Anaconda.44 Posted January 27, 2007 at 10:33 PM Share Posted January 27, 2007 at 10:33 PM Unzuverlässig noch nicht, aber eine WBK gibt es trotzdem nicht wegen schwebendem Verfahren. Das Zauberwort ist: " Tatsachen die Annahme rechtfertigen dass der Antragsteller unzuverlässig ist." So ähnlich stehts im Gesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullbarrel Posted January 27, 2007 at 10:33 PM Share Posted January 27, 2007 at 10:33 PM Hi Kesselniete, meiner Meinung nach nicht, da in unseren Rechtsstaat jeder als Unschuldig zu gelten hat bis er rechtskräftig Verurteilt wurde. Aber eine Meinung zählt ja nicht. Soweit ich weiß kann einem die Zuverlässigkeit schon bei begründetem Verdacht einer Straftat aberkannt werden. Aber hier wird es sicherlich Leute geben, die das genauer wissen. Besten Gruß bull Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted January 27, 2007 at 10:35 PM Share Posted January 27, 2007 at 10:35 PM  ich glaube nicht, denn die beschränkte Auskunft dürfte sauber sein ... nur die uneingeschränkte hat da mindestens einen Eintrag ...  Flensburg fällt da auch raus ..  wie das dann gehandhabt wird weiss ich im Moment nicht, positiv auf keinen Fall   trotzdem - ohne Verurteilung läuft da überhaupt nicks, weder noch ...    Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raging-Bull Posted January 27, 2007 at 10:43 PM Share Posted January 27, 2007 at 10:43 PM Ich hab zb auch nen bekannten der ne gefährliche Körperverletzung drin hatte mit freispruch, (er konnte auch nix dafür) hat seine WBK bekommen, aber erst nach dem Freispruch, musste also wg nem schwebenden Verfahren warten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted January 27, 2007 at 11:19 PM Share Posted January 27, 2007 at 11:19 PM Verstehe nicht was da noch für Einwände bestehen ? Das Verfahren wurde eingestellt, d.H. es wird auch nicht mehr ermittelt. Bei der Polizei aber ne Akte über ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht... , das eingestellt wurde. damit ist man glatt und sauber wie ein Kinderpopo und was sollen noch für "Annahmen " da sein wenn Staatsanwalt und Polizei nicht mehr ermitteln ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raging-Bull Posted January 28, 2007 at 12:01 AM Share Posted January 28, 2007 at 12:01 AM auf zum beantragen dann! :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted January 28, 2007 at 06:36 AM Share Posted January 28, 2007 at 06:36 AM das Ermittlungsverfahren wurde wegen geringer Schuld, keinem öffentlichen Interesse von der Staatsanwaltschaft eigestellt. Also keine Anklage, kein Gerichtsverfahren und kein Schuldspruch. Trotzdem steht für die fest, das man den Canabissamen ins Land eingeführt hat. Ist ne Straftat, wenn auch ne klitze kleine, für die es sich nicht lohnt ein Faß aufzumachen. Also ein indirekter Schuldspruch, der bestimmt Vermerkt wird. also die zuverlässigkeit ist damit oki. problem könnte eher sein, daß man dir evlt. unterstellt, daß du keine eignung wegen evlt. drogenkonsums besitzt, auch wenn du deshalb letztlich nicht rechtskräftig verurteilt bist. im zweifeslfall würde ich aber der behörde anbieten, daß du freiwillige einen drogentest machen läßt, über den festgestellt werden kann, daß du nichts konsumierst (will ich mal so hoffen). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted January 28, 2007 at 07:38 AM Share Posted January 28, 2007 at 07:38 AM Aus STRAFRECHTLICHEN Gründen können sie Dir sicher keinen Strick drehen! Aber Dich evtl. zum Psychiater schicken, wegen Verdacht auf Drogenkonsum, das können sie schon. Also: In den nächsten Wochen Finger weg vom Alk und Dope und dann gibt's wohl auch keine Probleme bei der MPU. 8) GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted January 28, 2007 at 08:48 AM Share Posted January 28, 2007 at 08:48 AM Ich kenne einen aktiven bei dem mal etwas Gras gefunden wurde.... und der schießt heute noch 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jarry Posted January 28, 2007 at 09:26 AM Share Posted January 28, 2007 at 09:26 AM Ich kenne einen aktiven bei dem mal etwas Gras gefunden wurde.... und der schießt heute noch 8) puhhhhhh Glück gehabt. Ich hab schon befürchtet, dass ich den Rasen am Haus hier durch Beton ersetzen muss Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 28, 2007 at 09:42 AM Author Share Posted January 28, 2007 at 09:42 AM das Ermittlungsverfahren wurde wegen geringer Schuld, keinem öffentlichen Interesse von der Staatsanwaltschaft eigestellt. Genau wegen so einer "Einstellung wegen geringer Schuld" will mir die Behörde die Zuverlässigkeit absprechen und meine WBK´s einziehen. Strafrechtlich nicht relevant und vollkommen uninteressant, Waffenrechtlich machen die ein Fass auf. Vor dem VG hab ich schon verloren, jetzt ist die Zulassung zur Berufung beim OVG beantragt. Bei mir geht es allerdings um Waffenrecht. Die Krönung ist, dass die "Vorfälle" aus 1999 sind und alle im gesetzlichen Rahmen waren. Im Klartext, ich habe NICHTS gemacht. Ist aber vollkommen egal, schuldig gesprochen wurde ich mit an den Haaren herbei gezogenen Begründungen trotzdem. Mal sehen was das OVG demnächst sagt.... Wenn die Kameraden hier mehrheitlich meinen das es funktioniert, dann versuch es. Tu Dir aber selbst einen Gefallen und geh vorher in das FWR und in die Rechtsschutzversicherung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted January 28, 2007 at 09:54 AM Share Posted January 28, 2007 at 09:54 AM @Anaconda.44 Sag mal ist das wahr? Bin zutiefst schockiert-ernst gemeint. Heisst das im schlimmsten Fall für dich, das die Behörden dir auch deine ca. 40 Waffen komplett einziehen bzw. beschlagnahmen könnten auf unbestimmte Zeit? Deine Zuverlässigkeit weg ist und du frühstens nach 5 Jahren durch ein fachärztliches Gutachten allenfalls deine Zuverlässigkeit und jenachdem deine Waffen zurückholen könntest? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 28, 2007 at 10:14 AM Author Share Posted January 28, 2007 at 10:14 AM Mühli, sicher ist das wahr! Einziehen können sie meine Waffen nicht, aber sie wollen meine WBK´s. Wenn sie damit durchkommen, muss ich meine Waffen einem Berechtigten überlassen, sprich verkaufen oder beim Händler einlagern. Fachärztliches Gutachten wird es bei mir nicht geben, ich sehe da keine gesetzliche Grundlage für. Nach 5, respektive 10 Jahren nach neuem WaffG kann ich meine Waffen dann wiederholen, sofern ich dann noch ein Bedürfnis glaubhaft machen kann. Bei den Langen wird das kein Problem sein wegen dem Jagdschein, bei den Kurzen wird es ein Problem werden. Ich hoffe allerdings, das die Richter beim OVG wenigstens klar denken können und ein wenig gesunden Menschenverstand haben. Auch hoffe ich dass sich mein neuer Anwalt etwas mehr engagiert als der bisherige "Staranwalt Waffenrecht". Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted January 28, 2007 at 10:29 AM Share Posted January 28, 2007 at 10:29 AM @Anaconda. 44 Mit OVG meinst du Oberverwaltungsgericht wenn ich das richtig verstanden habe-oder? Weshalb aber das VG also ich nehme an Verwaltungsgericht aufgrund der klaren Faktenlage zu deinen Ungunsten entscheiden hat kann ich nicht verstehen. Oh man ich hätte nie gedacht das die Behörden dir allenfalls die WBK's einziehen könnten, gleich das volle harte Programm wird da aufgefahren von Seiten der Justiz scheint mir. Vorallem verstehe ich die Justiz nicht, das bei weit schlimmeren Sachen Leute vor Gericht häufig "nur" mit Geldstrafen davonkommen und bei dir mit dem Entzug der WBK's gedroht wird. Ich frage dich, eine mögliche Geldstrafe im schlimmsten Fall, wäre dies bei dir bzw. deinem speziellen Fall nicht möglich gewesen? Ich hoffe und drücke dir die Daumen damit du vor dem OVG gewinnst. Wenn ich fragen darf, wann ist der Termin vor dem OVG und falls du vor dem OVG verlierst, kannst du dann den Entscheid weiterziehen oder ist dann entgültige Endstation und die Entscheidung ob positiv oder negativ hast du zu akzeptieren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted January 28, 2007 at 10:41 AM Share Posted January 28, 2007 at 10:41 AM Mühli : Kommt drauf an, ob das OVG eine Revision zuläßt. dann bleibt nur Beschwerde vor dem BVG . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 28, 2007 at 10:49 AM Author Share Posted January 28, 2007 at 10:49 AM Mühli, in D ist es so dass das VG meistens zu gunsten der Behörde entscheidet wenn es nur irgendwie geht. Verstehen kann die Entscheidung niemand, aber so ist das hier in D. Ob das OVG überhaupt entscheidet, ist noch gar nicht raus. Bei den Verwaltungsgerichten kann man hier nicht so einfach in Berufung gehen. Hier muss man erst mal einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Entschieden wird die Zulassung auch beim OVG. Wenn die keinen Bock haben, wars das. Laut meinem neuen Anwalt ist die Zulassung zur Berufung die grösste Hürde, packen wir die haben wir gute Chancen zu gewinnen. Im Strafrecht kann man einfach so in Berufung gehen, bei Verwaltungssachen nicht. Eine Geldstrafe kommt nicht in Frage, weil ich ja nichts gemacht habe was bestraft werden könnte. Einen Termin habe ich folglich noch nicht und weiss auch nicht ob ich überhaupt einen bekomme. Wenn ich keinen bekomme, wars das für mich, wenn ich einen bekomme und verliere, auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted January 28, 2007 at 11:00 AM Share Posted January 28, 2007 at 11:00 AM Das ist ja hart. Darf man fragen wessen man die Beschuldigt hat? Wie war das Verhältnis zum Ordnungsamt bisher? Rächt sich da jemand? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunter375 Posted January 28, 2007 at 11:03 AM Share Posted January 28, 2007 at 11:03 AM @Anakonda, ich drück dir beide Daumen das die Sache gut ausgeht! Gleiches gilt für Kesselniete natürlich auch! Gruß Hunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted January 28, 2007 at 11:03 AM Share Posted January 28, 2007 at 11:03 AM Puhh Anaconda. 44 was soll ich sagen, ist echt hammerhart dein Los zurzeit. Da kreist derzeit nun ein Damoklesschwert über dich. Ehrlich ich hätte wegen sowas schlaflose Nächte. Schon wenn ich daran denke kommt mir das blosse Schaudern. Du bist wirklich derzeit in einer beschie§§enen Situation völlig der Entscheidung des VG ausgesetzt. Ich halte dies übrigens für skandalös sollte man in deinem Fall tatsächlich zu deinen Ungunsten entscheiden und dies unter fragwürdigen Fakten so wie ich von dir jetzt mitbekommen habe. Ich wünsche dir von Herzem viel Erfolg, viel viel Glück was du dringend brauchst und hoffentlich eine Entscheidung zu deinen Gunsten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 28, 2007 at 11:10 AM Author Share Posted January 28, 2007 at 11:10 AM Das ist ja hart. Darf man fragen wessen man die Beschuldigt hat? Wie war das Verhältnis zum Ordnungsamt bisher? Rächt sich da jemand? Der Anlass war eine Hausdurchsuchung um 7.00 Uhr in 1998 aufgrund einer Anzeige dass ich 60 illegale Kanonen zu Hause hätte. Gefunden haben sie ein uraltes Luftgewehr ohne F und ein paar Nebeltöpfe. Ich hatte damals Aufgrund einer massiven Bedrohung eine geladene Kanone unter dem Kopfkissen und eine weitere in einer Schreibtischschublade. Ich war damals um die Zeit noch im Bett. Als die an der Tür lospolterten, war ich mit einer Kanone hinter der Türe. Als die dann "Polizei" riefen, hab ich die Kanone natürlich wieder unter das Kopfkissen gelegt um keine Missverständnisse zu provozieren. Natürlich hab ich den Polizisten alles gezeigt und soweit war auch alles OK. Strafrechtlich wurde das Verfahren eingestellt wegen geringer Schuld. (Nebeltöpfe). Nach 5 Jahren und 2 Monaten (eigentlich wäre nach der Zeit schon alles verjährt) verfügte dann die Behörde die Einziehung der WBK´s wegen unsicherer Aufbewahrung. Das ich die Waffen nicht vor mir selbst verschließen muss, die Aufbewahrung also rechtens war ist für die uninteressant. Der Richter argumentierte, dass ich nicht auf meine Waffen aufpassen könnte wäre damit bewiesen, dass die durchsuchenden Polizisten ja auch Zugriff auf die Waffen bekommen hätten...Somit wäre ich unzuverlässig und die Behörde hätte richtig gehandelt... Soviel zu "Gerechtigkeit gegenüber legalen Waffenbesitzern"... Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühleberg Posted January 28, 2007 at 11:22 AM Share Posted January 28, 2007 at 11:22 AM Sorry die blöde Frage Anaconda .44 ich sehe du wohnst in Düsseldorf und Düsseldorf liegt im Bundesland NRW. Von NRW habe ich bisher diesbezüglich schon so viel negatives gehört, das dieses Bundesland teilweise besonders streng und manchmal auch etwas rabiat in Sachen Waffengesetz und co. umgeht. Irgendwie habe ich auch noch Düsseldorf in Erinnerung als Negativbeispiel mal woanders genannt in Sachen Waffenbehörden! Anders gefragt, würdest du in einem anderen Bundesland evt. Stadt oder Gemeinde leben, wäre dir der ganze Aerger erspart geblieben und die daraus möglicherweise entstehenden Konsequenzen? :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 28, 2007 at 11:27 AM Author Share Posted January 28, 2007 at 11:27 AM Zu 99% ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunter375 Posted January 28, 2007 at 11:29 AM Share Posted January 28, 2007 at 11:29 AM . Der Richter argumentierte, dass ich nicht auf meine Waffen aufpassen könnte wäre damit bewiesen, dass die durchsuchenden Polizisten ja auch Zugriff auf die Waffen bekommen hätten..."... Wenn es nicht so traurig währe könnte man sich Tot-Lachen! Sobald du denn Polizisten bei der Durchsuchung den Schrank öffnest.....bzw. die den Schlüssel selber finden haben Sie auch Zugriff auf deine Waffen......das kann man drehen wie man will......oder anders gesagt .......sobald eine Durchsuchung statt findet ist der Waffen-Besitzer Automatisch Unzuverlässig.......da der Zugriff auf seine Waffen möglich ist! :x :x :x Das kanns doch nicht sein oder :? Gruß Hunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted January 28, 2007 at 11:37 AM Author Share Posted January 28, 2007 at 11:37 AM Das hab ich auch gedacht, Hunter... Die Realität belehrt mich aber eines besseren, wie man sieht. Mein Fall soll nur zeigen, dass man sich niemals zu sicher fühlen sollte. Man kann sich noch so Gesetzestreu verhalten, wenn einem die Behörde an die Karre pinkeln will hat man wenig Chancen...Und diese wenigen Chancen hat man sich schnell durch einen falschen Anwalt versaut ...oder man kann sie nicht wahrnehmen wenn man nicht Rechtschutzversichert ist. Wenn ich nicht im FWR wäre, hätte ich meine Plempen längst abgeben können... Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted January 28, 2007 at 12:05 PM Share Posted January 28, 2007 at 12:05 PM ich bin echt geschockt anaconda! das ist sowas von einer sauerei, daß ich mich an deiner stelle auch mit händen, füßen und was weiß ich noch alles wehren würde. zudem gabs 1999 ja noch gar nicht die geschichte mit den safes u.s.w. echt ... du hat mein zutiefstes mitgefühl, denn bei sowas muß es jedem hier die nackenhaare aufstellung, da man daran sieht, was alles laufen kann, obwohl man nichts falsch macht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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