megashooter Posted October 19, 2002 at 05:47 PM Share Posted October 19, 2002 at 05:47 PM Hallo Schützenkameraden, hier nochmal der Link von Klaus um sich das neue Waffenrecht auf Papier zu bringen : Waffenrecht ich denke hier ist er besser auffindbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
megashooter Posted October 20, 2002 at 07:57 AM Author Share Posted October 20, 2002 at 07:57 AM Koalisationsvertrag (SPD/B90-Grüne) Da steht auch ein schöner Satz drin, allerdings wenig aussagekräftig >Auszug: Wir werden das Jagdrecht unter Beruecksichtigung einer >naturnahen Waldbewirtschaftung >und unter Tierschutzaspekten novellieren. Link: http://www.gruene-clips.de/K-Vertrag2/Koalitionsvertrag.zip Link to comment Share on other sites More sharing options...
Old_Surehand Posted October 30, 2003 at 07:28 PM Share Posted October 30, 2003 at 07:28 PM Damit es auch von hier leicht auffindbar ist: Waffengesetz (HTML) mit verlinkten Querverweisen auf Co2air Und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung dazu Beide sind aufeinander querverlinkt. Ideal zum Nachschlagen online. Gruß, Marcus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 13, 2006 at 09:14 PM Share Posted February 13, 2006 at 09:14 PM Marquardt CBU Mark 20 "Rockeye II" Eine Streubombe (engl.: cluster bomb oder cluster bomb unit, kurz CBU) besteht aus einem Behälter (engl.: dispenser), der zwischen drei und über 1000 so genannter Bomblets oder Submunitionen enthält und diese bei der Aktivierung freisetzt. Es existieren diverse Arten von Bomblets, sowohl konventionelle Arten mit Explosions-, Brand-, Splitter- und/oder panzerbrechender Wirkung als auch spezielle Varianten, zum Beispiel Minen oder Systeme, die durch Graphitfäden Umspannwerke oder Überlandleitungen kurzschließen. Streubomben verteilen ihre Submunitionen über große Areale und werden aus diesem Grund oft gegen große Truppenansammlungen eingesetzt, durch den großen Wirkungsradius erhöht sich allerdings natürlich auch die Wahrscheinlichkeit von Kollateralschäden. Wie Landminen widerspricht die Streubombe internationalem humanitären Völkerrecht. Ein Unterschied besteht allerdings. Landminen sind im Allgemeinen verboten, Streubomben dagegen nicht. Der Anwendung dieser Waffen stellen sich viele Individuen und Gruppen entschieden entgegen, etwa das Rote Kreuz, der Deutsche Initiativkreis für das Verbot von Landminen und die Vereinten Nationen, weil etwa 5 - 10 % der Bomblets nicht beim Einschlag explodieren, sondern als Blindgänger liegenbleiben und viele Jahre lang wie Landminen wirken. Die geringe Größe und die leuchtende Farbe der Bomblets macht sie für Passanten, speziell kleine Kinder, ansprechend, viele Submunitionen ähneln von ihrer Form und Farbe stark Getränkedosen. Streubomben sind an den Schauplätzen der Indochinakriege noch immer eine Gefahr, besonders in Laos und Süd-Vietnam. Seit dem 6. Oktober 2001 wurden in Afghanistan viele Zivilisten, darunter Kinder, durch liegengebliebene US-amerikanische Bomblets getötet. Die Streubombentechnologie wurde während des Zweiten Weltkrieges von der deutschen Luftwaffe entwickelt. Noch während des Krieges wurde die Technologie von den Vereinigten Staaten und Russland weiterentwickelt und eingesetzt. Hersteller Hergestellt benutzt und produziert werden Streubomben von zahlreichen Nationen, unter anderem auch von Ländern der EU - wie Frankreich, Deutschland, Großbritannien. Als erstes europäisches Land hat sich Belgien offiziell gegen Streubomben eingesetzt. Sie verabschiedeten ein Gesetz zum Verbot der Produktion, des Verkaufs und des Einsatzes von Streubomben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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