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Waffenbesitzer muss zahlen...


Anaconda.44

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Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht muss ein Waffenbesitzer die Gebühr für die Überprüfung der Zuvelässigkeit und persönlichen Eignung nun doch bezahlen. Damit wird das gegenteilige Urteil der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover vom 25. April 2006 aufgehoben.

Den Gerichtsverfahren liegt folgender Streit zugrunde:

Mit Schreiben vom 22. September 2005 teilte der Fachbereich Öffentliche sicherheit der Region Hannover dem Waffenbesitzer mit, dass sie ihn auf seine Zuverlässigkeit überprüft habe und erhob dafür eine Gebühr in Höhe von 25,56 Euro. Man berief sich darauf, dass die Amtshandlung auf Grund des Wafenbesitzes des Betroffenen notwenieg gewesen sei.

Dagegen klagte der Waffenbesitzer und bekam vor dem Verwaltungsgericht Hannover recht. Gegen dieses Urteil legte die Hannoveraner Behörde Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Dieses hob das Urteil des Verwaltungsgerichtes auf, der Waffenbesitzer muss also bezahlen.

Die Details zur Urteilsbegründung finden sich unter Az 11 LC 171/06.

Quelle DWJ Online

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Finde ich aber Dicke!!!

Wenn die vorher angekündigt hätten, dass eine Überprüfung nötig sei, hätte man ja noch entscheiden können wie man es haben will.

Jedoch einfach die Überprüfung zu machen nach dem Motto, der sagt eh ja, der will ja schliesslich seine Waffen behalten, ist gar Frech!! :evil:

Als Normalbürger mit durchschnittlichem Einkommen, ist man eben machtlos gegen den Staat! Wenn reiche ewig prozessieren können um dann schlussendlich einen Freispruch wegen verjährung zu erhalten, zweifle ich schon an der Gerechtigkeit! Es ist meistens so, Recht denen die sich's leisten können. :roll:

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Wie sagte Bärbel Bohley

Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat.

Der Unterschied zwischen TÜV und Regeluntersuchung :oops: ( nein nicht was ihr denkt ) ich mein die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist der wie .45 ACP richtig erkannt hat, daß ich beim TÜV wählen kann, ob ich meine Karre nochmal dorthin bringe.

Die Zuverlässigkeitsuntersuchung wird aber angeordnet !

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Der Unterschied zwischen TÜV und Regeluntersuchung :oops: ( nein nicht was ihr denkt ) ich mein die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist der wie .45 ACP richtig erkannt hat, daß ich beim TÜV wählen kann, ob ich meine Karre nochmal dorthin bringe.

Die Zuverlässigkeitsuntersuchung wird aber angeordnet !

Jo, iat aber auch vorgeschrieben und drum kümmern musst Du Dich auch noch selbst. Insofern ist die Überprüfung ja schon fast ein Schnäppchen, Du brauchst Dich um nix zu kümmern und nur zu zahlen.....

Wie beim Kaminkehrer, aber das hatten wir schon.

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