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Zuverlässigkeit futsch?


Anaconda.44

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Naja gut, wir wissen das das alles Kinkerlitzchen sind.

Aber wenn man böse will, kann man das alles als:

- illegaler Waffenbesitz (Waffen ohne F müssen in eine WBK das ist so, wirklich doof sowas aufzuheben)

- mangelnde Aufbewahrung der Waffen, nicht getrennt von der Munition (zwei geladene Kanonen im Haus an unterschiedlichen Stellen, das war auch schon vor 2003 pfui)

- Besitz von Nebelgranten (Nebeltöpfe)

Wenn man das alles so liest muss man sich doch schon fast wundern, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde und nicht erst gegen Zahlen einer Geldbusse.

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mangelnde Aufbewahrung der Waffen, nicht getrennt von der Munition (zwei geladene Kanonen im Haus an unterschiedlichen Stellen, das war auch schon vor 2003 pfui)

Wieso soll das "pfui" sein?

Wenn jemand allein in einer Wohnung wohnt, muß eine Waffe nur dann in den Tresor, wenn man das Haus verlässt, oder? :?:

GRUß

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Das ist wohl Auslegungssache genau geregelt war und ist das nicht.

Wenn in einem anderen Teil der Wohnung nachts ne geladene Kanone rumliegt, kann das doch schon kritisch gesehen werden denke ich.

Gegen die eine auf dem Nachtschränkchen kann ja niemand was sagen, bzw. kann man es keinem verdenken, wenn es mitten in der Nacht klingelt mit ner Kanone in Reichweite an die Tür zu gehen.

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Naja gut, wir wissen das das alles Kinkerlitzchen sind.

Aber wenn man böse will, kann man das alles als:

- illegaler Waffenbesitz (Waffen ohne F müssen in eine WBK das ist so, wirklich doof sowas aufzuheben)

- mangelnde Aufbewahrung der Waffen, nicht getrennt von der Munition (zwei geladene Kanonen im Haus an unterschiedlichen Stellen, das war auch schon vor 2003 pfui)

- Besitz von Nebelgranten (Nebeltöpfe)

Wenn man das alles so liest muss man sich doch schon fast wundern, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde und nicht erst gegen Zahlen einer Geldbusse.

Falsch, de50ae.

1.) Das Luftgewehr durfte und darf ich haben, weil es so alt war das es kein F brauchte. Das habe ich auch wiederbekommen und habe es heute noch.

2.) Zuhause darf ich laut Definition WaffG meine Waffen geladen führen.

Anders wäre es gewesen wenn ich nicht Zuhause gewesen wäre. Wenn ich die Wohnung verlassen habe, hab ich die Dinger natürlich entladen und eingeschlossen.

3.) Das einzige was bleibt sind die Nebeltöpfe. Da war aber nie mehr die Rede von.

Fakt ist, dass die Sache aus der Sicht eines Gutmenschen vielleicht moralisch bedenklich ist, da ich mich ja vorbereitet habe auf einen Angreifer zu schießen (Feuerbereite Aufbewahrung.) Ich habe aber gegen kein Gesetzt verstoßen. Ich muss meine Waffen nicht vor mir selbst verschließen und in meiner Wohnung kann ich einen unberechtigten Zugriff jederzeit unterbinden.

Fakt ist auch, dass selbst wenn es ein Verstoß gegen das Gesetzt gewesen wäre, es nach 5 Jahren verjährt gewesen wäre. Da die Behörde aber erst nach 5 Jahren und 2 Monaten die Einziehung verfügt hat, hätte aus meiner Sicht das Gericht auch so entscheiden müssen.

Der Richter argumentierte jedoch, dass das Gesetz das so nicht vorsehe. Es gäbe zwar eine Verjährungsfrist bei Straftaten, jedoch würde diese Frist nicht bei einer OWI greifen. Im Klartext: Wenn man einen Überfall begeht, ist das nach 5 Jahren weg. Bei einer OWI nicht.

Noch Fragen? :roll:

Da wundern sich manche, wenn man den Staat als neues Feindbild hat...

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Normalerweise sind die Gaser WBK pflichtig, bei den alten LG weiss ich es aber nicht. Meins war beim LKA und wurde laut dem Kripobeamten im PP "kriminaltechnisch Untersucht". Dann hab ich es in einem erbärmlichen Zustand wiederbekommen. Danach war nie wieder die Rede von dem Teil, keine Aufforderung es eintragen zu lassen oder unbrauchbar machen zu lassen etc.

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Anaconda .44 wird von den Behörden einen Strick gedreht wegen pih pah poh oder anders ausgedrückt wegen "Nichtigkeiten" die nicht gross der Rede wert waren. Ich meine tschuldigung ich bin der Meinung man hätte diese Verstösse wegen den Nebeltöpfen und gegebenenfalls anderen kleinen Dingen mit einer kleinen Geldstrafe ahnden können und gut isses bzw. wäre es gewesen. Wären wohl beide Parteien gut gefahren und ich denke Anaconda .44 hätte mit einer kleinen Geldstrafe ohne weiteres leben können, wenn dafür damals die Sache entgültig gegessen worden wäre damit.

Aber nein die Behörden kommen nach über 5 Jahren mit der alten ollen Kamelle von damals und fuhren gleich mit grossem Geschütz auf, andere würden jetzt sagen mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Ich kann es nicht fassen und würde es kaum glauben, wenn ich dies jetzt hier nicht selber von dem Getroffenen gehört hätte. Was soll das ganze eigentlich, wegen sowas das passiert ist, ihm zu drohen die WBK's wegzunehmen? Das ist ja nicht normal von den Behörden und Justizia in NRW ihr seltsames Handeln. Ich meine sogar, rein willkürlich und der Satz sowenig Waffen wie möglich im Volk... kommt mir da immer wieder in den Sinn.

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@Anaconda

Kann das sein, dass sich hier der Sachbearbeiter revangiert, da Du Dir mehrfach schon Dein Recht erstritten hast?

Hier eine Antwort vom letzten Jahr von Dir:

Nee, wir haben hier nur Sachbearbeiter. Und seit Ritter Kunibert hier in D seinen Kreuzzug gegen die legalen Waffenbesitzter begonnen hat gehts halt oft vor Gericht. Damit erwirbt man aber eben nicht den Preis für den beliebtesten Kunden... Und da die mir immer an die Karre pissen wollen, gibts halt vieeel Post vom Anwalt und Gericht und dann krieg ich doch was ich will. Aber die werden halt nicht schlauer...
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Richtig Mühli, gerade hier in Düseldorf haben wir einige Kreuzritter gegen den legalen Waffenbesitz. Sie versuchen mit allen! Mitteln die legalen Waffen aus dem Volk zu ziehen, ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt ist denen schei*egal. Bezeichnend ist auch, das bei meiner Behörde ein Sachbearbeiter sitzt, der vor ca. 20 Jahren schon mal dort war. Damals ist er Aufgrund von massiven Dienstaufsichtsbeschwerden dort entfernt worden, nun ist er wieder da und werkelt munter weiter.

Das VG unterstützt die Behörde durch die gefällten Urteile. Berufungen werden nur seltenst zugelassen. Wenn sie zugelassen werden, sind sie meist erfolgreich.

Weitere Aktivitäten unserer Behörde:

Munitionssammelscheine werden mit der Begründung wiederufen dass sie bei Beantragung nicht ausreichend begründet wurden. Teilweise sind die Scheine schon über 15 Jahre im besitz der Leute. Persönlich sind mir 6 Fälle bekannt.

Sammlerwbk´s werden massiv eingeschränkt. Beutewaffen beim Sammelgebiet "Deutsche Ordonanz bis 45" werden gestrichen.

Persönlich bekannt 2 Fälle.

Jäger die keinen JS gelöst haben werden aufgefordert ihr Bedürfnis nachzuweisen oder ihre Waffen abzugeben. Nach Auskunft eines Bekannten auf der UJB mindestens 50 Fälle.

Mittlerweile weiss ich von Betroffenen, dass mehrere Behörden so verfahren.

Fazit: Die Behörde / der Staat ist unser Feind. Jedes noch so kleine Zugeständnis an diese Leute ist ein weiterer Spatenstich zum Grab des legalen Waffenbesitzes. Reicht man denen den kleinen Finger, ist der Arm ab. :x

Aber genug davon, das ist Kesselnietes Fred.

Es sollte nur Aufgezeigt werden dass man NIEMALS die Behörde unterschätzen sollte...

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Fazit: Die Behörde / der Staat ist unser Feind. Jedes noch so kleine Zugeständnis an diese Leute ist ein weiterer Spatenstich zum Grab des legalen Waffenbesitzes. Reicht man denen den kleinen Finger, ist der Arm ab. :x...

Wenn das alles so verfolge.........habe ich mit der für mich zuständigen Behörde anscheinend das gaaaanz große Los gezogen!

Gruß

Hunter

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Jäger die keinen JS gelöst haben werden aufgefordert ihr Bedürfnis nachzuweisen oder ihre Waffen abzugeben. Nach Auskunft eines Bekannten auf der UJB mindestens 50 Fälle.

ich kann meiner behörde eigentlich nur gutes nachsagen und daß sie korrekt sind.

mir wurde bez. meinem jagdschein aber auch dazu gesagt, daß wenn ich den nicht mehr löse, daß damit mein bedürfnis für die jagdwaffen entfällt.

nur wer über 10 jahre die wbk für jagdwaffen hat, wird geduldet, wenn er dann keinen jagdschein mehr löst und darf die waffen dann behalten. jedoch entfällt dann die muni-erwerbsberechtigung.

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mir wurde bez. meinem jagdschein aber auch dazu gesagt, daß wenn ich den nicht mehr löse, daß damit mein bedürfnis für die jagdwaffen entfällt.

Eben das ist Stuss, Manfred.

Du kannst jederzeit einen JS lösen, selbst wenn Du es mal 1 Jahr nicht tust.

Du kannst jederzeit zur Auslandsjagd gehen, dazu benötigst Du keinen deutschen JS.

Das Besitzbedürfnis am JS festzumachen ist Quatsch und wieder so ein Gehirnfurz einiger Schreibtischtäter.

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Jo 60€ hier 50€ Beitrag da plus plus und schon hat man ein Haufen Fixkosten am Bein.

Die Verbindlichkeiten sollte man immer möglichst gering halten um flexibel zu sein :)

Bisher habe ich nicht wirklich gedacht, dass ich als normaler Sportschütze so was brauche, da sich keine "kritischen" Waffen in meinem Besitz befinden (man denke an BWT2), ich auch sonst bisher keinen Ärger mit der Behörde hatte und bisher dort auch schon einiges genehmigt bekommen habe ohne Ärger.

Sogar in der Zeit, als der BDS noch nicht anerkannt war.

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Jo 60€ hier 50€ Beitrag da plus plus und schon hat man ein Haufen Fixkosten am Bein.

Die Verbindlichkeiten sollte man immer möglichst gering halten um flexibel zu sein :)

Bisher habe ich nicht wirklich gedacht, dass ich als normaler Sportschütze so was brauche, da sich keine "kritischen" Waffen in meinem Besitz befinden (man denke an BWT2), ich auch sonst bisher keinen Ärger mit der Behörde hatte und bisher dort auch schon einiges genehmigt bekommen habe ohne Ärger.

Sogar in der Zeit, als der BDS noch nicht anerkannt war.

Da bist du in einer glücklichen Lage.

Aber ob das immer so bleibt :?

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, da sich keine "kritischen" Waffen in meinem Besitz befinden (man denke an BWT2),

bei "kritischen Waffen" hilft dir allerdings auch kein Rechtsschutz.....oder sonst was .......hat man ja bei BWT3 (das meinst du wohl) ganz deutl. gesehen! Ich bin mir Sicher das der eine oder andere BWT3-Besitzer einen mehr oder weniger guten Rechtsverdreher angestzt hat.......vom FWR will ich gar nicht reden......Ergebniss ......Null.....Umbauen müssen alle mit oder ohne Rechtsanw.

Mir fällt da immer der Spruch bei der Sachkundeprüfung ein.........

Waffenbesitzer lassen sich am besten absolut gar nichts zu Schulden kommen......nicht das aller Geringste

Und das da etwas drann ist sieht man ja an dem Fall von Anaconda......da geht's ja auch nur um Lächerlichkeiten.....könnte aber die WBK's kosten....was um Gottes Willen hoffentl. nicht eintritt!

Gruß

Hunter

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an dem Fall von Anaconda......da geht's ja auch nur um Lächerlichkeiten.....könnte aber die WBK's kosten....was um Gottes Willen hoffentl. nicht eintritt!

Das schlimme ist, dass diese Lächerlichkeiten (bis auf eine) gar nicht ungesetzlich waren. Und von der ungesetztlichen war nie wieder die Rede.

Man braucht sich also gar nichts zu schulden kommen lassen und ist hinterher trotzdem der Arsch der Nation. Ein ausgetauschter Vorgesetzter bei der Behörde und schon ist man 2. Sieger. Wenn man sich hier dann adäquaten Rechtsbeistand holt ist man ganz schnell bei 4000 bis 5000 Euro. Wer die mal so eben übrig hat, kann sich die Rechtschutzversicherung sparen. Allen anderen kann ich nur raten sich das gut zu überlegen.

Man ist schnell unschuldig wo reingeraten...:roll:

Kleines Beispiel: Ein ehemaliger Kamerad hat zig Jahre in seinem Reihenhaus friedlich mit seiner Familie gelebt. Im Sommer hat er öfter mal nach dem schießen seine Waffen auf der Terrasse gereinigt. Nun wurde das Nachbarhaus an eine, sagen wir mal Großfamilie mit Migrationshintergrund, vermietet. Es gab schnell Streit und eines Morgens stand die Polizei bei dem Kameraden vor der Tür. Großes Theater, Haussuchung, Waffen wurden beschlagnahmt, er verhaftet. Der neue Nachbar hat eine Anzeige gemacht, der Kamerad hat ihn mit der Waffe bedroht. Ich muss dazu sagen, der Kamerad hat ein Temperament wie eine Rolle Schlaftabletten und hätte so was niemals gemacht.

Jedenfalls hatte der Nachbar mit Migrationshintergrund fünf Zeugen aus seiner Familie die bestätigten dass er nachts um 2.30 Uhr von dem Kameraden mit der Waffe bedroht wurde. Gerichtsverhandlung, Waffen weg, Zuverlässigkeit weg. Gegen gedrehte Zeugen kommt man nicht an.

Kurz darauf wurden die Herren Nachbarn wegen verschiedener Delikte verhaftet. Dem Kameraden hats nicht mehr geholfen.

So schnell kanns gehen...

@ge50ae: Überlegs Dir nochmal mit der Rechtsschutzversicherung...

@all: Vielen Dank für Eure guten Wünsche, ich kann es bei unseren Ríchtern und Behörden brauchen...:!:

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Und der Schützenkamerad hat das tatsächlich nicht gemacht ? Was für andere Beweise gab es als die Zeugenaussagen ? Hat der Kamerad die nächste Instanz bemüht ?

Der neue Nachbar hat eine Anzeige gemacht, der Kamerad hat ihn mit der Waffe bedroht. Ich muss dazu sagen, der Kamerad hat ein Temperament wie eine Rolle Schlaftabletten und hätte so was niemals gemacht.

Jedenfalls hatte der Nachbar mit Migrationshintergrund fünf Zeugen aus seiner Familie die bestätigten dass er nachts um 2.30 Uhr von dem Kameraden mit der Waffe bedroht wurde. Gerichtsverhandlung, Waffen weg, Zuverlässigkeit weg. Gegen gedrehte Zeugen kommt man nicht an.

Kurz darauf wurden die Herren Nachbarn wegen verschiedener Delikte verhaftet. Dem Kameraden hats nicht mehr geholfen.

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