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Waffenbedürfnis zweier Verbände


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Meine Frage wurde sicherlich schon zig-fach gestellt, aber ich kann nichts finden?

Folgendes Szenario:

2 KW in Verband "A", 1 KW in Verband "B", jeweils eine aus jedem Verband im gleichen Kaliber (9 mm Luger)

Nun folgendes:

Verband "B" soll beendet werden. Muß man nun damit rechnen, dass die KW, für die der Verband "B" das Bedürfnis ausgestellt hat, abzugeben ist ???

Danke schon mal

 

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hola amigos,

wenn der Hausmeister als Gast die "B"Waffe woanders benutzten kann ist alles WaffG konform...weil das Bedürfnis dann weiter besteht.

Der "B" Verband bzw. der Verein muss den Austritt dem Amt laut WaffG melden, danach wird das Amt beim Schütze nachragen ob die Sportschützeneigenschaft noch besteht...durch belegen der Mitgliedsschaft im Verband "A" ist der Beweis erbracht.

saludos de pancho lobo

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Ein grundsätzliches Bedürfnis für den allgemeinen Waffenbesitz hat er, das ist richtig. Das spezielle Bedürfnis könnte allerdings aberkannt werden. Siehe den Mist mit Waffen, die sportlich erworben wurden, aber vom Waffenbesitzer nicht zur Jagd eingesetzt werden dürfen. 

Ist gerade wieder eine Abhandlung im DWJ nebst nachfolgendem Kommentar zu einem Leserbrief zu lesen gewesen.

Es wird immer bekloppter!

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