Hagbard Posted March 27, 2007 at 07:49 PM Share Posted March 27, 2007 at 07:49 PM Hallo zusammen, ich habe vor mir eine Waffe (KK-Gewehr) über Egun zu ersteigern. Wie sieht es mit dem Eintragen in die WBK aus. Ich habe mir bisher nur einen Karabiner vom Händler gekauft und der darf ja die Waffe in die WBK eintragen. Wie sieht es denn bei Privatpersonen aus, bzw. wie geht es bei Privatpersonen von statten? Ich denke, das hier schon einige bei Egun was erstanden haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted March 27, 2007 at 07:56 PM Share Posted March 27, 2007 at 07:56 PM normalerweise reagieren die Behörden sehr allergisch wenn Privatpersonen den Eintrag in die WBK vornehmen - jedenfalls ist das so in D´dorf so. Du musst auch die Waffe nicht von deinem Verkäufer eintragen lassen, die Daten können die Behörden von der Überlassungsurkunde übernehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
winzi Posted March 27, 2007 at 07:57 PM Share Posted March 27, 2007 at 07:57 PM Bei Kauf von privat machst Du am besten einen Kaufvertrag (egal ob Egun, Annonce oder ähnliches). Dann gehst Du zum Amt, füllst den Antrag aus (Kaliber, Hersteller, Waffenart, Seriennummer) und gut ist. Die Eintragung macht dann der zuständige SB. Edit: Es gilt natürlich die Frist von 14 Tagen nach Erwerb zu wahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted March 27, 2007 at 08:02 PM Share Posted March 27, 2007 at 08:02 PM Kaufvertrag von Privat http://www.ndsb-sh.de/sl/waffenrecht/texte/kaufvertrag.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted March 27, 2007 at 08:09 PM Share Posted March 27, 2007 at 08:09 PM Wie sieht es denn bei Privatpersonen aus, bzw. Wenn Du die Waffe erstanden hast fährst Du auf das Einwohnermeldeamt(!) und lässt Dir Deine WBK beglaubigen. Dann schickst Du die beglaubigte Kopie und zwei unterschriebene Kaufverträge an den Verkäufer, der schickt Dir einen samt Gewehr zurück. Dann gehst Du zur Waffenbehörde und lässt die Puste eintragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted March 27, 2007 at 08:14 PM Share Posted March 27, 2007 at 08:14 PM Aus dem Thema sollte man eine FAQ machen oder zumindest unter "wichtig" einstellen, die Frage wird ja bestimmt immer wieder auftauchen. (Gleiches gilt für den Fall, dass man als Verkäufer bei egun etc. agiert.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hagbard Posted March 27, 2007 at 08:22 PM Author Share Posted March 27, 2007 at 08:22 PM Heiligs Blechle!!! Geht dat schnell mit den Antworten, bin immer wieder überrascht!!!! Dann kann ja nichts mehr schiefgehen! Ich meinte, dass es mal ein ähnliches Thema gegeben hat. Ich habe es nur nicht mehr gefunden. Das man das Thema unter "wichtig" einstellt finde ich auch ne gute Idee, da ich selbst bei Google und WOanders nicht wirklich was gefunden habe. :!: Danke nochmal! Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted March 28, 2007 at 07:06 AM Share Posted March 28, 2007 at 07:06 AM Noch eine kleine Anmerkung von mir: es ist nicht unbedingt nötig, dei Kopie der WBK beglaubigen zu lassen. Erkundige dich bei deinem Sachbearbeiter, ob er bereit ist, einem Käufer oder Verkäufer ggf. telefonisch auskunft zu geben. In diesem Fall reicht dann eine normale Kopie. Auf jeden Fall solltest du auch eine Kopie deines Personalausweises mitschicken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted March 28, 2007 at 07:27 AM Share Posted March 28, 2007 at 07:27 AM Erkundige dich bei deinem Sachbearbeiter, ob er bereit ist, einem Käufer oder Verkäufer ggf. telefonisch auskunft zu geben. In diesem Fall reicht dann eine normale Kopie. Meine Sachbearbetein erteilt telefonische Auskunft. Die genaue Rechtslage zwar nicht eindeutig, weil es aber im Interesse "ihres" Schützen ist wird es so gehandhabt. Das Beglaubigen einer Kopie ist auch kein großer Akt, kostet hier 5,-€ Gebühr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 28, 2007 at 08:13 AM Share Posted March 28, 2007 at 08:13 AM Am Einfachsten geht es bei persönlicher Abholung der Waffe. Da muß man die Original-WBK den Verkäufer vorzeigen und die Waffe dann mitsamt einer Ausfertigung des Kaufvertrags mitnehmen. Mit dem Wisch dann zur Waffenrechtsbehörde marschieren und schon wird die Waffe in die WBK eingetragen. Die Behörden schicken sich gegenseitig Kontrollmitteilungen, so daß sichergestellt ist, daß die erworbene Waffe eingetragen und beim Verkäufer aus seiner WBK ausgetragen wird. Deshalb ist es auch unklug, die 14-Tage-Frist zur Eintragung verstreichen zu lassen. Die Behörde des Verkäufers sagt der Behörde des Käufers auf jeden Fall Bescheid, daß eine Waffe erworben wurde. So schlau sind die schon! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Raging-Bull Posted March 28, 2007 at 10:36 AM Share Posted March 28, 2007 at 10:36 AM normalerweise reagieren die Behörden sehr allergisch wenn Privatpersonen den Eintrag in die WBK vornehmen - jedenfalls ist das so in D´dorf so. Du musst auch die Waffe nicht von deinem Verkäufer eintragen lassen, die Daten können die Behörden von der Überlassungsurkunde übernehmen. Ist hier nicht so, ich kann selbst eintragen bei kauf von Privat, mag es aber nicht weil mir das mit der schreibmaschine besser gefällt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted March 28, 2007 at 11:14 AM Share Posted March 28, 2007 at 11:14 AM Ist hier nicht so, ich kann selbst eintragen Können - vielleicht? Dürfen - Nö! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 28, 2007 at 11:45 AM Share Posted March 28, 2007 at 11:45 AM Selbteintragungen ziehen verschärften Mecker des/der SB nach sich! Würde ich auf jeden Fall lassen! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
winzi Posted March 28, 2007 at 12:53 PM Share Posted March 28, 2007 at 12:53 PM Soweit ich weiß dürfen nur Sammler in die Rote WBK selbst eintragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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