WAPI Posted March 24, 2017 at 09:11 PM Share Posted March 24, 2017 at 09:11 PM Ein Geschäftspartner meines Freundes kehrt den USA den Rücken und zieht nach Deutschland. Nun ist er in den USA Eigentümer mehrerer Kurzwaffen (Glock´s) und auch ein oder zwei halbautomatischen Langwaffen. Hat auch eine Tragelizenz. Diese Waffen möchte er natürlich mit nach Deutschland nehmen und da stellt sich natürlich die Frage nach der richtigen Vorgehensweise. Hat von euch jemand ähnliche Erfahrung in solchen Dingen? Der gute Mann hatte die Vorstellung, alles in den Seecontainer zu packen und in Deutschland wieder auszupacken. Ich denke, das dürfte spätestens beim deutschen Zoll enden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 24, 2017 at 09:57 PM Share Posted March 24, 2017 at 09:57 PM Der darf den ganzen Weg gehen, den ein Deutscher Waffenbesitzer auch zu gehen hat und wenn es der Zoll ist, der diese Waffen im Container findet, ohne das sie vorher angemeldet sind, dann gibt es richtig Zoff ! Ansonsten fragt man als US Bürger am Besten vorher bei der Deutschen Botschaft in Washington an, was jeweils zu tun ist. Sehe schlechte Chancen für den guten Mann 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 24, 2017 at 09:58 PM Share Posted March 24, 2017 at 09:58 PM Da dürfte die nahezu unmögliche legale Einfuhr nach Deutschland sein geringstes Problem sein. Wenn er nicht gut aufpasst, dann wird er die USA sehr lange nicht mehr verlassen. 1. Für jede Waffe muss er eine Ausfuhrgenehmigung der US Behörden erhalten, ggf. sind auch Anbauteile/ Zubehör der Waffen ausfuhrgenehmigungspflichtig 2. Für jede Waffe wird er eine Einfuhrgenehmigung nach Deutschland benötigen. Falls die Waffe in dieser Ausführung in Deutschland legal Erwerber ist, dann könnte er diese ggf. sogar bekommen, wenn er ein Bedürfnis dafür hat und eine Erwerbsberechtigung. Sollten so perverse Massenmordgeräte wie AR15 dabei sein, er soll sie auf jeden Fall in den USA verkaufen. Ist er deutscher? Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted March 24, 2017 at 10:09 PM Author Share Posted March 24, 2017 at 10:09 PM Dass das nicht so einfach wird war mir klar, aber dem Ami nicht. Der hat übrigens die amerikanische und israelische Staatsangehörigkeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 24, 2017 at 10:23 PM Share Posted March 24, 2017 at 10:23 PM Wie gesagt, raus aus den USA dürfte tendenziell schwieriger sein, als rein in Germany. Hat er vielleicht Wettkampfnachweise? Mitgliedschaft im GunClub etc....jeder verwertbare Fetzen Papier könnte ihm hier helfen. Israeli und Risikojob? Mit bisschen Glück...... Aber in einem Waffenforum fragen hilft ihm wenig. Er muss an die entsprechenden Stellen direkt gehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 24, 2017 at 10:31 PM Share Posted March 24, 2017 at 10:31 PM Ups ganz vergessen, wie ist sein Aufenthaltstitel? Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted March 24, 2017 at 10:36 PM Author Share Posted March 24, 2017 at 10:36 PM Wettkampfnachweise wohl nicht und auch kaum eine Mitgliedschaft in einem Gun Club. Er hat einfach nur die Waffen, die jeder unbescholtene Amerikaner wohl eben haben darf. Das Problem ist ja in solchen Fällen, dass man (er) nicht weiß, an wen man sich wirklich wenden muss. Ich würde spontan auch Botschaft und Homeland Security ins Auge fassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted March 24, 2017 at 10:38 PM Author Share Posted March 24, 2017 at 10:38 PM vor 5 Minuten, Medizinmann sagte: Ups ganz vergessen, wie ist sein Aufenthaltstitel? Naja, wenn er beide Staatsbürgerschaften hat, hat sich die Frage nicht erledigt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted March 25, 2017 at 06:54 AM Share Posted March 25, 2017 at 06:54 AM vor 8 Stunden, WAPI sagte: Naja, wenn er beide Staatsbürgerschaften hat, hat sich die Frage nicht erledigt? Nein, da die deutsche ja nicht darunter ist. Die Waffenbehörde kann Ausländern eine WBK ausstellen, muss aber nicht. Zitat §4 2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Ein wirklich spannender Fall! Meiner Meinung nach kann er erst dann eine Verbringung beantragen, wenn er bereits seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Da er bei uns erstmal ein Bedürfnis schaffen muss, gehen wieder 12 Monate ins Land und dann müsste er noch über Wettkämpfe nachweisen, dass er mehr als das "Grundkontingent" braucht. Vielleicht geht was über die Erbenregelung? Sprich Waffen müssen verstöpselt werden bis alles durch ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted March 25, 2017 at 07:49 AM Author Share Posted March 25, 2017 at 07:49 AM Danke für eure Meinungen, die habe ich über meinen Freund weitergegeben. Das wird wohl recht interessant werden. Der Umzug wird in drei Monaten über die Bühne gehen. Ich lass dann von mir hören, wie sich die Geschichte entwickelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted March 25, 2017 at 07:54 AM Share Posted March 25, 2017 at 07:54 AM Ob er es 5 Jahre aushält in Deutschland ? Teuteuteu fuer den Umzug! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted March 25, 2017 at 08:19 AM Share Posted March 25, 2017 at 08:19 AM Naja, wenn er beide Staatsbürgerschaften hat, hat sich die Frage nicht erledigt?Nein, wird er für 1 Jahr bleiben, hat er eine permanente Aufenthaltsgenehmigung oder gar überhaupt keine. Arbeitet er hier, ist er Army/Navy/Airforce, Diplomat eher nicht, da wüsste er ansatzweise Bescheid.Und wie gesagt, die legale Ausfuhr von zwei AR15/FN SCAR / M14 aus den USA kann schwieriger als deren Einfuhr nach Deutschland werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted March 25, 2017 at 08:20 AM Share Posted March 25, 2017 at 08:20 AM Zitat Der gute Mann hatte die Vorstellung, alles in den Seecontainer zu packen und in Deutschland wieder auszupacken. Ich denke, das dürfte spätestens beim deutschen Zoll enden. Du denkst hier halt sehr deutsch. Der gute Mann denkt hier sehr erfahren und praktisch, versiegelte Container werden sehr wenig kontrolliert, und kleine Teile in großen Containern voll mit Hausrat&etc. verteilen und suchen und zerlegen usw.. das muss erstmal einer machen wollen und rechtfertigen usw. Da es unwahrscheinlich ist das jemand nach Deutschland auswandern will ohne sich zu informieren wie es hier aussieht. ist selbstverständlich ganz klar das dein Amerikanisch-Israelischer Freund nicht ohne sein Waffenarsenal ins Land der KZ-Gedenkstätten einreisen will. https://www.stripes.com/news/europe/german-government-stops-americans-from-registering-firearms-1.107191 legale zugelassene Wege gibts da nicht... geht ja nichtmal mehr für die Army... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 25, 2017 at 08:42 AM Share Posted March 25, 2017 at 08:42 AM Kommt der in Hamburg an, wird der Container auf sicher durchleuchtet! Waffenteile sind problemlos erkennbar! 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted March 25, 2017 at 11:04 AM Author Share Posted March 25, 2017 at 11:04 AM vor 2 Stunden, Deckard sagte: Da es unwahrscheinlich ist das jemand nach Deutschland auswandern will ohne sich zu informieren wie es hier aussieht. Er hat ja hier schon mal ein Jahr gelebt und seine Kinder gingen in die internationale Schule in Düsseldorf. Aber da war noch nicht an Auswanderung gedacht und daher hat er sich wohl auch um die waffenrechtlichen Gegebenheiten gekümmert. Mal abgesehen davon ist er nicht mein Freund. Ich kenne ihn nur über meinen Freund und Vereinskamerad Andre. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 25, 2017 at 11:09 AM Share Posted March 25, 2017 at 11:09 AM Wie der Meduziner schon sagte: Wird äußerst schwierig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gatopardo Posted March 25, 2017 at 12:38 PM Share Posted March 25, 2017 at 12:38 PM vor 6 Stunden, Jägermeister sagte: Kommt der in Hamburg an, wird der Container auf sicher durchleuchtet! Waffenteile sind problemlos erkennbar! So sieht das aus und vermutlich nicht nur in Hamburg ! Kontrollen auf Waffen dürften grundsätzlich und verstärkt je nach Herkunftsland, die USA werden da garantiert auch darunterfallen, ziemlich hohe Priorität haben. Es sind manchmal schon arg naive Vorstellungen, die manche Leute von der Arbeit deutscher Behörden und deren Augenmerk aufs Waffenrecht haben . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waltherchen Posted March 25, 2017 at 03:08 PM Share Posted March 25, 2017 at 03:08 PM Da meines bescheidenen Wissens nach Waffen aus den USA ja nicht zwangsläufig in D gültige Beschusszeichen haben, müsste er, wenn er die hier durch den Zoll hat, auch diese sicher noch beschießen lassen?! Und das sicher, bevor er diese in seine WBK bekommt? Eine Idee wäre es, mal mit einem Händler Kontakt aufzunehmen, der US Import betreibt? Vielleicht hat da jemand Erfahrungen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 25, 2017 at 03:11 PM Share Posted March 25, 2017 at 03:11 PM Der Import ist nicht das Problem. Es ist der Export aus USA und vor allem das Bedürfnis in Deutschland. Das Unterfangen ist sinnlos... Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted March 25, 2017 at 05:35 PM Share Posted March 25, 2017 at 05:35 PM Naja, der Import eines nicht abgeänderten US Ar15 ist auch nicht ohne............ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted March 25, 2017 at 05:54 PM Share Posted March 25, 2017 at 05:54 PM vor 16 Minuten, HornerArms sagte: Naja, der Import eines nicht abgeänderten US Ar15 ist auch nicht ohne............ Das wäre ein VA. Ich lese aber im ersten Post halbautomatische Langwaffen. Wie sieht es damit aus? Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted March 25, 2017 at 06:03 PM Share Posted March 25, 2017 at 06:03 PM Ein AR-15 ist ein HA, der VA heisst M16. Soviel ich weiss gibt es aber technische Details die in Deutschland aber generell verboten sind, nagelt mich bitte nicht fest, aber z.B. eine Bajonetthalterung oder Flash-hider Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted March 25, 2017 at 06:22 PM Share Posted March 25, 2017 at 06:22 PM Weder noch. Aber der Sear Cut könnte ein Problem sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted March 25, 2017 at 06:46 PM Share Posted March 25, 2017 at 06:46 PM DPMS fertigt z.B. in den USA alle Halbautomaten mit Sear Cut und M16 Carrier....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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