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Viele Anfragen zwecks Schwarzverkauf Waffen?


Raging-Bull

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Dann soll der Käufer sich seine Kopie der WBK beim Amt beglaubigen lassen.

genau das fordere ich auch vom käufer, daß ich eine beglaubigte kopie seiner erwerbsberechtigung bekomme, die dann auch in meinem besitz bleibt, so daß ich ggf. später nachweisen kann, daß ich meinen pflichten ordnungsgemäß nachgekommen bin.

ebenfalls verschicke ich die waffe nur an die adresse in der erwerbsberechtigung oder ggf. an die eines ebenfalls mitgeschickten und beglaubigten kopie eines persos.

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Klar gibt es solche Typen. Wenn zum Beispiel eine Waffe vor 1999 von privat verkauft wurde, benötigte man noch keine Papiere. Also nicht rückverfolgbar!

So eine könnte natürlich illegal weiterverkauft werden! :|

In der Schweiz .... !

Hier in der Behörden Republk Deutschland ist es anders ....!

Wären die Erfurther Behörden ihrem Job nachgekommen hätte Robert "the Asshole" Steinhäuser seine Waffen abgeben - zumindest wäre er aufgefallen !

Denn dort hat dieser Abgleich nicht stattgefunden ... sprich : Steinhäuser hat länger als die 2 Wochen nicht angeben eine Waffe gekauft zu haben ... Als der Verkäufer nachhakte ... war wohl ein halbes Jahr um ...

Ein Kollege hat den Zeitraum um 4 tage überschritten und ein Bußgeld von 75 DM gezahlt !

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Was dieser Verkäufer da schreibt, finde ich schon recht witzig:

"Verkauf 'unter der Hand' ausgeschlossen, ich bin ein ehrlicher

Mensch. Nun das rechtliche: Da ich Privatmann bin ..."

Das illegale (Nicht-)Verkaufen ist für

ihn also eine rein moralische Frage :D

PS: joker, isch abe eine AhKha...

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das mit dem nachfragen ist eine feine sache, doch macht da nicht jedes amt aus datenschutzgründen mit. mein amt z.b. spielt da nicht mit.

Warum nicht? Ich hatte da noch nie Probleme mit einem Amt. Ich lass mir eine Kopie oder ein Foto der EWB und die Tel.Nr. der Behörde des Käufers senden. Dann ruf ich da an, geb die WBK oder die JS Nummer durch und frage gezielt ob der Käufer die EWB hat oder nicht. Die brauchen dann nur Ja oder Nein zu sagen. Da ist nichts mit Verstoß gegen Datenschmutz...:?

Das mit dem Beglaubigen ist immer mehr Aufwand und Kosten für den Käufer, einige schreckt das ab. Ich kaufe z.B. nichts von einem der eine beglaubigte Kopie haben will...Die Verkäufer können meine Behörde anrufen und die geben auch Auskunft und gut ist

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das mit dem nachfragen ist eine feine sache, doch macht da nicht jedes amt aus datenschutzgründen mit.

mein amt z.b. spielt da nicht mit.

Unser Amt erteilt Auskunfte. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass die Rechtslage zwar nicht eindeutig wäre, die Auskunft wäre aber im Sinne des Schützen, damit dieser seine Waffe erwerben kann.

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Hallo,

mir fällt in letzter Zeit sehr häufig auf das in den Egun Produktbeschreibungen öfters davon die Rede ist die Waffen logischerweise nicht unter der Hand zu verkaufen. Gibt es wirklich Leute die tatsächlich meinen durch solche Methoden an eine Waffe kommen zu können? Habt ihr mit sowas Erfahrungen?

Hab da in letzter Zeit echt viele Anzeigen gesehen mit dem Inhalt und wollte da jetzt mal hier nachhaken!

Leutz, sowas steht hin und wieder, a bisserl besser formuliert, auch in eBay drin!

Gemeint ist wohl in Wahrheit, daß der Verkäufer nicht "unter der Hand" unter Umgehung von eBay oder eben eGun verkaufen will.

Immer mal wieder werden Verkäufer lang' vor Ablauf der Auktion angeschrieben, die Auktion vorzeitig zu beenden gg. Zahlung eines bestimmten Geldbetrages.

Grüße

Iggy

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