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Mit der Pistole bedroht


joker_ch

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Weil das eine Notwehrüberschreitung gewesen wäre. Die Bedrohung hat zu diesem Zeitpunkt nicht mehr stattgefunden und ein Rammen des Mofafahrers wäre rechtlich etwa das Gleiche, wie einen flüchtenden Einbrecher in den Rücken zu schiessen. Damit wäre Joker in der CH in der Kiste und zwar länger als der bewaffnete Mofafahrer.

Ausserdem käme hier wieder eine Abwägung der Fähigkeiten von Opfer und Bedrohtem. Von Joker ist bekannt, dass er ein Waffenexperte in Theorie und Praxis ist, der Mofafahrer ein Laie wie die Fehlmanipulation an seiner 6,35 zeigt. Da hätte Joker die Arschkarte gezogen. Kann mir schon die Schlagzeile unseres Debilenbildungsblattes vorstellen:

"Begüterter Super - Rambo im Geländefahrzeug hetzt verängstigten Heimwerker auf Mofa".

Dir als "SV Experten der anderen Art" habe ich aber auch ein bisschen mehr Sachkenntnis zugetraut.

Mitr

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@Hollow

das mit den paar Monaten könnte stimmen. Frag mich wie es danach aussieht bei so einem Verrückten.

@Chleche

Die Lehre die ich ziehe?

Wachsam sein so wie ich es eigentlich bin in anderen Situationen, denn weder eine Waffe noch ein Spray noch irgendendetwas nützt dir wenn du überascht wirst.

@Mitr

Das bringt es nicht wenn du überaschend in einen Lauf schaust der sich 30cm von dir befindet und deine Hände sind auf dem Steuer

@Chleche

Der Typ war ein Schweizer um die 50 Jahre, normal aussehend, also überhaupt nicht das Profil vor dem man sich in acht nimmt.

Sonst ist sein Problem nicht das Waffg sondern die Morddrohung und versuchte Umsetzung.

@DH

Warum entäuscht du mich nicht ? :roll:

Ich bin kein Mörder, denn das wäre es gewesen, wenn ich dem Typen nachgefahren wäre und ihn überfahren hätte.

Was mir aber auch zu schaffen macht ist die Reaktion der Polizei. Erstens 15 Minuten warten, ist schon heftig bei dem Sachverhalt. Ausserdem, nachdem ich meine Geschichte erzählt hatte und ein Profil erarbeitet wurde von dem Typen musste ich nur unterschreiben und das war alles. Nichts in dem Stil, den finden wir, machen sie sich keine Sorgen oder eventuel Verhaltensmassnahmen wenn ich ihn wieder treffe. Nichts überhaupt nichts, auch schienen die es relativ normal zu finden als Vorfall. Das mildert aber ziemlich das Vertrauen in den Laden.

Mal sehen wie es weitergeht, hoffe der hat sich nicht meine Autonummer gemerkt.

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An deiner Stelle würde ich mir beim nächsten Mal wenn du an der Stelle bist die Wasserpistole einstecken ... Es ist damit zu rechnen dass die Polizei den Mann aufspürt und er sich an dir rächen will oder an deiner Tochter ... Nimm diese aus dem Verein - die soll woanders trainieren ...

Flucht eines Mannes der ein versuchter Mörder ist zu verhindern ist keine Straftat. Ausserdem muss ja nicht sein dass der dabei umkommt. Und wenn er schwer verletzt wird sein Pech ...

Ich bin kein Mörder, denn das wäre es gewesen, wenn ich dem Typen nachgefahren wäre und ihn überfahren hätte.

...

Mal sehen wie es weitergeht, hoffe der hat sich nicht meine Autonummer gemerkt.

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Wieso ? Einen Typ der einen ermorden wollte an der Flucht zu hindern ist keine Straftat.

Doch ist so in der Schweiz, ausserdem kommt vielleicht etwas dazu, das du nicht nachvollziehen kannst, ich habe Probleme damit jemanden umzubringen. Kann nichts für diese offensichtliche Schwäche :?

@Imi

Beschreibt es gut, wenn es vorbei ist, bist du froh und möchtest nicht unbedingt es verlängern, ausserdem, brauch man ein paar Sekunden um die Gedanken zu sortieren und schlussendlich kam meine Tochter aus dem Trainingscenter.

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In Deutschland gab es mal einen Fall wo ein Mann einen notorischen Stalker auf der Flucht niedergeschossen hat. Urteil: War in Ordnung. Wie es in der Schweiz ist weiss ich nicht.

Weil das eine Notwehrüberschreitung gewesen wäre. Die Bedrohung hat zu diesem Zeitpunkt nicht mehr stattgefunden und ein Rammen des Mofafahrers wäre rechtlich etwa das Gleiche, wie einen flüchtenden Einbrecher in den Rücken zu schiessen. Damit wäre Joker in der CH in der Kiste und zwar länger als der bewaffnete Mofafahrer.

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In Deutschland gab es mal einen Fall wo ein Mann einen notorischen Stalker auf der Flucht niedergeschossen hat. Urteil: War in Ordnung. Wie es in der Schweiz ist weiss ich nicht.

Hast du einen Quellennachweis?

Per Definition ist ein Stalker ja unbewaffnet. Und dann wird der auch noch auf der FLUCHT erschossen und das ist dann OK? :?:

GROSSES FRAGEZEICHEN!

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Ich will auch niemanden verletzen oder umbringen. Aber jemand der mich umbringen wollte den lass ich bestimmt nicht laufen. Und wie schwer die Verletzungen sind die er braucht um festgenommen zu werden kann er sich selber aussuchen ...

Doch ist so in der Schweiz, ausserdem kommt vielleicht etwas dazu, das du nicht nachvollziehen kannst, ich habe Probleme damit jemanden umzubringen. Kann nichts für diese offensichtliche Schwäche :?

@Imi

Beschreibt es gut, wenn es vorbei ist, bist du froh und möchtest nicht unbedingt es verlängern, ausserdem, brauch man ein paar Sekunden um die Gedanken zu sortieren und schlussendlich kam meine Tochter aus dem Trainingscenter.

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..@Imi

Beschreibt es gut, wenn es vorbei ist, bist du froh und möchtest nicht unbedingt es verlängern, ausserdem, brauch man ein paar Sekunden um die Gedanken zu sortieren....

eben!

:!:

ich möchte keinem nahe treten, aber

was manche hier schreiben ist einfach gesagt, aber

in der realität hätte wohl jeder das herz in der hose sitzen

solch eine reaktion ist vermutlich das letzte was man in

so einer situation erwarten würde. schliesslich ist das kein ghetto

oder sonst eine "abgefahrene" gegend gewesen...

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@Mitr

Das bringt es nicht wenn du überaschend in einen Lauf schaust der sich 30cm von dir befindet und deine Hände sind auf dem Steuer

.

Hallo Joker

Diese Aussage habe ich nicht auf deinen Fall bezogen. Es geht ganz allgemein um die Einsetzbarkeit einer geholsterten FFW für einen Autofahrer. Versuch an eine verdeckt getragene FFW heranzukommen, angegurtet am Steuer sitzend, mit einem

-Schulterholster

-Gürtelholster

Wenn man schon in den Lauf einer geladenen Waffe blickt, hilft auch keine Geschwindigkeit a la Hollywood mehr, sondern nur noch hoffen.

Gruss!

Mitr

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Um nochmal auf DH einzugehen.

- In der Schweiz kann ein Ziviler keine Polizei Aufgeben übernehmen und einem Kriminellen nachstellen ist eine Polizeiliche Aufgabe.

- Wenn du jemanden verletzt oder tötest der nicht unmittelbar bedroht bist du strafbar und es fällt unter Notwehrexess

Praktisch mit dem Auto jemanden nachstellen, der mit einer Pistole bewaffnet ist und man ist unbewaffnet, fällt bei mir unter originelle Art des Selbstmorversuch.

Schlussendlich du hast zu viele Filme gesehen anders kann ich mich es nicht erklären, das dein Pseudonym dich so beinflusst, das du es als normales Verhaltensmuster ansiehst.

@Mitr

OK

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JEDER das Herz in der Hose ? Nun ja ... ein kleiner Schütze am Rande von Preußen weniger ... sorry !

Ich gehe davon aus das Du gelernt hast !

So wie ich Dir in deinem SV Fred schon schrieb: jede Überraschung mißlingt wenn man sich mental darauf vorbereitet. JETZT kannst Du es vielleicht verstehen was ich Dir hier schrieb !

"... abschnallen und den Angreifer mit der Fahrzeugtür von seiner Karre holen" wird bei Dir bald eine Trainigseinheit !

Da du nicht klar gesagt hast auf welcher Seite das stattfand ... nehme ich, anhand der jetzt genannten 30cm, mal die Fahrerseite an ...

Vorher glaubte ich, der stand auf der Beifahreseite ... dann hätte ich ihm den Anhänger an die Hauswand geschoben, sei sicher ...

So hätte ich den verfolgt und von der Mopete geschoben ... denn DER hatte mit Sicherheit den größeren Küttel in der Hose als sein GROßEFRESSEVERSTÄRKER durch Ladehemmung Fahnenflucht beging!

Und ich bin mir sicher ...wenn es einen Prozeß gegeben hätte ... wäre man Dir sicher dankbar das solcher Prolet hinter Schloß und Riegel kommt ...

Schußwaffen im Strassenverkehr ist hier in D ein ganz heißes Thema ... aber sicher ist dein Angreifer deshalb auf einem Mofa unterwegs weil er eben keine Fahrlizens mehr hat .... warum wohl ... und sicher ist er dann auch Polizeibekannt !

Oder er hat nen "Jagdschein" ( nein liebe Jäger, euch meine ich natürlich nicht !) und ist deshalb schon bekannt ... nur so ist die Polizeireaktion darauf zu erklären ...

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Es fand auf der Fahrerseite statt.

Darauf vorbereitet sein, habe ich schon geschrieben, das ist mein Fazit. Dann kann man diskutieren welche Gegenmassnahmen man nehmen kann. Aber wie schon gesagt, in einer ruhigen Gegend, in einer ruhigen Stadt, von jemand der nicht dem üblichen Schema entspricht.

Das mit der Verfolgung hätte mit 100% Sicherheit in der Schweiz schlecht für mich geendet, leider ist es so das in diesem Land, das Notwehrrecht sehr, sehr Eng gefasst ist.

Das der nicht bekannt ist von der Polizei kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. So einer hat mit Sicherheit schon Probleme gehabt, ausserdem das Gespann Mofa und Anhänger ist ziemlich einmalig. Wenn die wollen finden die den in 24 Stunden. Aber wollen sie es ?

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Und ich bin mir sicher ...wenn es einen Prozeß gegeben hätte ... wäre man Dir sicher dankbar das solcher Prolet hinter Schloß und Riegel kommt ...

Das ist gequirlte Schei§§e!

Mir sind etliche Fälle von Notwehr bekannt die vor Ober, bzw. Bundesgericht gelandet sind. Mit oder ohne Schusswaffe.

Ich kann meine Aussage von vorhin nur wiederholen: Hätte Joker den Mofafahrer irgendwie mit Gewalt von seinem Kleingeldverdunster geholt, mit Waffe oder Auto, egal, Joker hätte die Nebenzelle des Waffenschwingers belegt, aber für längere Zeit als dieser.

Für Unklarheiten mit der schweizer Gesetzgebung, bzw. Auslegung in solchen Fällen, den Fachmann beiziehen, einfach gesagt: Fragt dynamite, der ist vom Fach!

MfG

Mitr

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Du solltest dich mal bei Marvel Comic als Nachfolger für Captain America bewerben... :D

Nun wußte nicht das die einen suchen ... ich bin mehr für "Asterix" ( ... bei den Schweizern )

Ich finde es dennoch erheiternd das ihr einem hier sowenig zutraut ... das dies nicht geht, wenn schon die Ordnungsmacht eingeschaltet ist, weiß ich dann aber wohl auch.

Aber das wäre doch ne schöne Übung für euer nächstes Schweizer Boardtreffen ...

Dann legt ihr den Pfriemel den Schutzleuten fertigverpackt und voll geständig auf den Tresen ... oder dürfen das Privatleute auch nicht in der Schweiz ?

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Das ist gequirlte Schei§§e!

Mir sind etliche Fälle von Notwehr bekannt die vor Ober, bzw. Bundesgericht gelandet sind. Mit oder ohne Schusswaffe.

Ich kann meine Aussage von vorhin nur wiederholen: Hätte Joker den Mofafahrer irgendwie mit Gewalt von seinem Kleingeldverdunster geholt, mit Waffe oder Auto, egal, Joker hätte die Nebenzelle des Waffenschwingers belegt, aber für längere Zeit als dieser.

Für Unklarheiten mit der schweizer Gesetzgebung, bzw. Auslegung in solchen Fällen, den Fachmann beiziehen, einfach gesagt: Fragt dynamite, der ist vom Fach!

MfG

Mitr

Abgesehen von deiner fäkalen Attacke:

dann ist die Schweiz dann wohl doch nicht so ein tolles Land ... denn mit einer Zimmerflak im Strassenverkehr aus solch niederen Beweggründen rumzufummeln ... ist wohl mehr wie ausreichend für viele Maßnahmen auch die der SV !

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