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WIE VIELE KURZWAFFEN DARF EIN JÄGER HABEN? BEDÜRFNIS & GRUNDKONTINGENT


Jägermeister

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Zitat

Die Antwort ist einfach: grundsätzlich zwei & unendlich viele. Zumindest theoretisch. Dies folgt aus § 13 Abs. 2 WaffG. Diese Vorschrift erlaubt einem Jäger den Erwerb von 2 Kurzwaffen ohne Nachweis eines Bedürfnisses als sog. Grundausstattung.

„Das Bedürfnis wird unterstellt, dies gilt sowohl für das spezielle waffen- und munitionsbezogene Bedürfnis als auch für das allgemeine Bedürfnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 8 WaffG (und zwar) in Bezug auf Langwaffen und zwei (…) Kurzwaffen“, s. „Waffenrecht“, Steindorf, 10. Auflage, zu § 13 Rn. 6a. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-viele-kurzwaffen-darf-ein-jaeger-haben-beduerfnis-grundkontingent_105845.html

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ein Jäger macht ein Bedürfnis glaubhaft.

wird sein Bedürfnis anerkannt, kann ein Erwerb erfolgen..

ist für Jäger im Prinzip wie für Sportschützen, keine zahlenmäßige Beschränkung! solange ein Bedürfnis glaubhaft gemacht werden kann......geht das auch für Jäger. auch mehr als 2, 3 oder sogar mehr als 4 KWn.......

......ist für Jäger nur um einiges schwieriger weitere Bedürfnisse glaubhaft zu machen als für einen Sportschützen....

.... neben der Fallenjagd gibts ja auch noch das jagdliche Übungsschießen und es soll sogar auch jagdsportliche Schießwettkämpfe geben.

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