Knast bringen.

Das nennt man "Kriminelles Noetigen mit einer Schusswaffe"!

Das ist kein Spass und auch wenn ich Deine Frusttration verstehe, das ist nicht wie man mit solchen Mitmenschen umgehen kann.

Auch tut so ein Verhalten nichts Gutes fuers allgemeine Verstaendnis fuer Legalwaffenbesitzer.

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Richtig Marc und das ist das Kernproblem.

Deshalb schrieb ich doch, wir sollten uns immer vor Augen halten, zu welchen Zweck wir Waffen bewilligt bekommen und tunlich drauf achten nicht damit negative Schlagzeilen zu produzieren.

Verlierer sind wir bei der nächsten WaffG -Novelle.

( Erinnert ihr euch an den berühmten Türsteher in Diskotheken woraus dann das "vom Bedürfnis umfaßten Zweck" entstand.. ? Nun wieder ein Türsteher.... 8) )

Deshalb meine Sorge, daß damit Negativwerbung gemacht wird.

Forum Waffenrecht und die Verbände kämpfen um jeden Meter Boden und hier träumen einige davon mit scharfen Waffen Rambo zu spielen oder abzuknallen.. und schreiben das auch noch zum Mitlesen. :x :x

Dummheit wird bestraft , das ist sicher.

was ist mit dem Türsteher?

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Sprich jemand greift mich an, ich hau ihm eine runter und halte ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Tja, das ist so eine Sache. Die Sportschützen WBK deckt den Gebrauch von Schusswaffen, und dazu gehört auch das "Zeigen", nur in Fällen von Notwehr und gerechtfertigtem Notstand ab. Eine Festnahme gehört leider nicht dazu. Wie auch? Was ist, wenn der Festgehaltene sich wehrt oder flüchtet, willst Du ihn dann auf der Flucht erschießen?

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was ist mit dem Türsteher?

Die waren früher teilweise mit Sportwaffen bewaffnet, weil das WaffG das Führen von Schusswaffen auf dem eigenen Grundstück, Wohn- und Geschäftsräumen gestattet. Dazu gehören eben auch Discotheken. Deshalb dürfen nach dem neuen WaffG Waffen nur noch zu dem Bedürfnis umfassenden Zweck verwendet werden, also Sportwaffen nicht zum Selbstschutz.

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Nighti,

das Waffengesetz kann mich in diesem Fall mal kreuzweise ! In diesem Fall läuft alles über Nothilfe und Notwehr. Festnahme läuft ebenfalls ausserhalb des WaffG.

Es gab übrigens einen Fall wo jemand einen Stalker der flüchtete mit einem Schuss daran gehindert hat - vor Gericht bekam der Schütze recht, da der Stalker über lange Zeit aktiv und bedrohlich war. In einem anderen Fall wo ein Sportschütze einen Einbrecher von hinten niederschoss kam ein Gericht natürlich zur Ansicht dass das natürlich nicht ok war.

Man darf Straftäter auch mit Gewalt festhalten wenn das erforderlich ist - kommt natürlich auch drauf an was (!) der getan hat. Allerdings sollte man da auf Schusswaffeneinsatz verzichten - dass ist eine ganz schmale Gratwanderung. Ein Fall der tatsächlich passiert ist: Ein Mann belästigte sexuell ein Kind. Ein anderer Mann der früher Judo gemacht hat stellte ihn und wollte ihn festhalten bis die Polizei eintraf. Der Verbrecher griff ihn an und der Judoka brach ihm ein paar unnötige Knochen. Er bekam später ein Verdienstkreuz eines Bundeslandes.

Tja, das ist so eine Sache. Die Sportschützen WBK deckt den Gebrauch von Schusswaffen, und dazu gehört auch das "Zeigen", nur in Fällen von Notwehr und gerechtfertigtem Notstand ab. Eine Festnahme gehört leider nicht dazu. Wie auch? Was ist, wenn der Festgehaltene sich wehrt oder flüchtet, willst Du ihn dann auf der Flucht erschießen?

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Die waren früher teilweise mit Sportwaffen bewaffnet, weil das WaffG das Führen von Schusswaffen auf dem eigenen Grundstück, Wohn- und Geschäftsräumen gestattet. Dazu gehören eben auch Discotheken. Deshalb dürfen nach dem neuen WaffG Waffen nur noch zu dem Bedürfnis umfassenden Zweck verwendet werden, also Sportwaffen nicht zum Selbstschutz.

In Ergänzung:

In der Begründung des WaffG damals hieß es, daß es (angeblich ) Fälle gegeben haben soll, daß bewaffnete Sportschützen mit ihrer Sportwaffe mit Zustimmung des Hauseigentümers - hier Diskoinhaber - so eine Art Diskopolizei bzw. bewaffnete Einlaßkontrolle gemacht haben.

Da das Führen vom Hauseigentümer erlaubt wurde und somit legalisiert wurde, erkannte der Gesetzgeber flugs eine Gesetztes und Sicherheitslücke.

Diese damals zwar legale ( in meinen Augen unsinnige Praxis ) sollte rechtlich ausgeschaltet werden, indem der Satz " vom Bedürfnis umfaßten Zweck " zugefügt wurde, also Jagd,Sportschießen... bla bla.

Diskobewaffnung gehört eben nicht dazu.

Nigtingale :

Sportwaffen dürfen schon noch zum Selbstschutz angewendet werden, nämlich an dem Ort wo sie aufbewahrt werden, in Deinem Haus.

Die Aufbewahrung ist ja auch noch im Rahmen des vom Bedürfnis umfaßten Zweck gedeckt.

Nur darfst Du eben nicht mehr Ordnungsdienste in fremden Häusern damit machen.

Man könnte vorübergehend die Waffe ins Haus des Freundes verbringen, sofern auf Durchreise, Übernachtung etc zum Wettkampf- aber das wars dann auch.

Nun habe ich Sorge, daß solche Blitzereinlagen an der Haustür zu weiteren Fußfesseln im WaffG kommen könnte, wenn es eine Häufung solcher Fälle gäbe - was wohl sicher nicht der fall ist.

Aber Gesetztgeber urteilen nicht rational, sondern nach Einzelfällen, über die die BLÖD Zeitung berichtet hat.

Harry :

das WaffG wird Dich dann kreuzweise nageln, wenn es leiseste Zweifel an der Notwehr gibt bzw die Notwehr erfunden wurde.

Das "Zeigen " an der Haustür gehört mit Sicherheit nicht dazu und wer ungebetene aber friedliche Belästiger abweisen will hat gefälligst die Polizei zu rufen.

Mach Dich endlich von der Illusion frei , Du könntest wie Dein Namensgeber alias Clint Eastwood unter Bösewichter aufräumen.

das ist nur ein Film, verstehst Du ein Film - keine Dokumentation !

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Wenn ich Notwehr schreibe - dann meine ich das auch im Sinne des Gesetzes ! Und friedliche Belästiger zu bedrohen ist eben keine Notwehr.

[

Harry :

das WaffG wird Dich dann kreuzweise nageln, wenn es leiseste Zweifel an der Notwehr gibt bzw die Notwehr erfunden wurde.

Das "Zeigen " an der Haustür gehört mit Sicherheit nicht dazu und wer ungebetene aber friedliche Belästiger abweisen will hat gefälligst die Polizei zu rufen.

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Die Drohung mit einer Schusswaffe in Deutschland fällt unter Notwehr wenn der Grund berechtigt ist...

DH ist von Zeugen Jehova und Vertretern verfolgt / bedroht!

Sag mal, arbeitest Du schon an Deiner Unzurechnungsfaehigkeitsverteidigung!

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Was erfindest du wieder für einen Scheiss ? Diesen Unfug hat jemand anderes gepostet !

PS: Bei mir kommen regelmäig Zeugen Jehovas vorbei und es ist echt interessant mit denen zu diskutieren.

DH ist von Zeugen Jehova und Vertretern verfolgt / bedroht!

Sag mal, arbeitest Du schon an Deiner Unzurechnungsfaehigkeitsverteidigung!

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Nix erfunden.

Attila hat geschrieben:

[

Harry :

das WaffG wird Dich dann kreuzweise nageln, wenn es leiseste Zweifel an der Notwehr gibt bzw die Notwehr erfunden wurde.

Das "Zeigen " an der Haustür gehört mit Sicherheit nicht dazu und wer ungebetene aber friedliche Belästiger abweisen will hat gefälligst die Polizei zu rufen.

Worauf Du dann so weise Deinen Spruch mit der Drohung angebracht hast.

Aber die Sache mit der Unzurechnungsfaehigkeit machst Du schon richtig glaubhaft!

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Marc,

wenn Attila Unfug schreibt - sprich mir eine Aussage in den Mund legt die überhaupt nicht von mir kommt sondern vom Threadstarter, dann musst du diesen Mist nicht wiederholen ! Ich habe eindeutig klargestellt dass Notwehr Notwehr im Sinne des Gesetzes ist und ich habe keine Lust das für jeden Schwachmaten ständig zu wiederholen ...

Nix erfunden.

Attila hat geschrieben:

[

Harry :

das WaffG wird Dich dann kreuzweise nageln, wenn es leiseste Zweifel an der Notwehr gibt bzw die Notwehr erfunden wurde.

Das "Zeigen " an der Haustür gehört mit Sicherheit nicht dazu und wer ungebetene aber friedliche Belästiger abweisen will hat gefälligst die Polizei zu rufen.

Worauf Du dann so weise Deinen Spruch mit der Drohung angebracht hast.

Aber die Sache mit der Unzurechnungsfaehigkeit machst Du schon richtig glaubhaft!

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Wo bitte habe ich Unfug geschrieben, wenn ich paar Beispiele zitiert habe ??

Zeig mir mal die Passage.

( Deine ständigen Einbrecher- notwehrattacken sind eigentlich der zentrale Unfug hier im Board, die halbe Szene schmunzelt schon, der Rest lacht , aber Du merkst es nicht.)

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Was ist bitte an Notwehrthemen falsch ? Besonders unsere Schweizer sind da ja die Hardliner ...

Die Normalbevölkerung hält Selbstschutz übrigens für einen wesentlich sinnvolleren Bedürfnisgrund als alle anderen.

Und zum 365 mal: Zeugen Jehovas zu vertreiben - selbst mit blossen verbalen Drohungen ist eine Straftat !

( Deine ständigen Einbrecher- notwehrattacken sind eigentlich der zentrale Unfug hier im Board, die halbe Szene schmunzelt schon, der Rest lacht , aber Du merkst es nicht.)

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