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#Waffenschrank: Unsere Email an die Mitglieder des Innenausschusses


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Noch mal für alle zum Nachlesen unsere Email an die Mitglieder des Innenausschusses:

Sehr geehrte Mitglieder des Innenausschusses,

wir bitten Sie, folgenden Gegenargumente zu den Waffenschränken zu lesen, da es scheint, Sie hätten nur die Argumente der Tresorhersteller (VdS) vernommen:

CDU/VdS: Die im geltenden Waffengesetz geregelte fiktive Gleichwertigkeit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B zu Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 soll aus folgenden Gründen dagegen nicht länger gelten:

GRA: Falsch: Es gab nie eine Gleichwertigkeit, sondern starke Unterscheidungen zwischen A und B und W-0 nach DIN/EN 1143-1

CDU/VdS: Das Einheitsblatt VDMA 24992 wurde bereits zum 31. Dezember 2003 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. zurückgezogen, es findet daher seit 2004 keine Marktüberwachung für Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt mehr statt. Hersteller bieten seit 2004 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B zur Aufbewahrung von Schusswaffen an, die nicht durch eine zertifizierte Stelle auf Einhaltung der Qualitätsstandards geprüft werden.

GRA: Richtig: Heute gibt es S1/S2 Schränke nach EN 14450 statt A/B nach VDMA 24992.

CDU/VdS: Die Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 liegt deutlich über der Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992.

GRA: Richtig: aber auch S1/S2 Schränke EN 14450 liegen über dem Sicherheitsstandard von A/B nach VDMA 24992.

Dies sieht man an den privaten Versicherungssummen. In S1/S2 liegt diese bei 5.000 und 30.000 Euro, bei A/B bei 2.500. D.h. die Aufbruchssicherheit wird bereits mit S1 verdoppelt und mit S2 verzwölffacht, bei zumutbaren Mehrkosten von 100 bis 200 Euro.

CDU: Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen festgestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhanden gekommen ist.

GRA: Hier fehlt eine Evaluation:

  1. Welche Waffen wurden aus welchem Schrank gestohlen?
  2. Wo stand der Schrank?
  3. Wie viele entwendeten Waffen wurden bei Gewaltdelikten missbraucht?
  4. Wie viele landeten auf dem Schwarzmarkt?
  5. Wo ist der Vergleich von S1/S2 zu A/B?
  6. Und wo bleibt die Folgenabschätzung, wenn statt S1/S2 gleich W-0 eingeführt wird?

Haben die Verantwortlichen nur mit Vertretern der Waffenschrank-Herstellern und Versicherungen gesprochen? Oder auch mit Praktikern und Kriminologen? In einer schwedischen Studie (Safe storage and thefts of firearms in Sweden: An empirical study), in der alle Diebstähle von Schusswaffen innerhalb von 15 Jahren untersucht wurde, kam heraus, dass ca. 230 Waffen pro Jahr gestohlen wurden, aber maximal eine gestohlene Waffe zu kriminellen Gewaltdelikten pro Jahr missbraucht wurde.

Auch wurde gezeigt, dass die meisten gestohlenen Waffen für Kriminelle nicht von Interesse waren (Jagdflinten, Vorderlader, Luftgewehre). Die landen nicht mal auf dem Schwarzmarkt, sondern werden still entsorgt (meist in Flüssen).

European Journal of Criminology – 2015, Vol. 12(1) 3–16 – DOI:

10.1177/1477370814543155

http://journals.sagepub.com/doi/pdf/10.1177/1477370814543155

Die Einführung der schweren Schränke würde zu einer erheblichen Belastung für Einsteiger führen, insbesondere in dem Bereich, der für die Olympiade trainiert.

https://german-rifle-association.de/waffenschrank-warum-nicht-s1s2/

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