rajede Posted June 3, 2017 at 10:49 AM Share Posted June 3, 2017 at 10:49 AM Der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung durch die Beschlußempfehlung des Innenausschusses ist am 18.05.207 in Dritter Lesung durch den Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden: Plenarprotokoll 18.05.2017. Am 02.06.2017 hat der Bundesrat zugestimmt, so daß mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in ein paar Wochen das Gesetz in Kraft treten wird. Wir haben bereits berichtet: Änderung des Waffengesetzes noch 2017 und dort die wichtigsten Änderungen vorgestellt. In den Ausschüssen ist eine weitere, nun Gesetz gewordene, Verschärfung hinzugekommen, die die Vermutung der Regelunzuverlässigkeit betrifft, § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG. Verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Person lassen seine Unzuverlässigkeit vermuten. Bislang war insoweit der Nachweis erforderlich, dass die betroffene Person derartige Bestrebungen tatsächlich verfolgt oder unterstützt bzw. in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat. Nunmehr genügt ein tatsachengegründeter Verdacht, dass ein Regelunzuverlässigkeitstatbestand vorliegt. Ein kleiner Trost für die Rechtsstaatlichkeit ist die Begründung des Ausschusses: Anhaltspunkte, die im Verdachtsgehalt vage bleiben und nicht auf Tatsachen beruhen, genügen allerdings nicht. Wen die Gesetzestechnik interessiert, das Änderungsgesetz lautet § 5 Abs. 2 WaffG betreffend wie folgt: § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird am Ende das Wort „die“ gestrichen. b) In Nummer 1 wird den Buchstaben a bis c das Wort „die“ vorangestellt. c) In Nummer 2 wird vor dem Wort „Mitglied“ das Wort „die“ eingefügt. d) In Nummer 3 werden vor dem Wort „einzeln“ die Wörter „bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie“ eingefügt. e) In Nummer 4 wird vor dem Wort „innerhalb“ das Wort „die“ eingefügt. f) In Nummer 5 wird vor dem Wort „wiederholt“ das Wort „die“ eingefügt.‘. Gesamten Artikel anzeigen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Der Reservist Posted June 24, 2017 at 09:12 AM Popular Post Share Posted June 24, 2017 at 09:12 AM Ich wollte keinen neuen Thread aufmachen; ist mir heute zugegangen: Zitat Betreff: Bedürfnisüberprüfung Liebe Mitglieder/innen, in der Anlage findet Ihr die Stellungnahme eines Fachjuristen bzgl. der von Behörden vorgenommenen Überprüfung des Bedürfnisses. Aus ihr ist ersichtlich: 1. Eine erneute Bedürfnisprüfung für Waffen, die seit über drei Jahren in Besitz sind, kann von der Behörde vorgenommen werden. Voraussetztung hierfür ist jedoch die Vorlage einer konkreten Grundlage bzw. Anlasses. Dies muss gerichtsüberprüfbar sein und daher dem Betroffenen ggf. mitgeteilt werden. Eine pauschale Überprüfung ohne eine derartige Grundlage ist nicht zulässig. 2. Für eine erneute Bedürfnisprüfung gelten nicht die Voraussetzungen, die bei einer Ersterteilung zu Grunde gelegt werden (Training 1mal im Monat bzw. 18mal im Jahr). Es reicht die Bescheinigung des Vereins, dass der Schütze sich schießsportlich im Verein betätigt. Die Anzahl der Trainingseinheiten, bei denen ein Verein dies als gegeben ansieht, kann durchaus von Verein zu Verein variieren, und hängt ggf. auch von den vereinsspezifischen Gegebenheiten (z.B. Anzahl der zur Verfügung stehenden Trainingstagen) ab. 3. Die Führung eines Schießbuches ist nicht zwingend vorgesehen, kann aber hilfreich sein. (Quelle des Anhang) Waffenfreund – Mitteilungsblatt des Verbandes für Waffentechnik und -geschichte e.V. Nr.. 2/2017, Seite 12 Dürfte für einige nicht uninteressant sein. 8 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Quarktasche Posted July 2, 2017 at 10:44 PM Share Posted July 2, 2017 at 10:44 PM Und in wie weit hilft das jetzt zu verhindern das sich ein 17 jähriger im Dark Net eine Glock 17 mit 300 Schuß Munition kaufen kann ? Mit einer Ausländischen Waffe die nie denn dt. Zivilmarkt gesehen hat Amok läuft ? Unser IM hat doch gesagt das durch diese schlimme Sache nun das Waffengesetz dementsprechend geändert werden muss. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 2, 2017 at 10:51 PM Share Posted July 2, 2017 at 10:51 PM vor 6 Minuten, Quarktasche sagte: Und in wie weit hilft das jetzt zu verhindern das sich ein 17 jähriger im Dark Net eine Glock 17 mit 300 Schuß Munition kaufen kann ? Der dafür notwendige IQ wird angehoben. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Quarktasche Posted July 2, 2017 at 11:02 PM Share Posted July 2, 2017 at 11:02 PM vor 9 Minuten, Califax sagte: Der dafür notwendige IQ wird angehoben. Genau der nächste macht erst noch sein Abi zu Ende bevor er Dirty Harry spielt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DerWischmob Posted July 2, 2017 at 11:45 PM Share Posted July 2, 2017 at 11:45 PM 59 minutes ago, Quarktasche said: Und in wie weit hilft das jetzt zu verhindern das sich ein 17 jähriger im Dark Net eine Glock 17 mit 300 Schuß Munition kaufen kann ? Und dabei hätte der sich doch laut Waffengesetz ohne psychologisches Gutachten maximal ne Glock 25 kaufen dürfen, oder wie war das? Ich steig da einfach nicht mehr durch, wie das jetzt mit dem erlaubt/verboten war...wie soll man da erwarten, dass jemand, der ein Verbrechen begehen will, da durchblickt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Quarktasche Posted July 3, 2017 at 08:36 PM Share Posted July 3, 2017 at 08:36 PM vor 20 Stunden, DerWischmob sagte: Und dabei hätte der sich doch laut Waffengesetz ohne psychologisches Gutachten maximal ne Glock 25 kaufen dürfen, oder wie war das? Ich steig da einfach nicht mehr durch, wie das jetzt mit dem erlaubt/verboten war...wie soll man da erwarten, dass jemand, der ein Verbrechen begehen will, da durchblickt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now