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Beantragung einer WBK nach langer Auszeit / Ablauf?


Raging-Bull

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Hallo am schönen Ostersonntag! :wink:

Hab mal eine Frage:

Ein guter Freund von mir ist seit ca 1986 im Schützenverein, hat dort auch mal in der 1. Mannschaft geschossen usw, leider hat er den Kontakt dorthín aus geschäftlichen Gründen verloren. Seine Beiträge fliessen aber trotzdem noch.

Er schiesst jetzt ca 1 Jahr mit mir mit, kann dies auch durch regelmässige Trainingsnachweise belegen. Jetzt möchte er sich genau wie ich auch dem BDMP anschliessen, oder einer ansässigen BDS Gruppe.

Wie genau würde es ablaufen wenn er jetzt eine WBK beantragen möchte.

Wann könnte er denn beantragen? Denk ja nicht das er dort ein Bedürfnis bekommt wenn er da schon Jahrelang nichtmehr war, oder?

Falls er jetzt zum BDS/BDMP wechselt, wie lange müsste er denn dann warten? Habe mal was von einem halben Jahr gehört, oder?

Er ist jetzt wie gesagt seit einem Jahr wieder Aktiv dabei.

Hilft es ihm weiter wenn sein alter Verein (dem er als passives Mitglied auch treu bleiben möchte) ein Schriftstück aushändigt in dem vermerkt ist das er seit 20 Jahren Mitglied ist?

Grüsse RB

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Sieht doch ganz gut aus - er trainiert seit einem Jahr regelmäßig. Jetzt noch schauen ob er im Dachverband angemeldet ist und dann WBK ordern nach dem üblichen Verfahren (Befürwortung des Verbands) usw.

Er schiesst jetzt ca 1 Jahr mit mir mit, kann dies auch durch regelmässige Trainingsnachweise belegen. Jetzt möchte er sich genau wie ich auch dem BDMP anschliessen, oder einer ansässigen BDS Gruppe.

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Es hängt nur davon ab, ob sein alter Verein ihn auch aktuell an den Landesverbandgemeldet hat, ansonsten ist die "Ehrenmitgliedschaft" wertlos.

Wenn er regelmäßig Beiträge gezahlt hat und der Verein ihn jählich an dem LV gemeldet hat (????) kann er sofort ein Bedürfnis beantragen.

Hm, langt denn eigentlich in einem Verband auch die Einzelmitgliedschaft ohne SLG um eine Waffe zu beantragen? Also beispielsweise regelmässiges training an nem freien Stand´und Einzelmitglied im BDMP oder BDS? wie sieht das aus? dreht sich um BaWü, Karlsruher Raum.

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Hm, langt denn eigentlich in einem Verband auch die Einzelmitgliedschaft ohne SLG um eine Waffe zu beantragen? Also beispielsweise regelmässiges training an nem freien Stand´und Einzelmitglied im BDMP oder BDS?

Ja. Allerdings nimmt nicht jeder Landesverband so ohne weiteres Einzelmitglieder auf. Zum Nachweis des regelmäßigen Trainings genügt das Schießbuch.

Der Knackpunkt ist aber die Anmeldung beim Landesverband. Der LV stellt die Bedüfnisse aus und wer nicht mindestens 12 Monate in der Datenbank steht darf wegtreten, so einfach ist das.

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Hm, langt denn eigentlich in einem Verband auch die Einzelmitgliedschaft ohne SLG um eine Waffe zu beantragen? Also beispielsweise regelmässiges training an nem freien Stand´und Einzelmitglied im BDMP oder BDS? wie sieht das aus? dreht sich um BaWü, Karlsruher Raum.

"Einzelmitglied im BdMP" ist nicht zu empfehlen; wenn schon, dann in einer SLG.

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Das ist aber grad der Punkt, er hat geschäftlich viel zu tun und kann alle 2 Wochen mit mir schiessen gehen. Vereinsmeierei möchte er eigentlich so gut es geht vermeiden, wobei dies nicht heissen soll das er nicht an Wettkämpfen teilnehmen möchte.

Er ist ein Super Schütze muss ich sagen!

Also:

Wie kann sein Weg denn jetzt aussehen? Wie gesagt, die Geschichte mit seinem alten Verein klärt er noch ab!

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Hallo am schönen Ostersonntag! :wink:

Hab mal eine Frage:

Ein guter Freund von mir ist seit ca 1986 im Schützenverein, hat dort auch mal in der 1. Mannschaft geschossen usw, leider hat er den Kontakt dorthín aus geschäftlichen Gründen verloren. Seine Beiträge fliessen aber trotzdem noch.

Er schiesst jetzt ca 1 Jahr mit mir mit, kann dies auch durch regelmässige Trainingsnachweise belegen. Jetzt möchte er sich genau wie ich auch dem BDMP anschliessen, oder einer ansässigen BDS Gruppe.

Wie genau würde es ablaufen wenn er jetzt eine WBK beantragen möchte.

Wann könnte er denn beantragen? Denk ja nicht das er dort ein Bedürfnis bekommt wenn er da schon Jahrelang nichtmehr war, oder?

Falls er jetzt zum BDS/BDMP wechselt, wie lange müsste er denn dann warten? Habe mal was von einem halben Jahr gehört, oder?

Er ist jetzt wie gesagt seit einem Jahr wieder Aktiv dabei.

Hilft es ihm weiter wenn sein alter Verein (dem er als passives Mitglied auch treu bleiben möchte) ein Schriftstück aushändigt in dem vermerkt ist das er seit 20 Jahren Mitglied ist?

Grüsse RB

Beim LV7 des BDS ist es so, wenn du mitglied in einem anderen Verband wie BDS warst muß du 6 Monate Mitglied sein um ein Bedürfniss bestätigt zu bekommen. Ansonsten dauerts ein Jahr.

wie es der BDMP handhabt kann ich net sagen.

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