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Waffenkauf bei Egun


Hagbard

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Hallo zusammen,

ich habe vor mir eine Waffe (KK-Gewehr) über Egun zu ersteigern.

Wie sieht es mit dem Eintragen in die WBK aus. Ich habe mir bisher

nur einen Karabiner vom Händler gekauft und der darf ja die Waffe in

die WBK eintragen. Wie sieht es denn bei Privatpersonen aus, bzw.

wie geht es bei Privatpersonen von statten?

Ich denke, das hier schon einige bei Egun was erstanden haben.

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Bei Kauf von privat machst Du am besten einen Kaufvertrag (egal ob Egun, Annonce oder ähnliches). Dann gehst Du zum Amt, füllst den Antrag aus (Kaliber, Hersteller, Waffenart, Seriennummer) und gut ist. Die Eintragung macht dann der zuständige SB.

Edit:

Es gilt natürlich die Frist von 14 Tagen nach Erwerb zu wahren.

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Wie sieht es denn bei Privatpersonen aus, bzw.

Wenn Du die Waffe erstanden hast fährst Du auf das Einwohnermeldeamt(!) und lässt Dir Deine WBK beglaubigen. Dann schickst Du die beglaubigte Kopie und zwei unterschriebene Kaufverträge an den Verkäufer, der schickt Dir einen samt Gewehr zurück. Dann gehst Du zur Waffenbehörde und lässt die Puste eintragen.

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Heiligs Blechle!!!

Geht dat schnell mit den Antworten, bin immer wieder überrascht!!!!

Dann kann ja nichts mehr schiefgehen!

Ich meinte, dass es mal ein ähnliches Thema gegeben hat. Ich habe es nur

nicht mehr gefunden.

Das man das Thema unter "wichtig" einstellt finde ich

auch ne gute Idee, da ich selbst bei Google und WOanders nicht wirklich was

gefunden habe. :!:

Danke nochmal!

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Noch eine kleine Anmerkung von mir:

es ist nicht unbedingt nötig, dei Kopie der WBK beglaubigen zu lassen. Erkundige dich bei deinem Sachbearbeiter, ob er bereit ist, einem Käufer oder Verkäufer ggf. telefonisch auskunft zu geben. In diesem Fall reicht dann eine normale Kopie.

Auf jeden Fall solltest du auch eine Kopie deines Personalausweises mitschicken.

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Erkundige dich bei deinem Sachbearbeiter, ob er bereit ist, einem Käufer oder Verkäufer ggf. telefonisch auskunft zu geben. In diesem Fall reicht dann eine normale Kopie.

Meine Sachbearbetein erteilt telefonische Auskunft. Die genaue Rechtslage zwar nicht eindeutig, weil es aber im Interesse "ihres" Schützen ist wird es so gehandhabt. Das Beglaubigen einer Kopie ist auch kein großer Akt, kostet hier 5,-€ Gebühr.

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Am Einfachsten geht es bei persönlicher Abholung der Waffe. Da muß man die Original-WBK den Verkäufer vorzeigen und die Waffe dann mitsamt einer Ausfertigung des Kaufvertrags mitnehmen. Mit dem Wisch dann zur Waffenrechtsbehörde marschieren und schon wird die Waffe in die WBK eingetragen. Die Behörden schicken sich gegenseitig Kontrollmitteilungen, so daß sichergestellt ist, daß die erworbene Waffe eingetragen und beim Verkäufer aus seiner WBK ausgetragen wird.

Deshalb ist es auch unklug, die 14-Tage-Frist zur Eintragung verstreichen zu lassen. Die Behörde des Verkäufers sagt der Behörde des Käufers auf jeden Fall Bescheid, daß eine Waffe erworben wurde. So schlau sind die schon!

GRUß

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normalerweise reagieren die Behörden sehr allergisch wenn Privatpersonen den Eintrag in die WBK vornehmen - jedenfalls ist das so in D´dorf so.

Du musst auch die Waffe nicht von deinem Verkäufer eintragen lassen, die Daten können die Behörden von der Überlassungsurkunde übernehmen.

Ist hier nicht so, ich kann selbst eintragen bei kauf von Privat, mag es aber nicht weil mir das mit der schreibmaschine besser gefällt!

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