.45ACP Geschrieben Januar 25, 2007 at 14:25 Geschrieben Januar 25, 2007 at 14:25 Klar gibt es solche Typen. Wenn zum Beispiel eine Waffe vor 1999 von privat verkauft wurde, benötigte man noch keine Papiere. Also nicht rückverfolgbar! So eine könnte natürlich illegal weiterverkauft werden! :|
MSM Geschrieben Januar 25, 2007 at 15:26 Geschrieben Januar 25, 2007 at 15:26 Dann soll der Käufer sich seine Kopie der WBK beim Amt beglaubigen lassen. genau das fordere ich auch vom käufer, daß ich eine beglaubigte kopie seiner erwerbsberechtigung bekomme, die dann auch in meinem besitz bleibt, so daß ich ggf. später nachweisen kann, daß ich meinen pflichten ordnungsgemäß nachgekommen bin. ebenfalls verschicke ich die waffe nur an die adresse in der erwerbsberechtigung oder ggf. an die eines ebenfalls mitgeschickten und beglaubigten kopie eines persos.
Whitneyville Geschrieben Januar 25, 2007 at 17:19 Geschrieben Januar 25, 2007 at 17:19 Klar gibt es solche Typen. Wenn zum Beispiel eine Waffe vor 1999 von privat verkauft wurde, benötigte man noch keine Papiere. Also nicht rückverfolgbar! So eine könnte natürlich illegal weiterverkauft werden! :| In der Schweiz .... ! Hier in der Behörden Republk Deutschland ist es anders ....! Wären die Erfurther Behörden ihrem Job nachgekommen hätte Robert "the Asshole" Steinhäuser seine Waffen abgeben - zumindest wäre er aufgefallen ! Denn dort hat dieser Abgleich nicht stattgefunden ... sprich : Steinhäuser hat länger als die 2 Wochen nicht angeben eine Waffe gekauft zu haben ... Als der Verkäufer nachhakte ... war wohl ein halbes Jahr um ... Ein Kollege hat den Zeitraum um 4 tage überschritten und ein Bußgeld von 75 DM gezahlt !
Mitr Geschrieben Januar 25, 2007 at 18:48 Geschrieben Januar 25, 2007 at 18:48 Ist das wahr, Mitr. hat einen zu kleinen Willy? Isch 'abe gar cheine AK Die andere Frage lässt sich einfach klären. Schick deine Frau oder Tochter, egal einfach die ansehlichere, bei mir vorbei und frag sie nachher!
joker_ch Geschrieben Januar 25, 2007 at 20:16 Geschrieben Januar 25, 2007 at 20:16 Isch 'abe gar cheine AK Die andere Frage lässt sich einfach klären. Schick deine Frau oder Tochter, egal einfach die ansehlichere, bei mir vorbei und frag sie nachher! Bohaa alder ... hast kein AK Prust... lach....
dynamite Geschrieben Januar 25, 2007 at 20:25 Geschrieben Januar 25, 2007 at 20:25 http://www.egun.de/market/item.php?id=1156097 Was dieser Verkäufer da schreibt, finde ich schon recht witzig: "Verkauf 'unter der Hand' ausgeschlossen, ich bin ein ehrlicher Mensch. Nun das rechtliche: Da ich Privatmann bin ..." Das illegale (Nicht-)Verkaufen ist für ihn also eine rein moralische Frage PS: joker, isch abe eine AhKha...
XP - 100 Geschrieben Januar 25, 2007 at 20:25 Geschrieben Januar 25, 2007 at 20:25 GEMEIN, nur weil er kein AK hat
Raging-Bull Geschrieben Januar 25, 2007 at 22:16 Autor Geschrieben Januar 25, 2007 at 22:16 Hatte so eine Anfrage noch nie, naja hab auch bis jetzt nicht viel verkaufen müssen! Würde da sofort die Emailadresse bzw den Account weitergeben an die örtiche Pol Diensstelle
Whitneyville Geschrieben Januar 26, 2007 at 06:30 Geschrieben Januar 26, 2007 at 06:30 Ich habe auch A ltes K affeepulver ... brauche ich für den Walker ...
Anaconda.44 Geschrieben Januar 26, 2007 at 07:09 Geschrieben Januar 26, 2007 at 07:09 das mit dem nachfragen ist eine feine sache, doch macht da nicht jedes amt aus datenschutzgründen mit. mein amt z.b. spielt da nicht mit. Warum nicht? Ich hatte da noch nie Probleme mit einem Amt. Ich lass mir eine Kopie oder ein Foto der EWB und die Tel.Nr. der Behörde des Käufers senden. Dann ruf ich da an, geb die WBK oder die JS Nummer durch und frage gezielt ob der Käufer die EWB hat oder nicht. Die brauchen dann nur Ja oder Nein zu sagen. Da ist nichts mit Verstoß gegen Datenschmutz...:? Das mit dem Beglaubigen ist immer mehr Aufwand und Kosten für den Käufer, einige schreckt das ab. Ich kaufe z.B. nichts von einem der eine beglaubigte Kopie haben will...Die Verkäufer können meine Behörde anrufen und die geben auch Auskunft und gut ist
Nightingale Geschrieben Januar 26, 2007 at 07:20 Geschrieben Januar 26, 2007 at 07:20 das mit dem nachfragen ist eine feine sache, doch macht da nicht jedes amt aus datenschutzgründen mit. mein amt z.b. spielt da nicht mit. Unser Amt erteilt Auskunfte. Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass die Rechtslage zwar nicht eindeutig wäre, die Auskunft wäre aber im Sinne des Schützen, damit dieser seine Waffe erwerben kann.
Raging-Bull Geschrieben Januar 26, 2007 at 07:53 Autor Geschrieben Januar 26, 2007 at 07:53 Mein Amt macht das, finde das auch richtig, somit wird jeder Fehler von vorneherein vermieden. Der Anruf kann ne ganze Menge Ärger sparen.
Iggy Geschrieben Januar 26, 2007 at 12:51 Geschrieben Januar 26, 2007 at 12:51 Hallo, mir fällt in letzter Zeit sehr häufig auf das in den Egun Produktbeschreibungen öfters davon die Rede ist die Waffen logischerweise nicht unter der Hand zu verkaufen. Gibt es wirklich Leute die tatsächlich meinen durch solche Methoden an eine Waffe kommen zu können? Habt ihr mit sowas Erfahrungen? Hab da in letzter Zeit echt viele Anzeigen gesehen mit dem Inhalt und wollte da jetzt mal hier nachhaken! Leutz, sowas steht hin und wieder, a bisserl besser formuliert, auch in eBay drin! Gemeint ist wohl in Wahrheit, daß der Verkäufer nicht "unter der Hand" unter Umgehung von eBay oder eben eGun verkaufen will. Immer mal wieder werden Verkäufer lang' vor Ablauf der Auktion angeschrieben, die Auktion vorzeitig zu beenden gg. Zahlung eines bestimmten Geldbetrages. Grüße Iggy
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