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Wann Daten gescannt und gespeichert werden dürfen


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Problematisch ist der Umstand, dass die gestohlenen Fahrzeuge zumeist schon das Bundesgebiet verlassen haben, wenn der Besitzer feststellt, dass der fahrbare Untersatz fehlt. Das einzige was damit wirklich flächendeckend ins Netz geht sind....Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz ! Stillgelegte Fahrzeuge die trotzdem genutzt werden bzw. Fahrzeuge deren Versicherung nicht bezahlt wurde.

DeSüWe

Edited by DeSüWe
Rechtschreibung
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Das kannst Du bereits freiwillig tun um deine Versicherung anhand deines Bewegungsprofils zu überzeugen, dass Du unfallträchtige Stellen meidest und stets rücksichtsvoll und defensiv fährst. Da winken Dir dann satte Rabatte. Wenn man den Meldungen glauben schenken darf ist dieses Versicherungsmodell auf der Insel die jetzt nicht mehr zur EU gehören will ein echter Hit. Und, ganz ehrlich, sobald Du ein paar Kröten damit sparen kannst knickt der Großteil der deutschen Gut(gläubig)bürger doch eh ein.

 

DeSüWe

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Es ist schon jetzt keine ausgesprochene Seltenheit mehr, dass Fahrzeuge auf Leute zugelassen werden, die sich diese Fahrzeugklasse nie leisten können. Monatlich landet dann ein gewisser Betrag im Umschlag und dann im Briefkasten des Fahrzeughalters, und bei einem Blitzer gibt es einen Zuschlag. Vorbei an ARGE und Finanzamt. Und so lange die Bezahlung klappt, gibt es für gewöhnlich auch keine Schwierigkeiten und Probleme.

DeSüWe

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