XP - 100 Posted April 1, 2007 at 09:13 PM Share Posted April 1, 2007 at 09:13 PM Brauchst Du auch nicht!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted April 1, 2007 at 09:46 PM Share Posted April 1, 2007 at 09:46 PM Prendergast : Ignoriere Dirthy Harry einfach. Der ist zuständig für Boardjustiz und Todesstrafe und ist bekannt für Vorverurteilungen im BILD - Zeitungsstil. wir respektieren, daß Du nicht mehr sagen willst und ich würde es in Hinblick auf ein laufendes verfahren auch nicht tun. Jeder Anwalt rät seinem Mandanten zum Schweigen, denn mitunter kann ein unbedachtes Wort schnell zum Problem werden. Meine Meinung als juristischer Laie . warte besser mit der WBK kein Sachbearbeiter wird das wahrscheinlich unterschreiben, solange das Verfahren läuft . Ansonsten Willkommen hier. D.H: Wenn jemand schuldig ist - und damit meine ich jetzt nicht Grauzone oder Bagatelle - dann ist er schuldig und hat keine Finger an eine Waffe zu touche Bis jetzt ist er ja wohl nicht schuldig und schuldig ist in diesem Land erst jemand, wenn ein Richter ein rechtskräftiges Urteil gefällt hat. Bei Dir reicht offensichtlich schon mal ein Gerücht . Link to comment Share on other sites More sharing options...
MSM Posted April 5, 2007 at 10:22 AM Share Posted April 5, 2007 at 10:22 AM die ganze sache ich ist doch viel einfacher. die behörde fragt bei der beantragung sowieso bei der staatsanwaltschaft nach, ob ein ermittlungsverfahren gegen den antragssteller läuft. entsprechend bekommen sie positive antwort, womit die behörde mit sicherheit abwartet, wie das verfahren ausgeht. mein cousin hat es ähnlich erlebt. dabei gings um ein ermittlungsverfahren wegen vorteilnahme im amt, was somit absolut nichts mit gewalt u.s.w. zu tun hatte. dennoch verweigerte die behörde ihm die ausstellung der wbk bis zum abschluß des verfahrens. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Prendergast Posted April 5, 2007 at 05:01 PM Author Share Posted April 5, 2007 at 05:01 PM Also war gestern bei der Polizei,kann sagen das alles "easy" ist. Der Kok hat gesagt,das da nichts rauskommt,und das es sowieso eingestellt wird.(War ich erstmal erleichtert) Habe trotzdem nix dazu gesagt und mein Anwalt schreibt jetzt nen netten Brief. Also wie gesagt kann ab Mai ja sowieso erstmal nur mein Bedürfnis beantragen,das dauert denke ich mal so auch um die vier wochen,bis dahin sind einige wochen ins Land gegangen,und vielleicht ist das Verfahren dann schon eingestellt richtig?Und wenn nicht beantrage ich trotzdem und die Warten dann halt.Mir ging es nur darum nicht unnötig viel Zeit zu verplempern.Wie seht ihr das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 5, 2007 at 05:34 PM Share Posted April 5, 2007 at 05:34 PM Wird schon werden, Prendergast! :!: Mein Tip: Du hast erlebt, wie schnell man als Legalwaffenbesitzer mit deutschen Beamten und Behörden Ärger kriegen kann. Deshalb ist eine Mitgliedschaft im FWR und eine Waffen-Rechtsschutzversicherung bei der ÖRAG unverzichtbar! Denk mal darüber nach! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Uwe Gaukel Posted April 5, 2007 at 05:52 PM Share Posted April 5, 2007 at 05:52 PM :!: Eine Mitgliedschaft im FWR kann ich nur empfehlen, die Rechtsschutzversicherung bei der ÖRAG ist eigentlich schon Pflicht. Auto fährt ja auch keiner Ohne. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Prendergast Posted April 5, 2007 at 06:12 PM Author Share Posted April 5, 2007 at 06:12 PM JA hab schon vor ner ganzen weile drüber nachgedacht und bin ins FWR eingetreten,konnte auch eine menge meiner Kollegen "überreden" :!: Allerdings habe ich ne komplette rechtsschutz bei der debeka,habe damals auch explizit nach waffenrecht etc. gefragt.Ist die versicherung von der Örag irgendwie besonders hinsichtlich waffenrecht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 5, 2007 at 06:21 PM Share Posted April 5, 2007 at 06:21 PM Keine Ahnung, was die RSV der DEBEKA alles abdeckt. Bei der ÖRAG gibt es Rundum-Rechtsschutz in allen Verwaltungsverfahren, Verwaltungsrechts- Zivil- und Strafprozessen. Mußt halt mal googeln und die Angebote vergleichen. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Uwe Gaukel Posted April 5, 2007 at 06:56 PM Share Posted April 5, 2007 at 06:56 PM Meine Versicherung bei der ÖRAG beschränkt sich im Moment noch auf den Rechtschutz bez. Waffenrecht. Die bieten aber auch den allgemeinen Rechtschutz mit Haftpflicht usw. das ganze Programm. Wer Mitglied im FWR ist erhält 10% Rabatt. Habe da ein sehr gutes Angebot bezüglich einer Haftpflichtversicherung bekommen und werde da ebenfalls umsteigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted April 5, 2007 at 10:38 PM Share Posted April 5, 2007 at 10:38 PM Prendergast ist das nicht der Polizist aus "Falling Down " ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Prendergast Posted April 6, 2007 at 10:57 AM Author Share Posted April 6, 2007 at 10:57 AM Genau DAS ist der Polizist bei Falling Down! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Prendergast Posted April 22, 2007 at 02:06 PM Author Share Posted April 22, 2007 at 02:06 PM So,habe mich nochmal mit der Thematik beschaftigt,und mir ist kotzübel! Dauert das wirkilich solange bis ein Ermitllungsverfahren eingestellt wird? Mein RA hat sich jetzt die Akte angefordert und er meinte das kann dauern... :x Könnte jetzt im Mai mein Bedürfnis beantragen. Nun meine Frage,das ErVf läuft in einem anderen Bundesland,werde ich bei der Beantragung gefragt ob gegen mich ermittelt wird?(ich denke schon) Wenn nicht,kann es dann sein das die Behörde davon nix mitbekommt? Als ich meinen KWS bekommen hab stand im Zusatz das sich ein zentrales Staatsanwaltliches register noch im aufbau befindet und deshalb die Erlaubnis jederzeit zuruckgenommen werden kann.Deshalb hoffe ich das sie nur in meinem Bundesland abfragen(eher ein Wunschtraum?) Es würde mich echt ankotzen noch ein halbes bis dreiviertel Jahr zu warten für nichts! :x Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted April 22, 2007 at 02:09 PM Share Posted April 22, 2007 at 02:09 PM Nun meine Frage,das ErVf läuft in einem anderen Bundesland,werde ich bei der Beantragung gefragt ob gegen mich ermittelt wird?(ich denke schon) Nein und es fragt auch keiner danach. Es wird zwar ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt aber die Erkundigungen sind keineswegs so weitreichend wie für UB zum Erweb des Pulverscheines. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted April 22, 2007 at 02:17 PM Share Posted April 22, 2007 at 02:17 PM Edit: Larswolf oder Prendergast, Wenn Du was editierst geht der Sinn des Threads ins leere... Prendergast hatte wohl nicht gemerkt das er als Larswolf angemeldet war... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Prendergast Posted April 22, 2007 at 02:21 PM Author Share Posted April 22, 2007 at 02:21 PM Aha,also kann es sein das ich meine Wbk ganz normal beantragen kann und die es nicht mitbekommen,weil es in einem anderen Bundesland ist? Wird bei der Beantragung nur das staatsanwaltschaftliche Register meines Bundeslandes abgefragt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted April 22, 2007 at 02:41 PM Share Posted April 22, 2007 at 02:41 PM Aha,also kann es sein das ich meine Wbk ganz normal beantragen kann und die es nicht mitbekommen,weil es in einem anderen Bundesland ist? Möglich wäre das schon, keine Ahnung. Probiere es, mehr als die 5,-€ für das Regelbedürfnis wird es Dich nicht kosten, falls man Deinen WBK-Antrag zurück stellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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